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Entstehung des Proletariats als soziale Klasse

Die beginnende Industrialisierung hatte Hundertausende von Handwerksgesellen arbeitslos gemacht. Sie strömten in die stürmisch wachsenden Industriestädte. Verstärkt wurde dieser Zustrom noch durch die Landflucht von besitzlosen Landarbeitern und verarmten Kleinbauern. Beide soziale Gruppen zusammen bildeten in den Städten die neue soziale Klasse des Industrieproletariats. Die Angehörigen dieser neuen Klasse waren zwar rechtlich frei. Sie verfügten aber über keine eigenen Produktionsmittel, mit denen sie ihren Lebensunterhalt verdienen konnten. Aus diesem Grunde waren sie gezwungen, sich zur Sicherung ihrer und der Existenz ihrer Familie als Lohnarbeiter in den Betrieben zu verdingen. Damit war zugleich das für den Kapitalismus typische Verhältnis der Abhängigkeit zwischen seinen beiden Hauptklassen entstanden: Die Abhängigkeit der Masse der Lohnarbeiter von den Besitzern der Betriebe bzw. Produktionsmittel, der herrschenden Klasse der Bourgeosie. Der tiefe Widerspruch zwischen industriellem Aufschwung und den sozialen Missständen, die zu menschenunwürdigen Lebensverhältnissen beim Proletariat führten., waren eine Ursache für die Entstehung der Arbeiterbewegung.

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Der neue innenpolitische Kurs

Nach der Entlassung BISMARCKS 1890 nahm Kaiser WILHELM II. in der Innen- und Außenpolitik einen Kurswechsel vor. Der Monarch wollte selbstständig Politik machen, die Handlungsfreiheit des Reichskanzlers sollte eingeschränkt werden. Das „persönliche Regiment“ WILHELMS bedeutete jedoch aufgrund seines unsteten Charakters und seiner Sprunghaftigkeit, dass vor allem Interessengruppen und einzelne Persönlichkeiten wachsenden Einfluss auf den Kaiser gewannen.
Besonders an der sozialen Frage zeigte sich Wilhelm II. zunächst stark interessiert. Er reichte Gesetzesvorlagen zur Verbesserung des Arbeiterschutzes ein, die im Ergebnis aber weit hinter den bombastischen Ankündigungen zurückblieben. Als das Ziel dieser Gesetze, die Entfremdung zwischen Arbeiterschaft und Sozialdemokratie und die Schwächung der SPD, nicht erreicht wurde, verlor der Kaiser sehr schnell jegliches Interesse an der sozialen Frage. Die Reichsregierung wollte nun die alten antisozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen in noch extremerer Form wiederaufleben lassen. Dies führte zu einer weiteren Entfremdung zwischen Arbeiterschaft und dem Rest der deutschen Gesellschaft.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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