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  6. Relativ- und Interrogativpronomen

Relativ- und Interrogativpronomen

Relativpronomen werden als Stellvertreter des Substantivs gebraucht. Sie leiten einen Gliedsatz (Relativsatz) ein und verknüpfen ihn mit einem Substantiv (oder Pronomen) aus dem übergeordneten Hauptsatz.
Interrogativpronomen leiten Fragesätze ein (Interrogativsätze), können aber auch in Ausrufesätzen stehen.

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Beispiele:

Das Buch, das ich lese, ist langweilig.
Es ist unglaublich, was du mir erzählst.

Interrogativpronomen leiten Fragesätze ein (Interrogativsätze), können aber auch in Ausrufesätzen stehen.

Beispiel: Wer hätte das gedacht!

Einige Pronomen können Relativ- und Interrogativpronomen sein.

Beispiel: wer, was, welcher, welche, welches, was für ein/e/er

In Übungen kann das angewendet werden.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Relativ- und Interrogativpronomen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/deutsch/artikel/relativ-und-interrogativpronomen (Abgerufen: 01. March 2026, 01:16 UTC)

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WISSENSTEST

dass – das

Dass und das tauchen in der deutschen Sprache als unterschiedlichen Wortarten zugehörig auf:

  • bestimmter Artikel „das“
  • Demonstrativpronomen „das“
  • Relativpronomen „das“
  • Konjunktion (= Verbindungswort) „dass”

Wann jedoch dass und wann das geschrieben werden muss, lässt sich leicht an einer Faustregel merken:

Immer, wenn man dies(es), welche(s), jene(s) einsetzen kann, schreibt man das mit einem –s.

Trifft dies nicht zu, wird dass mit -ss geschrieben.

Indefinitpronomen

Indefinitpronomen werden dann verwendet, wenn eine nähere Bezeichnung von Personen und Sachen nicht nötig ist oder eine begrenzte Menge nicht genau bestimmt ist. Sie treten im Satz als Stellvertreter des Substantivs oder als sein Begleiter auf. Die Deklination der Indefinitpronomen ist nicht einheitlich und wird auch durch das jeweils herrschende Sprachgefühl geregelt.

Personalpronomen

Personalpronomen stehen als Stellvertreter für Personen, Gegenstände, Zustände oder Sachverhalte.
Man unterscheidet jeweils eine 1., 2. und 3. Person im Singular und im Plural:

ich, du, er, sie, es (Singular)

wir, ihr, sie (Plural)

Possessivpronomen

Mithilfe der Possessivpronomen wird die Zugehörigkeit eines Sachverhaltes zu etwas anderem oder ein konkretes Besitzverhältnis ausgedrückt.
Jedem Personalpronomen kann ein Possessivpronomen zugeordnet werden. Es drückt die Zugehörigkeit, den Besitz oder eine Beziehung aus.

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