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Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler „bestimmt die Richtlinien der Politik“ (Art. 65 GG). Er hat somit das wichtigste politische Amt inne, leitet die Geschäfte der Bundesregierung und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament (Kanzlerprinzip).
Zentrale Aufgaben des Kanzlers sind die Verteilung der ministeriellen Geschäftsbereiche (Zuständigkeitsverteilung) und die Koordination der Einzelpolitiken. Die Bundesminister sind dem Kanzler gegenüber verantwortlich und über ihn indirekt auch dem Parlament, das sie nicht abwählen, aber mißbilligen kann.

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Bundesministerien

Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.

Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag und gegebenenfalls der des Koalitionspartners fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.

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