Herausragende Reformer – Stein, Hardenberg

Reichsfreiherr VOM STEIN und Fürst VON HARDENBERG – herausragende Reformer in Preußen

Die Katastrophe Preußens im Krieg gegen NAPOLEON von 1806/07 war zwar militärisch und politisch total. Der Staat Preußen blieb aber nach dem Frieden von Tilsit obzwar stark verkleinert im Kern erhalten. Andererseits zog der Zusammenbruch des Landes auch fortschrittliche Beamte, Staatsmänner und Offiziere an. Diese strebten eine grundlegende Erneuerung des Staates an, in der sie eine wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand, den Wiederaufbau und die Befreiung des Landes von der napoleonischen Fremdherrschaft sahen.
An der Spitze dieser Reformbewegung standen zwei überragende Gestalten:

  • der Reichsfreiherr KARL VOM UND ZUM STEIN
  • und Fürst KARL AUGUST VON HARDENBERG

Reichsfreiherr VOM STEIN (1757–1831)

Reichsfreiherr VOM STEIN wurde 1807 auf Betreiben NAPOLEONS Erster preußischer Minister. Unter ihm wurden die preußischen Reformen durchgesetzt, die er in einer von ihm schon früher verfassten Denkschrift zur Erneuerung des preußischen Staates dargelegt hatte:

  • Die Bauernbefreiung
    Kurze Zeit nach seiner Ernennung zum Ersten Minister setzte er ein Gesetz in Kraft, welches die Erbuntertänigkeit und damit die Leibeigenschaft der Bauern aufhob und sie zu Besitzern von eigenem Grund und Boden machte. Mit der Bauernbefreiung wollte VOM STEIN einen freien Bauernstand schaffen, der einen Aufschwung der Landwirtschaft bewirken sollte. Die Bauern konnten nun über ihren Grundbesitz frei verfügen, ihr Land verkaufen oder welches hinzuerwerben und waren dadurch auch an der Steigerung der Produktion interessiert.
  • Städteordnung
    Ein Jahr später, im November 1808, führte er eine neue Städteordnung ein, die den Städten in Preußen die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten gewährte. Die Stadtverordnetenversammlung wurde Träger der Rechtsetzung und Verwaltung in der Gemeinde, der ein von ihr gewählter Magistrat vorstand. Die städtischen Bürger wurden ein in sich gleichberechtigter Stand, dessen Mitwirkung an der Selbstverwaltung aber an die Bildung und den Besitz des Einzelnen gebunden war. Mit seiner Städteordnung wurde er zum Vater der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland, die bis heute ein lebenswichtiger Bestandteil unserer politischen Ordnung geblieben ist.
  • Verwaltungsreform
    Diese Reformmaßnahmen wurden begleitet von einer grundsätzlichen Verwaltungsreform. Ziel dieser Verwaltungsreform war, einen leistungsfähigen, sparsamen und bürgernahen Staatsapparat zu schaffen. Der gelernte Verwaltungsjurist VOM STEIN beseitigte zahlreiche konkurrierende Behörden im Staat und schuf das „klassische Kabinett“ mit nur fünf Ministern für klar abgegrenzte Fachbereiche. Es handelte sich dabei um die Fachbereiche Äußeres für Außenpolitik, Inneres für Innenpolitik, das Finanzressort, das Ressort für Justiz und das Kriegsministerium. Diesen Fachministerien unterstanden einheitlich organisierte Bezirksregierungen.

Beide Reformgesetze widerspiegelten Grundüberzeugungen VOM STEINS. Die persönliche Freiheit, die Selbstverwaltung und Vermögensbildung sollten den mündigen Bürger an den Staat binden. Dieser wiederum sollte seinen Bürgern die gewährten Rechte garantieren und sie beschützen. Damit wurde nicht erzwungener Gehorsam, sondern aus eigener Überzeugung gespeiste Vaterlandsliebe zum eigentlichen Reformziel. NAPOLEON und die altpreußische Adelsopposition betrieben jedoch die Entlassung VOM STEINS. Im November 1908 entließ der preußische König seinen Reformminister.

Fürst VON HARDENBERG (1750–1822)

Sein Weggefährte, Fürst VON HARDENBERG, setzte die Reformbewegung in Preußen fort. Seit 1790 im preußischen Staatsdienst tätig, übernahm HARDENBERG 1810 als Staatskanzler die Regierungsgeschäfte Preußens.
Die große Stunde seiner Bewährung schlug, als NAPOLEON den preußischen König FRIEDRICH WILHELM III. vor die Wahl stellte, entweder die im Frieden von Tilsit auferlegten Kriegsentschädigungen zu zahlen oder die Provinz Schlesien abzutreten. HARDENBERG gelang es jedoch, die geforderten 80 Millionen Franc zu beschaffen und damit Schlesien für Preußen zu erhalten.
HARDENBERG führte die Verwaltungsreform fort, hob den Zunftzwang in den Städten auf und führte dafür 1810/11 die Gewerbefreiheit ein. Außerdem regelte er die endgültige Ablösung der Gutsherrenrechte am Boden und brachte damit die Bauernbefreiung zu einem relativen Abschluss. Mit der bürgerlichen und wirtschaftlichen Gleichstellung der Juden in Preußen schloss HARDENBERG 1812 das Reformwerk in Preußen zunächst ab.

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