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Ökologischer Landbau

Das Ziel des ökologischen Landbaus ist die naturgemäße Erzeugung von Lebensmitteln bei Sicherung eines möglichst geschlossenen natürlichen Kreislaufes. Der Natur soll auf diesem Wege wieder zugeführt werden, was zuvor entnommen wurde.
Die Bodenfruchtbarkeit wird nur mit organischem Dünger und bestimmten Mineralstoffgaben sowie gezielten Anbaumethoden gewahrt.
Ökologische Produktionsbedingungen dienen damit dem Schutz der Umwelt, sichern landwirtschaftliche Erzeugnisse in kontrollierter Qualität ohne gesundheitliche Risiken für den Verbraucher.

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Privater Haushalt als Stätte des Verbrauchs

Wirtschaftstätigkeiten sind immer durch eine Angebots- und Nachfrageseite gekennzeichnet. Die beiden wichtigsten Wirtschaftsteilnehmer sind die Unternehmen und die privaten Haushalte. Stark vereinfacht treten das Unternehmen als Anbieter von Gütern und der private Haushalt als Nachfrager von Gütern auf.
Der überwiegende Anteil aller Nachfragen ergibt sich aus den Bedürfnissen des Alltags (Nachfragefunktion des privaten Haushaltes).
Die Unternehmen versuchen, zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen, um ihrerseits die eigenen (betrieblichen) Bedürfnisse zu befriedigen. Daher wird sehr viel Geld für verschiedene Möglichkeiten der Verkaufsförderung und Mittel der Werbung ausgegeben. Ziel ist, dass der Nachfrager möglichst viel einkauft. Damit der private Haushalt dem nicht schutzlos ausgeliefert ist, wird vom Gesetzgeber eine Verbraucherpolitik betrieben, die die Stellung des privaten Haushaltes stärkt. Heute können private Haushalte vielfältige Formen des Verbraucherschutzes in Anspruch nehmen.

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Qualität und Verbraucherschutz

Eine aktuelle Strategie zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen in Verbindung mit dem Verbraucherschutz ist das Total Quality Management (TQM).
Das Total Quality Management hat sich aus der Qualitätssicherung entwickelt.
Total Quality Management beinhaltet in seiner Idee die vollständige Ausrichtung des Qualitätsgedankens an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden.
Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, durch transparente Verfahren der Leistungserstellung dem Kunden die Möglichkeit zu geben, selbst eine Qualitätskontrolle auszuüben.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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Wissenstest, Ökologie und Marktwirtschaft

Hier kannst du dich selbst testen. So kannst du dich gezielt auf Prüfungen und Klausuren vorbereiten oder deine Lernerfolge kontrollieren.

Multiple-Choice-Test zum Thema "Ökologie und Marktwirtschaft".

Viel Spaß beim Beantworten der Fragen!

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