Ministerien sind die obersten Bundes- bzw. Landesbehörden, Minister die verantwortlichen Vorgesetzten aller Mitarbeiter, auch nachgeordneter Behörden.
Das Amt des Ministers ist von den Aufgaben der Berater und Gehilfen der Fürsten und der obersten Landesverwaltung hergeleitet.
Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung, die ihrerseits aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern besteht. Zusammen bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.
Organisationsplan des Bundeskanzleramtes
Zwischen dem Minister und den Mitarbeitern stehen die politischen Beamten (Staatssekretäre, einzelne leitende Beamte). Parlamentarische Staatssekretäre halten Kontakt zum Parlament.
Die Ressorts der Bundesregierung gliedern sich in die fünf klassischen Ministerien:
und in die vor allem aus dem Innenressort hervorgegangenen Minister:
Auswärtiges Amt – Sitz des Bundesaußenministers
Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag gegebenenfalls der des Koalitionspartners in so genannten Koalitionsverhandlungen fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.
Gebäude des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesminister des Kabinetts von ANGELA MERKEL sind, nach einigen Kabinettsumbildungen, momentan:
Stand: 2010
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