Reichsdeputationshauptschluss

Der zweite Koalitionskrieg und seine Folgen

Im Jahr 1798 gelang es dem englischen Premier WILLIAM PITT, mit Österreich, Portugal und Russland eine zweite Koalition gegen das revolutionäre Frankreich zu schmieden.
Der als zweiter Koalitionskrieg bezeichnete Waffengang von 1799–1802 bescherte dem Bündnis auch zunächst ansehnliche Erfolge.
Nach dem Sieg des englischen Admirals NELSONs (Bild 1) über die französische Flotte bei Abukir an der Mittelmeerküste Ägyptens beherrschte die englische Flotte wieder das Mittelmeer. Sie blockierte außerdem erneut die französischen Häfen und die Atlantikküste.
Schließlich waren Norditalien und Süddeutschland wieder von Frankreich zurückgewonnen worden.
Mit der Rückkehr NAPOLEON S aus Ägypten 1799 und seinem Staatsstreich, durch den er sich zum Ersten Konsul der Republik erhob, änderten sich die Voraussetzungen zugunsten Frankreichs grundlegend. Das Jahr 1800 brachte der Koalition nun nur noch Rückschläge. So wurde Österreich in zwei Schlachten militärisch besiegt. Hinzu kamen bündnisinterne Zerwürfnisse, vor allem zwischen England und Russland. Der russische Zar zog sich daraufhin aus der Koalition zurück.
Österreich und dem Deutschen Reich wurde von NAPOLEON schließlich 1801 der Frieden von Lunéville aufgezwungen. Er bedeutete für Österreich u. a. den endgültigen Verlust der Niederlande und von Teilen Norditaliens. Für das Deutsche Reich brachte er den massivsten Umbruch seit dem Dreißigjährigen Krieg: Der Rhein wurde nun endgültig zur durchgehenden Grenze zwischen Deutschland und Frankreich. Dadurch verloren eine ganze Reihe der deutschen Kleinstaaten ihre linksrheinischen Territorien und forderten deshalb Entschädigung auf dem rechten Rheinufer.

Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803

Aus den Entschädigungsansprüchen resultierten folgende Fragen: Wie sollte entschädigt werden, und wer sollte das Konzept hierfür entwerfen? Von den Großmächten Europas kamen Österreich und Preußen dafür nicht in Frage, da ihr gegenseitiges Verhältnis zu dieser Zeit einfach zu angespannt war. Folglich blieben nur Frankreich und Russland: Frankreich besaß als der Sieger mit den gewonnenen rechtsrheinischen Gebieten die nötigen Faustpfänder für Entscheidungen. Russland dagegen übernahm nur zu gern eine gewisse „Beschützerhaltung“ gegenüber unterlegenen Staaten.
Frankreich bzw. die französische Diplomatie unter dem talentierten Außenminister TALLEYRAND ging nach einem klar definierten Plan vor: Ziel des französischen Plans war, zu verhindern, dass das Deutsche Reich je wieder zu einer Gefahr für Frankreich werden konnte. Dafür sollte den beiden deutschen Großmächten Preußen und Österreich eine dritte Staatengruppe innerhalb des Reiches als Kraft des Ausgleichs hinzugefügt werden. Allerdings sollte diese, weil allein zu schwach, Frankreich verpflichtet und auf dessen Schutz angewiesen sein.
Diese dritte Kraft sollten deutsche Länder sein, die allerdings neu gebildet werden mussten. Nach dem russisch-französischen Entwurf waren das die Länder Baden, Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Mainz, Nassau, Hannover und Oldenburg. Als Entschädigung für die verlorenen linksrheinischen Gebiete sollten diesen Ländern die Territorien aller geistlichen Fürstentümer und vieler kleiner Graf- und Herrschaften sowie die meisten Reichsstädte eingegliedert werden.
Über diesen Vorschlag beriet in Regensburg ein Ausschuss, dem Vertreter der wichtigsten und mächtigsten Reichsstände (selbstständige Länder und Territorien innerhalb des Deutschen Reiches) angehörten. Entscheidendes konnte dieser Ausschuss am russisch-französischen Plan allerdings nicht mehr verändern. Wahrscheinlich wollte er es auch gar nicht, da den meisten der in Regensburg tagenden Reichsstände die Aussicht auf Neuerwerbungen nur allzu verlockend erschien.

So nahm der Reichstagsausschuss im November 1802 das vorgelegte Konzept an. Im Frühjahr 1803 akzeptierten auch der Reichstag und der deutsche Kaiser die Entscheidung des Ausschusses. Sie ging als Reichsdeputationshauptschluss in die Geschichte ein. Aus ihm resultierte eine Reihe entscheidender Veränderungen im Deutschen Reich:

Die deutsche Staatenwelt schrumpfte um 112 auf weniger als 50 Staaten zusammen. Es entstand folglich ein sinnvoller gestaltetes Deutschland mit weniger Kleinstaaten. Die verbliebenen Staaten waren nun größer und damit auch ökonomisch leistungs- und lebensfähiger. Das war ein nicht unbedeutender Aspekt an der Schwelle des Industriezeitalters und eine nicht unwichtige Voraussetzung für die spätere deutsche Einigung.

Vom Beschluss profitierten mit einer starken Gebietsvergrößerung am meisten die süddeutschen und die westdeutschen Mittelstaaten sowie Preußen.

Die riesigen Besitztümer, vor allem der katholischen Kirche, wurden weltlichen Fürstentümern und Städten übereignet. Diese Säkularisation u. a. der Kirchenländereien und Klöster führte zur Schwächung der Positionen der Kirche in Deutschland.

Durch ihre Eingliederung in die angrenzenden Staaten verlor die reichsunmittelbare Reichsritterschaft einen Teil ihrer Selbstständigkeit.

Schließlich verlor die bisherige Reichsverfassung ihre Gültigkeit. Im Kurkollegium (aller zur Königswahl berechtigten Fürsten) gab es nun außerdem eine protestantische Mehrheit, da für die aufgelösten geistlichen Fürstentümer Trier und Köln protestantische Staaten wie Baden oder Württemberg nachrückten.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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