Kettenregel der Differenzialrechnung
Im Folgenden soll die Kettenregel der Differenzialrechnung bewiesen werden.
Die Kettenregel besagt: Die Ableitung einer verketteten Funktion ist gleich dem Produkt der Ableitungen von äußerer und innerer Funktion an der jeweiligen Stelle.
Für die Anwendung der Kettenregel ist eine auf der leibnizschen Schreibweise anstelle von beruhende Notation sehr einprägsam.
Die Kettenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
- Es sei die Funktion u (Definitionsbereich ) an der Stelle und die Funktion v (Definitionsbereich mit ) an der Stelle differenzierbar.
Dann ist auch die verkettete Funktion in differenzierbar und es gilt .
Mit anderen Worten: Die Ableitung einer verketteten Funktion ist gleich dem Produkt der Ableitungen von äußerer und innerer Funktion an der jeweiligen Stelle.
Beweis der Kettenregel
Wir bilden den Differenzenquotienten von f und erweitern diesen mit :
Mit erhält man für den Grenzwert des Differenzenquotienten:
Da in differenzierbar ist, gilt .
Da aus der Differenzierbarkeit an einer Stelle die Stetigkeit folgt, ist dann auch stetig in , d.h., es gilt bzw.
Mit anderen Worten: Bei der Grenzwertbildung zu kann durch ersetzt werden. Da nach Voraussetzung v an der Stelle differenzierbar ist, gilt also:
Damit ist aber:
Leibnizsche Schreibweise
Für die Anwendung der Kettenregel ist eine auf der Schreibweise anstelle von beruhende Notation sehr einprägsam:
- Ist und , dann gilt:
wobei die Ableitung der inneren Funktion und die Ableitung der äußeren Funktion ist.
Beispiel 1: Es ist die Ableitung der Funktion nach der Kettenregel zu bilden.
In diesem Falle ist und demzufolge sowie .
Dann gilt:
Bei komplizierteren Termstrukturen wie etwa in ist die Verwendung eines CAS vorteilhaft.
Anwendung auf mehrfach verkettete Funktionen
Die Kettenregel ist auch auf mehrfach verkettete Funktionen anwendbar.
Es gilt dann sinngemäß:
- Ist f eine über den Definitionsbereich differenzierbare und mehrfach verkettete Funktion, dann gilt:
Beispiel 2: Es sei die Funktion mit der Gleichung betrachtet. Diese lässt sich zu vereinfachen und hat demzufolge die Ableitung .
Würde man obige Regel anwenden, dann ergäbe sich mit den Einzelfunktionen sowie als deren Ableitungen: