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Privater Haushalt als Stätte des Verbrauchs

Wirtschaftstätigkeiten sind immer durch eine Angebots- und Nachfrageseite gekennzeichnet. Die beiden wichtigsten Wirtschaftsteilnehmer sind die Unternehmen und die privaten Haushalte. Stark vereinfacht treten das Unternehmen als Anbieter von Gütern und der private Haushalt als Nachfrager von Gütern auf.
Der überwiegende Anteil aller Nachfragen ergibt sich aus den Bedürfnissen des Alltags (Nachfragefunktion des privaten Haushaltes).
Die Unternehmen versuchen, zu einem möglichst hohen Preis zu verkaufen, um ihrerseits die eigenen (betrieblichen) Bedürfnisse zu befriedigen. Daher wird sehr viel Geld für verschiedene Möglichkeiten der Verkaufsförderung und Mittel der Werbung ausgegeben. Ziel ist, dass der Nachfrager möglichst viel einkauft. Damit der private Haushalt dem nicht schutzlos ausgeliefert ist, wird vom Gesetzgeber eine Verbraucherpolitik betrieben, die die Stellung des privaten Haushaltes stärkt. Heute können private Haushalte vielfältige Formen des Verbraucherschutzes in Anspruch nehmen.

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Verbraucherschutz

Die Warenvielfalt, die unzähligen Produktmerkmale und die unterschiedlichen Qualitäten sind Ursache für einen komplizierten und aufwändigen Prozess der Kaufentscheidung. Hinzu kommt, dass Produkte z.B. Funktions-, Sicherheits- oder Gesundheitslücken aufweisen können.
Verbraucherschutzverbände und Bürgerinitiativen versuchen, den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Die Bundesregierung betreibt eine aktive Verbraucherpolitik, welche die Stellung des Verbrauchers stärken soll. Dies drückt sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus.

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Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU

Mit der Errichtung des Binnenmarktes und gefördert durch die Erkenntnis, dass Umweltprobleme sowie die Gewährleistung eines möglichst hohen Gesundheitsniveaus und der Verbraucherschutz internationale Anliegen sind, nehmen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik innerhalb der Europäischen Union (EU) einen sich zunehmend vergrößernden Stellenwert ein. Durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen beteiligt sich die Gemeinschaft aktiv an diesen Politikbereichen. Dabei werden nicht nur mehrjährige Aktionsprogramme beschlossen, wie z.B. das Sechste Umweltprogramm Umwelt 2010, sondern auch Abkommen mit Drittstaaten und Ländergruppen ausgehandelt. Die Errichtung europäischer Agenturen ermöglicht eine effektive Informationspolitik sowie ein koordiniertes Handeln der Gemeinschaft in den jeweiligen Bereichen.

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