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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) die Agenda 21 formuliert. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff nachhaltige Entwicklung am besten beschrieben. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst.

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Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland

Ökologische Nachhaltigkeit ist grundlegend darauf gerichtet, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation zu befriedigen, ohne die Lebenschancen künftiger Generationen zu gefährden.
Der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland liegen mehrere Kriterien zugrunde, so darf die Nutzung einer erneuerbaren Ressource nicht größer sein als ihre Regenerationsrate. Auch die Freisetzung von Stoffen darf nicht größer sein als die Aufnahmefähigkeit der Umwelt. Außerdem muss die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen so beschränkt werden, dass die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes in Form erneuerbarer Ressourcen ermöglicht wird.
Schließlich muss das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem natürlichen Prozess stehen.

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