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Der Norddeutsche Bund – Zwischenstufe zur nationalen Einheit Deutschlands

Der Norddeutsche Bund entstand nach der Niederlage Österreichs gegen Preußen im Deutschen Krieg von 1866 um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Im Frieden von Prag wurde der Deutsche Bund nach dem Ausscheiden Österreichs aufgelöst und an seiner Stelle der Norddeutsche Bund gegründet. Er umfasste als Bundesstaat die 22 nördlich der Mainlinie liegenden deutschen Mittel- und Kleinstaaten sowie drei Freie Reichsstädte. Der Bund stand unter der Hegemonie Preußens, das nicht nur die größte Fläche besaß, sondern auch den Präsidenten und Kanzler stellte.
Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes wurde die Einheit Deutschlands nördlich der Mainlinie vollzogen. Insofern konnte der Bund auch nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Einigung Gesamtdeutschlands sein. Bismarck als Bundeskanzler schuf dafür gegen die Interessen Frankreichs durch Bündnisse mit den süddeutschen Staaten die entsprechenden wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen.

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Die Vorgeschichte der Gründung

Im Ergebnis des Wiener Kongresses von 1814, der nach der Niederlage NAPOLEONS Europa politisch neu ordnete, war 1815 der Deutsche Bund gebildet worden. In diesem locker gefügten Staatenbund aus 35 deutschen Fürstenstaaten übernahm anfänglich Österreich die Führung.
Dem aufstrebenden Preußen war diese Führungsrolle von Anfang an ein Dorn im Auge. Im Deutschen Bund kam es deshalb um die Mitte des 19. Jahrhunderts verstärkt zu zänkischen Rivalitätskämpfen zwischen den beiden deutschen Großmächten. In diesen Kämpfen um die politische Vorherrschaft im Bund spielte Preußen auch immer wieder seine wachsende wirtschaftliche Macht aus.
Als Bismarck 1862 preußischer Ministerpräsident wurde, betrieb er ganz gezielt eine Politik, die diesen unbefriedigenden Zustand über kurz oder lang beenden musste. Dabei schloss er auch eine Entscheidung auf dem Schlachtfeld nicht aus. Die Gelegenheit dafür ergab sich dann schon im Jahre 1866, ausgelöst durch den Streit der beiden Mächte um die Beute des Krieges mit Dänemark um Schleswig-Holstein:
Im sogenannten Deutschen Krieg schlugen die mit modernen Waffen ausgerüsteten Preußen am 3. Juli 1866 die nach veralteten Prinzipien organisierten österreichischen Hauptstreitkräfte in der Schlacht bei Königgrätz, dem heutigen tschechischen Hradec Králové. Die Schlacht bedeutete gleichzeitig das Ende des Krieges.

Der Friede von Prag – Geburtsstunde des Norddeutschen Bundes

Nach dieser Niederlage schied Österreich als Konkurrent um die Vorherrschaft im Deutschen Bund endgültig aus. Das Schicksal des Bundes war damit besiegelt.
Im Frieden von Prag stimmte Österreich am 23. August 1866 der Auflösung des Deutschen Bundes zu. Gleichzeitig erkannte es den Herrschaftsanspruch Preußens nördlich der Mainlinie an und musste sich fortan aus der deutschen Politik zurückziehen.
Damit wurde zugleich der Norddeutsche Bund aus der Taufe gehoben, dessen Gründung auch im Friedensvertrag festgeschrieben wurde. Der Bund sollte als Bundesstaat die 22 nördlich der Mainlinie liegenden deutschen Mittel- und Kleinstaaten sowie drei Freie Reichsstädte umfassen.

