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Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparks „rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, oder geeignet sind, sich ein einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
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Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Zwischen Rostock und Rügen erstreckt sich entlang der Ostseeküste eine amphibische Landschaft – die Vorpommersche Boddenlandschaft. Dort findet man noch einige der ursprünglichsten Teile in Deutschland: das Fischland, die Halbinsel Darß-Zingst, die Insel Hiddensee und Ummanz, die Rügenhalbinsel Bug und eine Anzahl kleinerer Inseln. Die Langunen zwischen Halbinseln und Festland nennt man Bodden.
Die Gesamtfläche des Nationalparks beträgt ca. 805 Quadratkilometer.
Die überaus vielseitige Landschaft ist reich an charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Seit altersher gilt die Ostseeküste in diesem Bereich als Fundgrube für Bernstein und Feuerstein. Den Kranich und andere Vögel kann man hier im Frühjahr und im Herbst beobachten.

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in eine vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
    Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt
    zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
    gewährleistet.
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Vorpommersche Boddenlandschaft, Nationalpark

Zwischen Rostock und Rügen erstreckt sich entlang der Ostseeküste eine amphibische Landschaft – die Vorpommersche Boddenlandschaft. Dort findet man noch einige der ursprünglichsten Teile in Deutschland: das Fischland, die Halbinsel Darß-Zingst, die Insel Hiddensee und Ummanz, die Rügenhalbinsel Bug und eine Anzahl kleinerer Inseln. Die Langunen zwischen Halbinseln und Festland nennt man Bodden.
Die Gesamtfläche des Nationalparks beträgt ca. 805 Quadratkilometer.
Die überaus vielseitige Landschaft ist reich an charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Seit altersher gilt die Ostseeküste in diesem Bereich als Fundgrube für Bernstein und Feuerstein. Den Kranich und andere Vögel kann man hier im Frühjahr und im Herbst beobachten.

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