In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung festgelegt. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufzuteilen.
GUS ist die Abkürzung für Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Der Staatenbund, der vom Osten Europas bis nach Asien reicht, umfasst im Wesentlichen die Staaten der ehemaligen Sowjetunion.