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Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze

Das Programm der NSDAP und der NS-Staat waren von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und von Anbeginn an antisemitisch ausgerichtet. Die menschenverachtende Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den jüdischen Menschen, betonte, lieferte HITLER u. a. in seinem Buch „Mein Kampf“: Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. HITLER wurde es dabei von einer tausendjährigen europäischen Tradition der Judenverfolgung erleichtert, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf das ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland.
Ihre rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung erfolgte dabei durch spezielle Gesetze. So wurden Juden per Gesetz aus dem Staatsdienst oder vom Wehrdienst ausgeschlossen. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Ausgrenzung jedoch mit den Nürnberger Gesetzen. „Reichsbürgergesetz“ und „Blutschutzgesetz“ nahmen den deutschen Juden die wesentlichsten Bürgerrechte und waren fortan die scheinjuristische Grundlage für ihre hemmungslose Verfolgung.

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Die NS-Rassenideologie

Das Programm der Nazipartei, der NSDAP, war von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und trug von Anbeginn an antisemitischen Charakter.
Die menschenverachtendste Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den Juden, betont, hatte HITLER im Buch „Mein Kampf“ geliefert.
Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten also die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. Dabei hatte es eine tausendjährige europäische Tradition der Judenverfolgung HITLER leicht gemacht, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf dieses ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Judenverfolgung auch in Deutschland.

Die Judenverfolgung

Schon wenige Wochen nach dem Ermächtigungsgesetz gingen die Nationalsozialisten öffentlich ihrem antisemitischen Programm entsprechend gegen ihre jüdischen Mitbürger vor:
Das fing an mit dem von GOEBBELS am 1. April 1933 organisierten Boykott jüdischer Geschäfte, Banken, Rechtsanwälte und Ärzte.
In den Folgejahren steigerte sich das bis zu den Ausschreitungen in der „Reichskristallnacht“ vom 9./10. November 1938. In dieser Nacht gingen überall in Deutschland jüdische Gotteshäuser, Synagogen, in Flammen auf und wurden 30 000 jüdische Männer in Konzentrationslager eingewiesen.
Darüber hinaus erfolgte die immer stärkere rechtliche Ausgrenzung der Juden aus der Gesellschaft durch von der NS-Regierung erlassene spezielle Gesetze. Ein Gesetz schloss Juden aus dem Staatsdienst aus, ein anderes, das „Wehrgesetz“, verbot Juden den „Ehrendienst am deutschen Volk“. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Diskriminierung jüdischer Menschen jedoch mit den Nürnberger Gesetzen.

Die Nürnberger Gesetze

Beide berüchtigten Nürnberger Gesetze, das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurden am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg erlassen:

  • Das „Reichsbürgergesetz“ macht politische Rechte, z. B. das aktive und das passive Wahlrecht, vom Nachweise der „arischen Abstammung“ abhängig. Auch öffentliche Ehrenämter sollte künftig nur derjenige bekleiden dürfen, der einen sogenannten „Ariernachweis“ vorlegen konnte. Damit wurde den jüdischen Mitbürgern das Reichsbürgerrecht verweigert.
  • Das „Blutschutzgesetz“ verbot unter Androhung von Zuchthausstrafen Eheschließungen zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Auch jegliche sonstigen außerehelichen Beziehungen waren im Sinne dieses Gesetzes „Rassenschande“ und bei Strafe verboten. Jüdischen Bürgern war es überdies verboten, „arische“ Hausangestellte unter 45 Jahren zu beschäftigen.

Die Nürnberger Gesetze (Text 1) lieferten für die Diskriminierung und Verfolgung der Juden in Deutschland fortan die scheinjuristische Grundlage. Im Ausland und von Gegnern des NS-Regimes wurden sie als Pervertierung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit gebrandmarkt.
Ab 1938 wurde die Entrechtung der Juden fortgeführt bis zum totalen Berufsverbot. Man steigerte sie sogar noch bis hin zur Einführung von Zwangsvornamen, wie „Israel“ oder „Sarah“, und der speziellen Kennzeichnung der Pässe mit einem „J“. Ab 1941 mussten die nun vollständig entrechteten Juden noch den gelben Stern auf ihrer Kleidung tragen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/die-judenverfolgung-im-ns-regime-die-nuernberger-gesetze (Abgerufen: 20. May 2025, 15:47 UTC)

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Biografisches über Adolf Hitler

* am 20. April 1889 im österreichischen Braunau
† 30. April 1945 in Berlin durch Selbstmord

ADOLF HITLER (1889–1945) entwickelte eine extrem nationalistische und antisemitisch-rassistische Weltanschauung. Im ihrem Zentrum stand der Glaube an die „germanische Herrenrasse“, die es mit allem Mitteln vor den tödlichen Angriffen des „Weltjudentums“ und später auch des „Weltbolschewismus“ zu bewahren gelte. Nach diesen Überzeugungen handelte HITLER sein Leben lang und stieg an der Spitze der NSDAP bis zum „Führer und Reichskanzler“ des Deutschen Reichs auf. Entsprechend dem Führerprinzip schuf er in Deutschland die nationalsozialistische Diktatur. HITLER bereitete mit brutaler Verfolgung im Inneren und mit einer aggressiver Außenpolitik den Zweiten Weltkrieg vor, in dem es ihm vor allem um die Gewinnung von „Lebensraum im Osten“ und die Vernichtung der Sowjetunion ging. Mit dem Überfall auf Polen brach er ihn schließlich auch vom Zaun. Die Niederlage bei Stalingrad im Februar 1943 brachte die Wende und die unausweichliche Niederlage in diesem vom NS-Regime geführten Vernichtungskrieg. HITLER entzog sich durch Selbstmord in den letzten Kriegstagen der Verantwortung.

Blitzkriege und -siege in der ersten Kriegsphase

Am 1. September 1939 begann Deutschland den Zweiten Weltkrieg mit einem nur knapp vier Wochen dauernden Blitzkrieg gegen seinen östlichen Nachbarn Polen. Dabei ging die Wehrmacht rücksichtslos und mit äußerster Härte vor. In dieser Vorgehensweise spiegelte sich die nationalsozialistische Rassen- und Lebensraumideologie, die in den Osteuropäern „slawische Untermenschen“ und in deren Ländern zu besetzenden Lebensraum für die Deutschen sah. Konnte man also in Osteuropa vielleicht das wesentliche Kriegsziel der Deutschen ausmachen, so überfiel das Deutsche Reich nach dem Krieg gegen Polen zunächst allerdings einige westeuropäische Länder und besiegte auch diese nach nur kurzer Zeit. Damit wollte Deutschland sich nicht zuletzt den Rücken für einen Krieg gegen die große Sowjetunion freihalten, die in mehrerer Hinsicht, zumindest zunächst, das Hautkriegsziel der Nationalsozialisten war.
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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
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