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  6. Projekte deutscher Entwicklungszusammenarbeit

Projekte deutscher Entwicklungszusammenarbeit

Die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands ist breit gefächert und gegenwärtig auf etwa 70 Länder in fünf Förderregionen konzentriert. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für soziale Sicherungssysteme und soziale Grunddienste wie Grundbildung für alle, Basisgesundheit und reproduktive Gesundheit, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ernährung.

Gefördert wird die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an der Planung und am Nutzen von Entwicklungsvorhaben. Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Situation armer ländlicher Bevölkerungsgruppen zu verbessern sowie geregelte Einkommen und Beschäftigung zu schaffen.

In vielen Handlungsfeldern der Entwicklungszusammenarbeit werden Aspekte des Umweltschutzes und der nachhaltigen Ressourcennutzung einbezogen und konkrete Projekte zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen, zum Schutz der Ozonschicht, der Tropenwälder und der biologischen Vielfalt sowie zur Bekämpfung der Desertifikation gefördert.

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Seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit 1952 wurden mehr als 36 000 Projekte realisiert. Gegenwärtig konzentriert sich die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf etwa 70 Länder in fünf Förderregionen:

  • Mittelmeerraum/Naher und Mittlerer Osten;
  • Afrika, insbesondere südlich der Sahara;
  • Lateinamerika;
  • Asien und Ozeanien;
  • Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas/Nachfolgestaaten der UdSSR.
  • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin

    D. Ruhmke, Berlin

Leistungen auf wichtigen Aufgabenfeldern

Armutsbekämpfung

Programme, die auf die Armutsminderung abzielen, werden als zentrale Aufgabe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit betrachtet. Dazu gehört:

  • die Unterstützung sozialer Sicherungssysteme und
  • die Förderung sozialer Grunddienste wie: Grundbildung, vor allem für Mädchen und Frauen; Basisgesundheit und reproduktive Gesundheit; Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ernährung.

Dabei arbeitet die Bundesregierung eng mit NGOs zusammen, z. B. mit dem „Arbeitskreis Armutsbekämpfung durch Hilfe zur Selbsthilfe“. Politikdialog, Beratungsmaßnahmen sowie konkrete Projekte und Programme zugunsten armer Bevölkerungsgruppen zielen darauf, zu strukturellen Reformen, die vor allem an den Ursachen der Armut ansetzen, zu ermutigen und diese zu unterstützen. Mit einem Pilotprojekt unterstützt die deutsche Entwicklungspolitik etwa 30 Länder dabei, eigene Strategien zur Armutsbekämpfung zu erarbeiten. Länder- und Projektbeispiele zeigen, dass Entwicklungszusammenarbeit einen bescheidenden Beitrag zur Minderung der Arbeit leisten kann.

Gleichberechtigung der Geschlechter

Empowerment der Frauen, d. h. Veränderung des Verhältnisses der Geschlechter zueinander, ist zu einem festen Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit geworden. Konkrete Projektarbeit zeigt, dass durch gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an der Planung und am Nutzen von Entwicklungsvorhaben wichtige Fortschritte erreicht werden können.

Bildung

Die Förderung des Bildungswesens ist einer der wichtigsten Bereiche deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Regionale Schwerpunkte sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara, Ost- und Südostasien sowie Ozeanien und Lateinamerika. Zu den wichtigsten Projektansätzen gehören:

  • die Förderung des muttersprachlichen Anfangsunterrichts,
  • die Verbesserung des naturwissenschaftlichen Unterrichts,
  • die Einführung praktischer Fächer,
  • die Lehrmittelentwicklung und -herstellung,
  • die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern.
  • die Berufsbildungspolitik und -planung zu verbessern,
  • die praktische Berufsausbildung in Institutionen der Aus- und Weiterbildung zu entwickeln, zunehmend in Verbindung mit Maßnahmen zur Förderung von Gewerbe (z. B. Existenzgründungen und Vergabe
    von Kleinkrediten).

