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  6. Sollzinsen und Habenzinsen

Sollzinsen und Habenzinsen

Als Sollzinsen bezeichnet man aus der Sicht der Bank die Zinsen, die der Kreditnehmer für einen erhaltenen Kredit zahlen muss.
Habenzinsen sind die Zinsen, die die Bank den Anlegern für die Sparkonten zahlt.
Die Habenzinsen liegen in der Regel unter den Sollzinsen.

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Sollzinsen ist die Bezeichnung für diejenigen Zinsen, die dem Kreditnehmer für die von ihnen beanspruchten Kredite vom Kreditgeber berechnet werden (Kreditkosten, Zinsen). Ihre Höhe richtet sich nach

  • dem aktuellen Marktzinsniveau und seiner potenziellen Entwicklung,
  • der Länge der Zinsbindungsfrist (Festzins, Gleitzins),
  • der Kredithöhe,
  • der Kreditlaufdauer,
  • der Kreditverwendung,
  • der Kreditbesicherung sowie
  • der Verhandlungsmacht des Kreditnehmers.

Sollzinsen werden auch Aktivzinsen genannt.

Die Habenzinsen oder Passivzinsen sind die Zinsen, die von der Bank an die Kunden für Einlagen gezahlt werden. Ansprüche auf Zinsen verjähren in vier Jahren.
Beide Zinsarten sind die typischen Bankzinsen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Sollzinsen und Habenzinsen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/mathematik/artikel/sollzinsen-und-habenzinsen (Abgerufen: 11. August 2025, 14:20 UTC)

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