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Verteilung von Bildung in der Gesellschaft

Die Entwicklung zu einer Informations- und Wissensgesellschaft ist mit einem steigenden Bildungsbedarf verknüpft: Die Verfügbarkeit von Bildung entscheidet zunehmend über individuelle Lebenschancen (Einkommen bzw. materieller Wohlstand, Ansehen, Einflussmöglichkeiten). Deshalb ist Chancengleichheit im Bereich der Bildung ein wichtiger Gradmesser für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft.
In Deutschland besteht trotz prinzipieller Chancengleichheit im Bildungszugang noch wenig Bildungsgerechtigkeit. Soziale Ungleichheiten zeigen sich vor allem in schichtspezifischen Unterschieden und einer ungleichen Bildungsbeteiligung von Migranten. Auch die PISA-Studien bestätigten diese Tendenzen und zeigten zudem insgesamt unterdurchschnittliche Leistungen deutscher Schüler im internationalen Vergleich. Umfassende Chancengleichheit in Verbindung mit einem hohen Qualifikationsniveau ist in Deutschland im Bereich der Bildung noch nicht erreicht.

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Bildung und Ausbildung

Das deutsche Bildungssystem unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Bildungszweigen: der schulischen Allgemeinbildung und der beruflichen Ausbildung. Diesem dualen System beigeordnet sind vier Bildungsbereiche der elementaren, primären, sekundären und tertiären Bildung. Das Bildungswesen unterliegt grundsätzlich staatlicher Verwaltung und Kontrolle. Doch gibt es neben den staatlichen Schulen und Universitäten auch solche in privater Trägerschaft. Innerhalb der Europäischen Union gibt es die Bestrebung, die nationalen Schul- und Universitätssysteme aneinander anzugleichen. Leistungsvergleiche der Schulbildung erfolgen auf europäischer Ebene durch die so genannten PISA-Studien. Aufgrund ihrer Ergebnisse wird in Deutschland seit zehn Jahren eine lebhafte bildungspolitische Debatte geführt.

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Erlebnisgesellschaft in der Diskussion

1992 veröffentlichte der Bamberger Sozialwissenschaftler GERHARD SCHULZE (* 1944) eine Studie mit dem Titel „Die Erlebnisgesellschaft, Kultursoziologie der Gegenwart“. Ihr Ziel war die Beschreibung des gesellschaftlichen Wandels in der westdeutschen Gesellschaft, wie er seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der zunehmenden Bedeutung von „Erlebnissen“ seinen Ausdruck gefunden hat. SCHULZE kommt dabei zu dem Urteil, dass das gesellschaftliche Erlebnisbedürfnis im gleichen Maße gestiegen ist, wie der materielle Wohlstand zugenommen und die Probleme des alltäglichen Überlebens damit an Bedeutung verloren haben. Die im Zuge dieser Entwicklung entstandene „Erlebnisgesellschaft“ unterteilt SCHULZE in fünf Milieus mit jeweils charakteristischen Merkmalen:

  • Niveaumilieu,
  • Harmoniemilieu,
  • Integrationsmilieu,
  • Selbstverwirklichungsmilieu,
  • Unterhaltungsmilieu.
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Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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