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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

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Festzinsen und variable Zinsen

Sowohl bei Geldanlagen als auch bei Krediten gibt es die Möglichkeit, für die Dauer des Geschäfts einen unveränderlichen, festen Zins zu vereinbaren oder eine Zinsanpassung zuzulassen.
Sparbücher haben im Normalfall einen variablen Zins, Festgelder dagegen einen unveränderlichen Zinssatz.
Bei Krediten gibt es Festzinsdarlehen für Anschaffungen oder den Dispositionskredit (Dispo) mit einem variablen Zins.

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Ratenkredit

Dieser Kredit, auch Anschaffungskredit genannt, dient vorrangig der Finanzierung langlebiger Konsumgüter mit hohem Gebrauchswert, z. B. Autos und Möbel.

  • Die Laufzeit beträgt zwischen 12 und 72 Monaten.
  • Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
  • Die Kreditsumme wird bar ausbezahlt oder dem Girokonto des Kreditnehmers gutgeschrieben.
  • Die Zinszahlung und Rückzahlung (Tilgung des Darlehens) erfolgen in gleichbleibenden Monatsraten.

Ratenkredite werden auch häufig als kurzfristige Kredite von Versandhäusern, über Homeshopping, Teleshopping angeboten.

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Sollzinsen und Habenzinsen

Als Sollzinsen bezeichnet man aus der Sicht der Bank die Zinsen, die der Kreditnehmer für einen erhaltenen Kredit zahlen muss.
Habenzinsen sind die Zinsen, die die Bank den Anlegern für die Sparkonten zahlt.
Die Habenzinsen liegen in der Regel unter den Sollzinsen.

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Hypothek

Für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung werden von den Banken und Bausparkassen langfristige Kredite gegeben. Diese Kredite oder Darlehen können durch eine Hypothek abgesichert werden.

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Mindestreservepolitik

Die Aufgaben und Funktionen der Deutschen Bundesbank (Zentralbank) sind:

  • Steuerung des Geldumlaufs,
  • Kreditversorgung,
  • technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
  • mithilfe ihrer Geldpolitik für Geldstabilität zu sorgen.

Maßnahmen dazu sind:

  • Zinspolitik (Diskontpolitik),
  • Mindestreservepolitik,
  • Offenmarktpolitik,
  • Wertpapierpensionsgeschäfte.

Mit der Mindestreservepolitik verpflichtet die Bundesbank die Kreditinstitute, eine Geldreserve (unverzinsliches Guthaben) bei der Bundesbank zu belassen.
Das Mindestreservesystem dient dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren.

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