Hinzu kommen Alphabetisierungsprogramme in Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen für Gesundheit, Hygiene, Landwirtschaft, Umweltschutz usw. Die Förderung der beruflichen Bildung konzentriert sich darauf, Gefördert werden auch private Träger sowie die Konsolidierung bestehender Kapazitäten der Lehre an Hochschulen, von Forschung und Beratung.

Gesundheit

Gesundheitsmaßnahmen sind ein wichtiger Teil der Armutsbekämpfung. Entwicklungszusammenarbeit in diesem Bereich unterstützt die Verbesserung der Gesundheitssysteme und -einrichtungen in den Partnerländern. Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf den Ausbau medizinischer Infrastrukturen (vor allem, um die primäre Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern) durch:

  • Aus- bzw. Neubau von Distriktkrankenhäusern und Gesundheitsstationen;
  • Versorgung mit Laboreinrichtungen u. a. medizinischen Geräten;
  • Aus- und Fortbildung von medizinischen Fach- und Hilfskräften;
  • Beratung der nationalen und regionalen Gesundheitsbehörden, auch bei der Einführung
    sozialer Krankenversicherungssysteme.

Hinzu kommen Vorhaben zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Malaria, Polio und vor allem HIV/Aids. Mit großem finanziellem Aufwand werden etwa 100 Projekte weltweit in den Bereichen Sexualaufklärung, Familienplanung, Schwangerenvorsorge und Entbindung sowie Prävention und Behandlung von sexuell übertragenen Krankheiten realisiert.

Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung

Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung, die mehr als ein Drittel der bilateralen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit ausmachen, verfolgen vor allem das Ziel,

  • wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen zu fördern,
  • die Ernährung der ländlichen und städtischen Bevölkerung sichern zu helfen und
  • die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften.

Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation armer ländlicher Bevölkerungsgruppen sowie zur Schaffung geregelter Einkommen und Beschäftigung. Dabei ist der komplexe Einsatz der verschiedenen Förderinstrumente der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in Verbindung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft und dem nichtstaatlichen Bereich von besonderer Bedeutung bei der intensiven Unterstützung von Agrarreformen in den Partnerländern.

Umwelt

In vielen Handlungsfeldern der Entwicklungszusammenarbeit werden Aspekte des Umweltschutzes und der nachhaltigen Ressourcennutzung einbezogen. Seit Ende der 1980er-Jahre unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit der Privatwirtschaft die Entwicklungsländer verstärkt dabei, durch Beiträge zu multilateralen Finanzierungsinstrumenten und durch Vorhaben der bilateralen Zusammenarbeit die aus den internationalen Umweltabkommen resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören

  • die Verminderung der Treibhausgas-Emissionen,
  • der Schutz der Ozonschicht,
  • der Schutz der Tropenwälder und
  • der Schutz der biologischen Vielfalt sowie
  • die Bekämpfung der Desertifikation.
  • Institutionen in Entwicklungsländern zu unterstützen,
  • Strategien für nationale Aktionsprogramme sowie
  • Projekte zur Verminderung und Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen zu erarbeiten.
  • Erosionsschutz,
  • Management in Trockengebieten,
  • nachhaltige Wasserwirtschaft mit dem Schwerpunkt Afrika.

Hohen Stellenwert haben Maßnahmen zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention, die darauf zielen, Die auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich 1991 gegründete Globale Umweltfazilität (GEF) finanziert die zusätzlichen Kosten, die den Entwicklungsländern entstehen, wenn globaler Umweltschutz gefördert wird, z. B. Investitionen in Wind- und Solarenergie anstelle herkömmlicher Energien. Entsprechend der 1996 in Kraft getretenen Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation beteiligt sich Deutschland an der Bekämpfung der Wüstenbildung. Dazu gehören Projekte in den Bereichen Maßnahmen im Bereich der Walderhaltung sind darauf gerichtet, die tropischen Regenwälder zu bewahren, Artenvielfalt und Klima zu schützen. Neben Afrika ist vor allem Lateinamerika ein regionaler Schwerpunkt, u. a. durch das Internationale Pilotprogramm zur Erhaltung der tropischen Regenwälder in Brasilien. Deutschland unterstützt gegenwärtig Entwicklungsländer in ihren Vorhaben, die biologische Vielfalt zu schützen und nachhaltig zu nutzen, in über 185 Projekten.