Der Norddeutsche Bund – Schritt zur deutschen Einigung

Durch die Gründung des Norddeutschen Bundes war erstmals ein geschlossenes preußisches Staatsgebiet zwischen der Maas im Westen und der Memel im Osten entstanden. Der Bunde stellte eine Zwischenstufe der deutschen Einigung dar, die von den anderen europäischen Mächten, insbesondere von Frankreich, gerade noch hingenommen wurde.
Das Bundesgebiet umfasste eine Fläche von 415 000 km², auf der rund 30 Mio. Menschen lebten. Die Karte verweist dabei unzweifelhaft auf die Hegemonie Preußens im Norddeutschen Bund. Auch die Besetzung der Führungspositionen und Organe des Bundes belegen dies:
Erblicher Präsident war der König von Preußen. Ihm zur Seite stand ein Bundesrat. Dieser bestand aus Vertretern aller Bundesländer und war das eigentliche Regierungsorgan. Unter den 43 Mitgliedern hatte Preußen zwar mit 17 den Vorrang, besaß aber nicht die absolute Mehrheit. Den Vorsitz über Mitglieder des Bundesrates führte ein wiederum vom Ratspräsidenten ernannter Kanzler. Der preußische König berief BISMARCK zum Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Nach langen, z. T. mit Heftigkeit ausgetragenen Verhandlungen trat im Juli 1867 die im April angenommene Bundesverfassung in Kraft. Die Verfassung enthielt eine Reihe föderalistischer und liberaler Elemente. So bot sie den Einzelstaaten ausreichend Freiraum im Bundesrat und schrieb freie, allgemeine Wahlen zum Parlament fest, eine der ältesten und wichtigsten Forderungen liberaler Demokraten. Nicht zuletzt dadurch wollte Bismarck auch die südlichen deutschen Länder zum Beitritt in den Bund reizen.

Schleichende Eingliederung der süddeutschen Staaten

Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes hatte BISMARCK die Einheit Deutschlands nördlich der Mainlinie vollzogen. Das konnte aber nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Einigung Gesamtdeutschlands sein. Er erhoffte sich deshalb von der weiteren Entwicklung ein allmähliches Zusammenwachsen des Nordens mit den süddeutschen Staaten. Dabei vertraute er auf die Anziehungskraft der Verfassung und auf die verbindende Kraft wirtschaftlicher Interessen.
Das lag aber keinesfalls im französischen Interesse. Frankreich, das im Vertrag von Prag die Schaffung des Norddeutschen Bundes nicht hatte verhindern können, wollte wenigstens die Selbstständigkeit der süddeutschen Staaten gewahrt wissen. Dadurch sollte auch die Schaffung eines deutschen Nationalstaates unter preußischer Führung verhindert bzw. verzögert werden, da dies die Stellung Frankreichs schwächen würde.
Um gegen die Interessen Frankreichs den süddeutschen Staaten die Tür zum Norddeutschen Bund dennoch zu öffnen, gelang es BISMARCK, mit ihnen nach Einzelverhandlungen in kurzer Folge sogenannte Schutz- und Trutzbündnisse abzuschließen.
Mit Württemberg erfolgte der Vertragsabschluss am 13. August 1866, mit Baden am 17. August, mit Bayern am 22. August und mit Hessen am 3. September. Durch diese Verträge wurden die süddeutschen Länder militärisch an Preußen gebunden. So wurde auch eine Anpassung der jeweiligen Heeresverfassungen an das preußische Vorbild verlangt. Damit bildeten die Verträge sozusagen auch eine militärische Klammer um die süddeutschen Staaten, die die Grenzen des Norddeutschen Bundes eigentlich schon deutlich überschritt.
Noch enger wurde diese Klammer durch die im Sommer 1867 geschlossenen Zollvereinsverträge. Die bisherige lockere Zollgemeinschaft wurde durch politische Institutionen, wie Zollparlament und Zollbundesrat, ergänzt. Dies bedeutete nun auch die kapitalmäßige und handelspolitische Verknüpfung Süddeutschlands mit Preußen bzw. dem Norddeutschen Bund. Wirtschaftlich war der deutsche Nationalstaat damit schon gegründet.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Der Norddeutsche Bund – Zwischenstufe zur nationalen Einheit Deutschlands." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/der-norddeutsche-bund-zwischenstufe-zur-nationalen-einheit (Abgerufen: 17. September 2025, 18:36 UTC)

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