Verbraucherschutz

Der einzelne Verbraucher steht zahlreichen Teams von Mitarbeitern in Produktentwicklungs- oder Marketingabteilungen gegenüber, die vor allem die Aufgabe haben, den Umsatz zu steigern. Der harte Konkurrenzkampf zwingt die Unternehmen dazu. Deshalb werden mit viel Aufwand auch Kundenberatertelefone, Informationsbroschüren oder Aufklärungsartikel in Anzeigenzeitungen ins Leben gerufen, um eine systematische Kunden-Neugewinnung bzw. -betreuung zu betreiben. Sogar gewollte Irreführungen des Verbrauchers sind schon vorgekommen.

Für den Verbraucher stellt sich das Problem, dass er als Einzelperson, objektive, an seine ursprünglichen Bedürfnisse orientierte, Kaufentscheidungen zu treffen hat. Dies ist kaum noch möglich.
Verbraucherschutzverbände (z. B. Stiftung Warentest) und Bürgerinitiativen versuchen daher, den Verbraucher vor Schäden zu schützen. Die Bundesregierung hat diese benachteiligte Stellung des Verbrauchers schon vor sehr langer Zeit erkannt und betreibt eine aktive Verbraucherpolitik, welche die Stellung des Verbrauchers stärken soll. Dies drückt sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen aus. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Ämtern und Organisationen überwacht. Außerdem gibt es z. B. Vorschriften, welche Angaben eine Warenkennzeichnung enthalten muss oder wie der Verbraucher vor minderwertiger Qualität (Reklamationen und Gewährleistungsansprüche) geschützt werden soll.

Verbraucherinformation und Verbraucherberatung ergänzen den Verbraucherschutz. Verbraucherinformationen bezwecken vor allem eine Verbesserung des Verständnisses der für die zur Kaufentscheidung benötigten relevanten Daten. Man unterscheidet:

  • Produktinformationen,
  • Nutzen- und Gebrauchswertinformationen,
  • Preis- und Folgekosteninformationen und
  • Bezugsquelleninformationen.

Grundsätzlich können die Informationen vom Anbieter (z. B. Gebrauchsanweisung) oder von Verbraucherorganisationen (z. B. Broschüren) stammen. Verbraucherberatungen bezwecken die Herbeiführung von Entscheidungen, z. B., welche technischen Systeme umweltfreundlicher sind oder wie Garantieansprüche durchgesetzt werden können oder wie Zahlungsschwierigkeiten überwunden werden. Weitere Formen sind die Verbraucheraufklärung, Verbrauchererziehung und Verbraucherbildung.

Natürlich haben auch die Unternehmen die Bedeutung des Verbraucherschutzes erkannt. Viele Unternehmen haben z. B. ihre Werbestrategien dahingehend geändert, dass jetzt umweltschützende Produktmerkmale in den Vordergrund gestellt werden. Aus diesem Grunde wurden sehr viele Güte- und Prüfzeichen von der Industrie ins Leben gerufen, um eine verbesserte Qualität zu vermitteln. Heute gibt es also einen umfangreichen Verbraucherschutz von Industrie, staatlichen Organen und privaten Initiativen. Mit der zunehmenden Globalisierung (Europäische Union, Welthandel, Internet-Handel) ist dieser Verbraucherschutz auch in den nächsten Jahrzehnten unbedingt erforderlich.


Zusammenfassung zum Verbraucherschutz und zu den Zielen der Verbraucherpolitik

Der Verbraucherschutz umfasst die Maßnahmen des Staates zum Schutz des Verbrauchers vor einer Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit, vor Täuschung und Übervorteilung.

Wichtige Vorschriften zum Verbraucherschutz sind:

  • Preisauszeichnungspflicht,
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • Bestimmungen zum Verbraucherrecht,
  • Bestimmungen zur Produkthaftung,
  • Bestimmungen zur Lebensmittelauszeichnung,
  • Bestimmungen des Arzneimittelrechts


Verschiedene Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerbshüter sorgen für eine Einhaltung der gesetzlichen Auflagen. Die Stiftung Warentest informiert z. B. die Käufer über die Qualität von Produkten.

Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Menschen so unmittelbar betrifft wie der Verbraucherschutz. Hier geht es nicht nur um wirtschaftliche oder juristische Fragen, sondern in vielen Fällen um die eigene Gesundheit – sei es im Zusammenhang mit der Ernährung oder im Hinblick auf den Aspekt technischer Sicherheit. Der Verbraucherschutz gehört somit zu den zentralen Aufgaben der Politik im Dienste der Verbraucher. Schwerpunkte der Verbraucherpolitik:

Verbraucherberatung und Verbraucherinformation

Der Verbraucher hat nicht nur ein Recht auf Informationen, sondern kann auch eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Information nutzen. Fernsehen und Rundfunk widmen sich in zahlreichen Sendungen der Verbraucherinformation. Presse und Internet stehen dem nicht nach. Eine Flut von Informationen ist von dem Einzelnen zu verarbeiten und zu werten. Hilfe bieten unabhängige Informations- und Beratungsstellen. Dazu gehören die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit ihren zahlreichen Verbraucherberatungsstellen in den Bundesländern. In ihnen wird jeder Bürger neutral, sachkompetent und in der Regel kostenfrei beraten.

Eine neue Möglichkeit zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen bieten die Ombudsmänner und Ombudsfrauen. Für unterschiedliche Sachgebiete, besonders im Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbereich, sind diese Personen tätig. Es können Streitfragen außergerichtlich von unabhängigen meist ehemaligen Richterinnen oder Richtern geklärt werden. Die Bearbeitungszeiten sind kürzer als bei einem gerichtlichen Verfahren. Der Verbraucher ist nicht unmittelbar an den Schlichterspruch gebunden. Wenn er nicht einverstanden ist, bleibt eine gerichtliche Lösung weiterhin offen.

Möglichkeiten der Verbraucherberatung

Möglichkeiten der Verbraucherberatung

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