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Entwicklungspolitik und Ziele

Entwicklungspolitik bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen außenwirtschaftlichen sowie außen-, sicherheits- und finanzpolitischen Interessen einerseits und spezifischen, an den Bedürfnissen der Entwicklungsländer orientierten Zielen andererseits.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich ein Wandel in der Entwicklungspolitik von der Nord-Süd-Zusammenarbeit in Richtung auf internationale Kooperation zur Lösung globaler Probleme vollzogen.
Das Leitbild nachhaltiger Entwicklung besteht darin, die geringer werdenden finanziellen Mittel auf die Bewältigung globaler Probleme mit hohem Risiko zu konzentrieren.

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Akteure der Entwicklungszusammenarbeit (Deutschland)

Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zu den Institutionen, die die staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit durchführen, gehören beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Staat und Kirchen arbeiten seit 1962 eng auf entwicklungspolitischem Gebiet zusammen und verfolgen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele wie Friedenserhaltung und Konfliktprävention, Armutsbekämpfung und Entschuldung armer Länder sowie Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hohen Stellenwert haben die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirche, z. B. „Brot für die Welt“ und MISEREOR. Darüber hinaus fördern die politischen Stiftungen der Parteien Institutionen, gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa. Eine Vielzahl von Programmen und Projekten weiterer privater Träger, z. B. die Deutsche Welthungerhilfe, zielt vor allem darauf, die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsschichten sowie die Menschenrechtssituation verbessern zu helfen. Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander.

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Bundespräsidenten als Identitäts- und Integrationsfiguren

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Er vertritt die Bundesregierung völkerrechtlich. Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Er erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann den Bundestag auflösen.

Bundespräsidenten sind Integrationsfiguren, die sich den jeweiligen gesellschaftlichen Zeitproblemen stellen, diese benennen und in einen gesellschaftlich-moralischen Zusammenhang bringen. Die bisherigen Präsidenten setzten sich häufig für Minderheiten ein und wählten zudem als Schwerpunkt ihrer Amtsführung wechselweise einen innenpolitischen, dann wieder einen außenpolitischen Aspekt.

Bundespräsidenten üben symbolische Politik aus und erreichen damit viele Menschen, denn in pluralistischen und orientierungsschwachen modernen Gesellschaften übernehmen Symbole Leitbildfunktion und Standortbestimmung. Bundespräsidenten ordnen, wo Unübersichtlichkeit herrscht, übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen zur „öffentlich ausgetragenen ethisch-politischen Selbstverständigung“ (JÜRGEN HABERMAS 1992) bei.

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Humanitäre Intervention

Der Begriff humanitäre Intervention wird seit dem zweiten Golfkrieg und der Resolution des Weltsicherheitsrates von 1991 zum Schutz der Kurden im Irak in der internationalen Politik verwendet. Er wird als Weiterentwicklung beziehungsweise Veränderung des Völkerrechts diskutiert und gilt als umstrittener Rechtfertigungsgrund für militärisches Eingreifen.
Die humanitäre Intervention wird als Rechtsgrund für die Verletzung des nationalstaatlichen Souveränitätsprinzips bezeichnet.
Als Beispiel für eine humanitäre Intervention wird der NATO-Luftkrieg gegen das ehemalige Jugoslawien 1999 im Kosovo-Konflikt angeführt.

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Projekte deutscher Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands ist breit gefächert und gegenwärtig auf etwa 70 Länder in fünf Förderregionen konzentriert. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für soziale Sicherungssysteme und soziale Grunddienste wie Grundbildung für alle, Basisgesundheit und reproduktive Gesundheit, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ernährung.

Gefördert wird die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an der Planung und am Nutzen von Entwicklungsvorhaben. Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Situation armer ländlicher Bevölkerungsgruppen zu verbessern sowie geregelte Einkommen und Beschäftigung zu schaffen.

In vielen Handlungsfeldern der Entwicklungszusammenarbeit werden Aspekte des Umweltschutzes und der nachhaltigen Ressourcennutzung einbezogen und konkrete Projekte zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen, zum Schutz der Ozonschicht, der Tropenwälder und der biologischen Vielfalt sowie zur Bekämpfung der Desertifikation gefördert.

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Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Die Bewältigung der globalen Entwicklungsprobleme erfordert multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. In der Praxis der Vereinten Nationen hat sich die Entwicklungspolitik zu einem der Schwerpunkte entwickelt. Zuständig für Entwicklungsfragen sind die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie verschiedene Sonderorganisationen, Fonds und Programme. Im System der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit spielen die Multilateralen Entwicklungsbanken, wie die Weltbankgruppe, und Regionale Entwicklungsbanken eine große Rolle. Sie sind die größten multilateralen Entwicklungsfinanziers. Darüber hinaus leisten sie umfangreiche Arbeit im Bereich der Informationsbeschaffung, Datenerhebung und Problemanalyse, die für die Entwicklungsländer sowie für die Planung der bilateralen Zusammenarbeit von großem Nutzen sind.

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Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V.

Der 1995 gegründete Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von über 100 deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs). VENRO verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der vielen verschiedenartigen NGOs untereinander und mit den Trägern der öffentlichen Entwicklungspolitik zu fördern und zu intensivieren sowie die entwicklungspolitischen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren und zu intensivieren. Hautaufgabe des Verbandes ist, eine einheitliche, abgestimmte Entwicklungspolitik anzustreben und diese tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Mitglieder sind private und kirchliche Träger der Entwicklungszusammenarbeit, der Nothilfe und der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

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