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Versailler Vertrag – Friede ohne Versöhnung

Der Versailler Vertrag war das offizielle Dokument, das den Kriegszustand zwischen Deutschland und den Alliierten und damit den Ersten Weltkrieg beendete. Dieser Friedensvertrag war ohne die Beteiligung des besiegten Deutschland ausgearbeitet worden, das dennoch keine andere Möglichkeit hatte, als dem Vertrag zuzustimmen. Der Versailler Vertrag enthielt umfangreiche Bestimmungen zu den neuen Grenzen des Deutschen Reichs, zu Wiedergutmachungsauflagen und zur militärischen Abrüstung. Unterzeichnet wurde er am 28. Juni 1919 im Schloss von Versailles. Da der Versailler Vertrag von den meisten Deutschen als ungerecht empfunden wurde, legte er den Grundstein für weitere innen- und außenpolitische Auseinandersetzungen. Der Versailler Vertrag galt bis zum 30. Januar 1937, er wurde einseitig von der NS-Regierung aufgekündigt.

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Versailler Vertrag – völkerrechtlich verbindliche Beendigung des Ersten Weltkrieges

Der Versailler Vertrag ist der wichtigste Vertrag der sogenannten „Pariser Vorortverträge“. Mit diesen Verträgen wurde 1919/20 der Erste Weltkrieg völkerrechtlich verbindlich beendet. Der Versailler Vertrag wurde auf der Pariser Friedenskonferenz von den Vertretern der Siegerstaaten ausgearbeitet. Die wichtigsten Staaten waren dabei die USA, Frankreich, Großbritannien und Italien. Die besiegten Staaten Deutschland und Österreich durften sich nicht an den Verhandlungen beteiligen. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 28. Juni 1919 von den Vertretern des Deutschen Reichs und der Siegerstaaten. Ort der Unterzeichnung war der Spiegelsaal des Versailler Schlosses, wo das Deutsche Reich 1871 ausgerufen worden war. Mehrere Länder verabschiedeten den Vertrag jedoch nicht in ihren Parlamenten oder beendeten, wie 1921 die USA, den Kriegszustand mit Deutschland mittels eigener Verträge.

Inhalt und Wirkung des Versailler Vertrages

Der Versailler Vertrag besteht aus 15 Teilen und 440 Artikeln und regelt hauptsächlich Gebietsfragen sowie militärische Fragen. Er regelt auch die Wiedergutmachung der Kriegsschäden durch die unterlegenen Mächte und enthält auch die Satzung des Völkerbundes.
Seine Ausgestaltung trug vor allem dem Sicherheitsbedürfnis Frankreichs Rechnung, auch wenn die französische Regierung ihre Maximalforderungen, wie die völlige Kontrolle des Rhein, nicht durchsetzen konnte. Frankreich wurde durch den Vertrag jedoch die politische und militärische Führungsmacht in Europa, während Deutschland seine Vormachtstellung vorübergehend einbüßte.
Insgesamt verlor das Deutsche Reich rund 13 % (70 579 km²) seiner Fläche und etwa 10 % (7,3 Mio.) seiner Einwohner sowie sämtliche Kolonien. Das bedeutete, dass das Deutsche Reich damit auch 75 % seiner Eisenerz- und 26 % seiner Steinkohleförderung verlor. Diese Verluste schwächten – zusammen mit den riesigen Reparationsleistungen – das Deutsche Reich auf Jahre hinaus.

