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Helmut Kohl

* 03.04.1930 Ludwigshafen am Rhein

HELMUT KOHL bestimmte in seinen vier Legislaturperioden die Politik der Bundesrepublik Deutschland in Europa und in der Welt. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Errichtung der Europäischen Union hat sich HELMUT KOHL einen dauerhaften Platz in der Geschichte gesichert. Umfassende wirtschaftliche und soziale Reformen gehören zu den Leistungen seiner Regierung. Mit dem Ende seiner 16-jährigen Kanzlerschaft nach der Bundestagswahl 1998 ging eine Ära zu Ende, darüber war sich die deutsche wie die internationale Öffentlichkeit einig. Als Anerkennung seiner Verdienste für Deutschland und Europa erhielt HELMUT KOHL zahlreiche Auszeichnungen.

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Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen ging als sozial-ökologische Partei aus den Neuen Sozialen Bewegungen in West- und Ostdeutschland hervor. Die westdeutsche Partei Die Grünen vereinte sich 1993 mit der ostdeutschen Partei Bündnis 90. Mit der Doppelstrategie der öffentlichen Demonstrationen und zugleich der Beteiligung an politischen Wahlen gelangten die westdeutschen Grünen schnell zu politischen Erfolgen auf lokaler, Länder- und Bundesebene. Zur grünen Symbolfigur wurden JOSCHKA FISCHER, lange Jahre Sprecher des realpolitischen Flügels (Realo). Von 1998 bis 2005 bildeten die Grünen mit der SPD eine rot-grüne Koalition auf Bundesebene (Kabinett SCHRÖDER/FISCHER).

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Bundeskanzler/in

Der Bundeskanzler „bestimmt die Richtlinien der Politik“ (Art. 65 GG). Er hat somit das wichtigste politische Amt inne, leitet die Geschäfte der Bundesregierung und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament (Kanzlerprinzip).
Zentrale Aufgaben des Kanzlers sind die Verteilung der ministeriellen Geschäftsbereiche (Zuständigkeitsverteilung) und die Koordination der Einzelpolitiken. Die Bundesminister sind dem Kanzler gegenüber verantwortlich und über ihn indirekt auch dem Parlament, das sie nicht abwählen, aber mißbilligen kann.

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Bundesministerien

Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie „das Bundeskabinett“. Als „ausführende Gewalt“ (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.

Die genaue Ressortbelegung der Bundesminister legt der Regierungschef als Leiter der Geschäfte der Bundesregierung gemeinsam mit der Fraktion der eigenen Partei im Bundestag und gegebenenfalls der des Koalitionspartners fest. In solchen Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Bundesminister des Auswärtigen Amts die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Justiz- und Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungs- und Rechtsförmigkeit.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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