Antrag

 

Arten von Anträgen

Es gibt verschiedene Arten von Anträgen oder Gesuchen:

  • Öffentliche/Geschäftliche Anträge:
    Mündliche Anträge sind hier möglich, vor allem aber für die Belegbarkeit sollten Anträge an Behörden, das Gericht, die Polizei, das Arbeitsamt, die Schule in schriftlicher Form gerichtet werden (z. B. Kindergeldantrag, Antrag auf Mietminderung, Antrag auf vorzeitige Musterung).
  • Petitionen (lat., zu petere = (er)bitten): sind Gesuche oder Eingaben, die mündlich oder schriftlich an den Bundespräsidenten, den Bundestag oder eine Behörde gerichtet werden können. Es gibt Petitionsausschüsse im Bundestag und in den Landesparlamenten, die Bitten/Beschwerden bearbeiten.
  • Private Anträge sind persönliche Darlegungen, die nicht notwendig an Regeln gebunden sind (z. B. Heiratsantrag).

Tipps für öffentliche Anträge

  • Anträge können in Briefform über die Postzustellung, per Fax, als E-Mail gesendet oder mündlich in einer Behörde vorgetragen werden. Bei Anträgen an öffentliche Stellen und gesellschaftliche Einrichtungen ist besonders auf bestimmte Vorschriften/Normen und Vordrucke zu achten.
  • Der schriftlich gestellte Antrag ist im juristischen Sinne ein Schriftstück oder Dokument, das gegebenenfalls als Beweisstück bzw. Beleg herangezogen werden kann.
    Wenn ein Antrag ohne Nutzung eines vorgedruckten Formulars gestellt wird, sollte er inhaltlich sachlich, prägnant und knapp gefasst sein.
  • Zu den Behörden zählt man die Gerichte, die Polizei, das Arbeitsamt, die gesetzlichen Krankenkassen, das Finanzamt, die Schule, kommunale Behörden usw. Wie man sich an eine Behörde wendet, hängt ganz von dem jeweiligen Anliegen ab. Wenn ein Antrag oder Gesuch „formlos“ zu stellen ist, bedeutet das jedoch nicht, dass der jeweilige Brief „formlos“ ist. Er unterliegt den allgemeinen Regeln für die Gestaltung von Briefen. Der inhaltliche Aufbau ähnelt dem Bewerbungsschreiben:
    • In der Betreffzeile wird knapp der Sachverhalt genannt.
    • Bei der Anrede kann durchaus der Name des/der Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin erscheinen. Wenn er nicht bekannt ist, bleibt man bei der allgemeinen Anrede.
    • Dann schildert man den Sachverhalt, erläutert den Grund für den Antrag und formuliert das Anliegen (Belehrungen, Mitteilungen, Ermahnungen u. Ä. sind unzulässig, ebenso ein beleidigender Inhalt und das Verlangen von Unmöglichem.)
    • Mit der Grußformel endet der Antrag.

Es ist sinnvoll, für die Behördenanträge einen Aktenordner anzulegen. Dort heftet man, nach Behörden getrennt, die Durchschläge oder Kopien der eigenen Briefanträge und weitere Belege, wie Telefon- und Gesprächsnotizen, ab.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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