Festlegung neuer Grenzen

Die Grenzen des Deutschen Reichs wurden im Versailler Vertrag neu festgelegt. Deutschland musste vor allem im Osten zahlreiche Gebiete abtreten. In einigen Regionen waren Volksabstimmungen über die weitere Zugehörigkeit des Gebietes vorgesehen. Ein großer Teil Westpreußens, die Provinz Posen, das Gebiet um Soldau sowie Teile von Hinterpommern wurden ohne Volksabstimmungen an Polen abgetreten. Danzig wurde zur „freien Stadt“ unter dem Schutz des Völkerbundes, das Memelland kam unter alliierte Verwaltung, und das Hultschiner Ländchen fiel an die Tschechoslowakei. Sämtliche Kolonien Deutschlands wurden als Mandate vom Völkerbund verwaltet.
In den Gebieten, wo Volksabstimmungen vorgesehen waren, fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus: Die Einwohner der kohlereichen Gebiete im Südosten Oberschlesiens stimmten für die Zugehörigkeit zu Polen, die Einwohner des südlichen Ostpreußen und des restlichen Oberschlesien stimmten für die Zugehörigkeit zum Reich. Aufgrund von Abstimmungen kam außerdem Nordschleswig zu Dänemark, während Südschleswig beim Reich verblieb.
Im Westen wurden Elsass und Lothringen wieder Frankreich zugeschlagen, und Eupen-Malmedy fiel nach einer umstrittenen Volksbefragung an Belgien, das auch Moresnet erhielt. Das Saargebiet sollte für 15 Jahre einer Regierungskommission des Völkerbundes unterstehen. Seine Kohlegruben durften 15 Jahre lang von Frankreich ausgebeutet werden. Erst 1935 sollte eine Volksabstimmung über die weitere Zugehörigkeit des Saarlandes entscheiden. Die linksrheinischen Gebiete sowie Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz blieben von alliierten Truppen für bis zu fünfzehn Jahre besetzt. Ein 50 km breiter Streifen rechts des Rhein wurde zur entmilitarisierten Zone. Alle Festungen und Verteidigungsanlagen in diesem Gebiet wurden zerstört.
Die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich wurde durch den Versailler Vertrag verboten. Luxemburg musste aus dem Deutschen Zollverein ausscheiden und verlor seine neutrale Stellung.
Die deutsche Regierung protestierte heftig gegen die Bestimmungen des Vertrages und machte Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker geltend. Schließlich musste sie aber die Ausweglosigkeit ihrer Lage einsehen und den Vertrag unterschreiben. Viele Deutsche lebten von nun an außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches. Die meisten Auslandsdeutschen lebten in Polen und der Tschechoslowakei.

Begrenzung des Militärs

Dem Deutschen Reich wurde eine starke Begrenzung des Militärs auferlegt. Es musste seine Streitkräfte zu Land auf 100 000 Mann und zur See auf 15 000 Mann beschränken. Außerdem wurden die allgemeine Wehrpflicht, die Kriegsakademie und der Generalstab abgeschafft. Bestimmte Waffengattungen wurden in Deutschland verboten. Alle Truppen, die noch auf ehemals russischem Gebiet stationiert waren, mussten sich ins Reich zurückziehen. Deutschland verlor seinen militärischen Großmachtstatus. In den Zwanzigerjahren versuchte es mehrfach diese Beschränkungen zu umgehen.

Wirtschaftliche Beschränkungen und Reparationen

Auch der wirtschaftliche Großmachtstatus Deutschlands wurde durch den Versailler Vertrag beschnitten. Das Reich verlor nicht nur seine Kriegsflotte, sondern auch den größten Teil seiner Handelsflotte.

Diese war für das exportstarke Land eigentlich unverzichtbar. Ferner wurden Eigentum und Rechte deutscher Firmen im Ausland beschlagnahmt und bestimmte Exportmärkte für deutsche Waren gesperrt. Für die alliierten Staaten wurde zudem ein Meistbegünstigungsrecht eingeführt, das jedoch nicht auf Gegenseitigkeit beruhte. Das deutsche Hoheitsrecht über die Reichsbahn wurde beschränkt und den Alliierten besondere Vorteile in der Luft- und Seefahrt eingeräumt. Die deutschen Flüsse wurden internationalisiert.
Rechtliche Grundlage für die Reparationen war der sogenannte „Kriegsschuldartikel“ 231 des Versailler Vertrages, der dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten die Alleinschuld für den Krieg und die daraus entstandenen Schäden zuwies.
Eine besonders schwere Hypothek für das Deutsche Reich waren die riesigen finanziellen Reparationsleistungen. Ihre genaue Höhe wurde im Versailler Vertag noch nicht festgelegt. Vorerst sollte das Reich bis 1921 etwa 20 Milliarden Goldmark in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie aufbringen. Die finanzielle Wiedergutmachung blieb bis 1932 Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und den Alliierten. Auf mehreren Konferenzen wurde um die Höhe der Reparationen gestritten. Erst die Konferenz von Lausanne 1932 legte diesen Streit bei.