Not- und Flüchtlingshilfe

Das Ziel besteht darin, den von Katastrophen verschiedener Art (z. B. Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen) Betroffenen im Rahmen der humanitären Hilfe eine minimale Versorgung an sozialen Grunddiensten zu gewährleisten sowie die Basisinfrastruktur wiederherzustellen und zugleich die Selbsthilfefähigkeit zu stärken.

Planung, Durchführung und Wirkungen von Vorhaben staatlicher Entwicklungszusammenarbeit

Die Förderung von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit hat vor allem zwei Ziele:

  • Zum einen geht es darum, die Entwicklungs- und Transformationsländer bei der Bewältigung konkreter Probleme zu unterstützen.
  • Zum anderen sind solche Projekte zugleich auch Pilotvorhaben, d. h. sie zeigen modellhaft, wie Probleme gelöst werden können. Die Partnerländer erhalten Anregungen, Problemlösungen künftig selbständig anzuwenden und weiterzuentwickeln.

Wichtige Kriterien für Entscheidungen über die Auswahl von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit sind

  • Reformbereitschaft;
  • gute Regierungsführung;
  • Unterstützungsbedarf und
  • Bereitschaft der Partner, eigene Leistungen zeitgerecht und zuverlässig zu erbringen.

Eine wichtige Rolle spielt der Politikdialog zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Partnerländer. Er ist darauf gerichtet, Einvernehmen

  • über politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit,
  • über Ziele, politisches Handeln und Schwerpunkte der Partnerländer sowie
  • über konkrete Programme der Zusammenarbeit zu erreichen.

Es besteht die Möglichkeit, dass deutsche NGOs und nichtstaatliche Partner miteinander kooperieren, um die jeweilige Zielgruppe im Partnerland zu erreichen.

Wichtige Schritte von der Formulierung eines Projektvorhabens bis zu dessen Realisierung und der Prüfung des Erfolgs sind:

  • Projektantrag des Partnerlandes an die Bundesregierung bzw. Vorschlag der deutschen Seite,
  • Vorprüfen des Antrags durch das BMZ,
  • Prüfen des Projekts durch eine deutsche Durchführungsorganisation,
  • Förderentscheid des BMZ auf der Grundlage der Durchführungsorganisation,
  • Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Partnerregierung,
  • Projektauftrag des BMZ an die Durchführungsorganisation,
  • Projektdurchführung von Projektträgern im Partnerland und deutscher Durchführungsorganisation,
  • regelmäßige Berichterstattung,
  • Prüfen der Ergebnisse und der Mittelverwendung von Partnerland, BMZ und Durchführungsorganisation.

Die Wirksamkeit der Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit wird kontinuierlich geprüft. Die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) veröffentlichen regelmäßig die Ergebnisse der Überprüfungen.

  • Zieldreieck von Rio
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Projekte deutscher Entwicklungszusammenarbeit." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/projekte-deutscher-entwicklungszusammenarbeit (Abgerufen: 20. May 2025, 07:13 UTC)

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Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zu den Institutionen, die die staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit durchführen, gehören beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Staat und Kirchen arbeiten seit 1962 eng auf entwicklungspolitischem Gebiet zusammen und verfolgen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele wie Friedenserhaltung und Konfliktprävention, Armutsbekämpfung und Entschuldung armer Länder sowie Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hohen Stellenwert haben die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirche, z. B. „Brot für die Welt“ und MISEREOR. Darüber hinaus fördern die politischen Stiftungen der Parteien Institutionen, gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa. Eine Vielzahl von Programmen und Projekten weiterer privater Träger, z. B. die Deutsche Welthungerhilfe, zielt vor allem darauf, die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsschichten sowie die Menschenrechtssituation verbessern zu helfen. Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander.

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