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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
Bereits am 3. Februar wurden Neuwahlen auf den 5. März ausgeschrieben. Da die NSDAP aus diesen Wahlen nicht mit absoluter Mehrheit hervorging, wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Dieses Gesetz war für die Nationalsozialisten das Ermächtigungsgesetz, das ihnen unbeschränkte Herrschaft ermöglichte. Nach der Machtübertragung erfolgte nun die totale „Machtergreifung“.

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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Politisches Denken im westlichen und östlichen Kulturkreis

Politisches Denken befasst sich mit

  • den Herrschaftsverhältnissen in Gesellschaften und
  • den Prinzipien politischer Ordnungen.

Zentrale Fragen betreffen das Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Staat sowie die Ausgestaltung und Legitimation von (staatlicher) Herrschaft. Ganz entscheidend ist dabei das zugrunde liegende Menschenbild, das in verschiedenen Epochen, Herrschaftssystemen und Kulturkreisen erheblich differiert. So weisen die politischen Vorstellungswelten des westlichen und östlichen Kulturkreises in ihren Grundzügen große Unterschiede auf, da sie auf anderen kulturell-religiösen Wertesystemen beruhen.

Das politische Denken des westlichen Kulturkreises basiert seit der Aufklärung auf der Vorstellung des selbstbestimmten Individuums mit naturgegebener Würde, das zu Selbstentfaltung und eigenverantwortlicher Lebensgestaltung fähig ist.
Im politischen Denken des östlichen Kulturkreises ist der Mensch stärker in ein hierarchisches, auf Traditionen und Religion beruhendes soziales Gefüge eingebunden; tendenziell hat die Gemeinschaft Vorrang vor dem Einzelnen und seinen individuellen Rechten.

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