- Lexikon
- Mathematik
- 4 Prozent- und Zinsrechnung
- 4.3 Zinsrechnung
- 4.3.1 Grundbegriffe
- Sollzinsen und Habenzinsen
Sollzinsen ist die Bezeichnung für diejenigen Zinsen, die dem Kreditnehmer für die von ihnen beanspruchten Kredite vom Kreditgeber berechnet werden (Kreditkosten, Zinsen). Ihre Höhe richtet sich nach
Sollzinsen werden auch Aktivzinsen genannt.
Die Habenzinsen oder Passivzinsen sind die Zinsen, die von der Bank an die Kunden für Einlagen gezahlt werden. Ansprüche auf Zinsen verjähren in vier Jahren.
Beide Zinsarten sind die typischen Bankzinsen.
Stand: 2010
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