Revisionspolitik gegen den Versailler Vertrag

In der deutschen Öffentlichkeit und in weiten Kreisen der deutschen Politik galt der Versailler Vertrag als „Schandfrieden“, „Friedensdiktat“ oder „Diktat von Versailles“ und wurde als nationale Demütigung aufgefasst. Eine Revision des Vertrages zugunsten Deutschlands wurde zu einem wichtigen außenpolitischen Ziel der Weimarer Republik.
Am 8. Januar 1918 formulierte WILSON in einer Rede an den Kongress in seinem berühmten 14-Punkte-Programm die Grundsätze für eine an westlich-liberalen Vorstellungen orientierte Friedensordnung. Diese vorgeschlagenen 14 Punkte fanden nur teilweise ihren Niederschlag im Versailler Vertrag.

WILSONS 14-Punkte-Programm

  1. Abschaffung der Geheimdiplomatie, öffentliche Verhandlung aller Verträge.
  2. Freiheit der Meere.
  3. Aufhebung aller Handelsschranken in der Welt.
  4. Abrüstung aller Armeen der Welt und deren Umwandlung in eine Polizei-Miliz.
  5. Neuordnung der Kolonien nach den Interessen der Kolonialvölker.
  6. Deutscher Rückzug aus Russland, Autonomie für alle Teilvölker des russischen Gebiets.
  7. Wiederherstellung Belgiens.
  8. Neuziehung der französischen Grenze zum Vorteil Frankreichs, deutsche Wiedergutmachung von Kriegsschäden in Frankreich, auch die des Krieges von 1871.
  9. Neuziehung der italienischen Grenze „entsprechend den Nationalitäten“.
  10. Autonomie für alle Völker des Habsburg-Reiches.
  11. Neuziehung der Balkangrenzen entsprechend Geschichte und Nationalität, Zugang Serbiens zum Meer.
  12. Souveränität für die Türkei, aber Autonomie für die von ihr besetzten Gebiete im Osmanischen Reich, freie Durchfahrt für alle an Meerengen wie dem Bosporus.
  13. Aufbau eines polnischen Staates mit Zugang zum Meer.
  14. Aufbau eines Völkerbundes als internationale Schiedsstelle.

Die rechtsnationalen antidemokratischen Kräfte in Deutschland nutzten den schlechten Ruf des Vertrages für die Agitation gegen die Republik und zur Mobilisierung ihrer Anhänger. Die wahren Ursachen der militärischen Niederlage wurden verdrängt und gegen die sogenannte „Kriegsschuldlüge“ Front gemacht.
Aber nicht nur in Deutschland war das Versailler System umstritten. Auch die anderen unterlegenen Staaten, Österreich, Ungarn und die Türkei, waren um Revision ihrer Friedensverträge bemüht. Am erfolgreichsten war dabei die Türkei, die 1923 einen günstigeren Frieden aushandeln konnte, der ihr die Kontrolle über Kleinasien zurückgab.
Auf Seiten der Siegermächte gab es ebenfalls Vorbehalte gegen den Versailler Vertrag. Die Sowjetunion lehnte ihn ab, da sie den Vertrag als Fortsetzung der alten imperialistischen Politik begriff. Frankreich gingen die Bestimmungen des Vertrages dagegen nicht weit genug. Es bedauerte, dass das französische Sicherheitsbestreben nicht noch mehr und dauerhafter berücksichtigt worden war. Großbritannien war vor allem mit den wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Vertrages nicht zufrieden, da er aus britischer Sicht den Problemen der europäischen Wirtschaft nicht gerecht wurde. In den USA fand der Vertrag im Parlament keine Mehrheit, da dort inzwischen der Völkerbund abgelehnt wurde, dessen Satzung im Teil I des Versailler Vertrages enthalten war.
Die nationalsozialistische Regierung Deutschlands hat nach 1933 den Versailler Vertrag mehrfach gebrochen. Seine Gültigkeit endete offiziell am 30. Januar 1937 durch einseitige Aufkündigung durch das Deutsche Reich.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Versailler Vertrag – Friede ohne Versöhnung." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/versailler-vertrag-friede-ohne-versoehnung (Abgerufen: 20. May 2025, 17:01 UTC)

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