Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt.
Durch Tarifverträge wurden angemessene Arbeitsbedingungen erkämpft und durchgesetzt. Die Tarifvertragsparteien sind zuständig für die Tarifverträge, die sie geschlossen haben.