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Nukleare Abrüstung und Non-Proliferation

Nach dem Epochenumbruch der Jahre 1989/90 und dem damit verbundenen Ende des Ost-West-Konflikts waren viele Menschen und Institutionen weltweit von der Hoffnung auf eine globale Friedensordnung, eine Stärkung der Vereinten Nationen und eine Abkehr von militärischer Gewaltanwendung erfüllt. Besonders die atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR – ihr Potenzial zur gegenseitigen gesicherten Vernichtung – bedrohten in der Zeit des Ost-West-Konflikts nicht nur ihre Besitzer und ihre Bündnispartner, sondern die Menschheit schlechthin mit Vernichtung. Gleichzeitig bewirkte aber diese Gefahr zumindest begrenzte Zusammenarbeit sowie Berechenbarkeit und wirkte konfliktdämpfend in einem bipolaren internationalen System. Die strategischen atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR bzw. Russlands wurden nach einem mehrjährigen Verhandlungszyklus deutlich reduziert. Nach wie vor sind aber die USA und Russland die mit Abstand größten Atommächte. Auf sie entfallen ca. 95 % aller Atomwaffen.
Durch die Globalisierung hat sich die Welt dynamisch verändert und ist unübersichtlicher geworden. Regionale Probleme haben in einer zunehmend verflochtenen Welt immer häufiger globale Auswirkungen. Die Weiterverbreitung (Proliferation) von atomaren, biologischen sowie chemischen Massenvernichtungswaffen und von entsprechenden Trägermitteln stellt eine große Gefahr dar. Die Proliferation von Atomwaffen ist dabei das größte Risiko für die Menschheit. Immer mehr Staaten sind potenziell in der Lage, Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägermittel zu produzieren. Der Besitz von Atomwaffen sichert zudem einen exklusiven Status im Gefüge der internationalen Beziehungen. Verschiedene internationale Verträge regulieren und begrenzen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln: Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen verstärkt die potenziellen internationalen Sicherheitsrisiken und verschärft die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen auch durch die traditionellen Atommächte.

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Abrüstungsvereinbarungen und Rüstungskontrolle

Abrüstung, Rüstungskontrolle und -begrenzung sind Kernaufgaben der Friedenssicherung.
Erste Ansätze einer internationalen Abrüstung gab es Ende des 19. Jh. Zu dieser Zeit waren die imperialistischen Großmächte in einen offenen Rüstungswettlauf eingetreten, speziell das Deutsche Reich und Großbritannien beim Bau von Kreuzern und Großkampfschiffen.
Gemessen an der Forderung, den Krieg durch allgemeine und totale Abrüstung aus dem Leben der Völker zu verbannen, den Waffenhandel zu unterbinden und die Welt zumindest von Massenvernichtungsmitteln zu befreien, sind die Resultate bisheriger Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik bescheiden.

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Transatlantisches Bündnis

Das transatlantische Bündnis, auch als Atlantische Allianz bezeichnet, ist die Interessen- und Wertegemeinschaft zwischen den USA und ihren europäischen Verbündeten und Partnern. Es beruht auf den gemeinsamen Sicherheitsinteressen und den Werten der westlichen Demokratie, des Rechts und der freien Marktwirtschaft.
Mit der 1955 erfolgten Aufnahme in die NATO erhielt die Bundesrepublik Deutschland ihre staatliche Souveränität.
Im Unterschied zu traditionellen Militärbündnissen ist die NATO auch ein politisches, soziales, ökonomisches und kulturelles Bündnis.
Ihre wichtigste Aufgabe ist der Schutz der Mitglieder vor militärischer Bedrohung. Dementsprechend sind die Mitglieder zu gegenseitigem Beistand verpflichtet, wenn der Bündnisfall erklärt wird. In der Geschichte der NATO war das bisher erst einmal der Fall: Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA.

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Alte und neue Konflikte in der Welt

Konflikte sind ein Wesensmerkmal unserer Welt. Sie betreffen den Einzelnen ebenso wie die Gesellschaft insgesamt. Die Gründe für ihre Entstehung sind äußerst vielfältig. Im Extremfall können Konflikte zu Auseinandersetzungen mit Waffengewalt führen und Kriege hervorbringen. Allgemein lassen sich vier derartige Konflikttypen unterscheiden, die im Folgenden an je einem historischen und einem zeitgenössischen Beispiel vorgestellt werden. Hauptkriterium der Unterscheidung ist dabei jeweils das Konfliktmotiv:

  • Typ 1: Anspruch auf politische Selbstbestimmung,
  • Typ 2: Teilhabe an wirtschaftlichem Wohlstand beziehungsweise Zugriff auf natürliche Ressourcen,
  • Typ 3: Eskalation innergesellschaftlicher Spannungen,
  • Typ 4: Anwendung terroristischer Gewalt.

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