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Alfred Müller-Armack

* 28.06.1901 Essen
† 16.03.1978 Köln

Der Nationalökonom und Kultursoziologe ALFRED MÜLLER-ARMACK wird auch als geistiger „Vater“ der Sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet.
MÜLLER-ARMACK vertraute darauf, dass der Konsument den Produzenten zwingen könne, auf seine Bedürfnisse einzugehen. Diese „echte Marktdemokratie“ (MÜLLER-ARMACK) würde durch die Sicherung des Wettbewerbs über den Staat erreicht. Der Staat sollte für Währungssicherheit und Verhinderung von Kartellbildung sorgen. Auch müsste der Staat einen marktwirtschaftlich orientierten Einkommensausgleich schaffen, um Einkommens- und Besitzstrukturen sozial verträglich (u. a. Beihilfen für sozial Bedürftige) zu halten.

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Kindheit und Jugend

ALFRED MÜLLER-ARMACK wurde am 28. Juni 1901 in Essen als Sohn eines Betriebsleiters der Firma Krupp geboren.
Er studierte bis 1923 in Gießen, Freiburg, München und Köln Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und promovierte zum Dr. rer. pol. Seine Habilitation reichte er 1926 an der Universität Köln mit der Arbeit „Ökonomische Theorie der Kulturpolitik“ ein.

Bereits in seiner Tätigkeit als Privatdozent hatte er sich mit dem Wesen der kapitalistischen Produktionsweise beschäftigt, so in der 1932 erschienenen Schrift „Entwicklungsgesetze des Kapitalismus“.
Nach 1933 trat er in die NSDAP ein, zeigte sich aber bald enttäuscht über die politische Entwicklung in Deutschland. Vor allem die straffe Lenkung der Industrie behagte dem Nationalökonomen wenig. Er sann bereits über ein sozialeres Konzept der Wirtschaft nach. 1934–1940 war MÜLLER-ARMACK Außerordentlicher Professor an der Universität Köln, ab 1938 in Münster. 1940–1950 wurde er Ordentlicher Professor für Nationalökonomie und Kultursoziologie an der Universität Münster. Gleichzeitig war MÜLLER-ARMACK Direktor des Forschungsinstituts für allgemeine und textile Marktwirtschaft.

Soziale Marktwirtschaft

Nach 1945 kehrte er wieder an die Universität Köln zurück.
MÜLLER-ARMACK entwarf unter Mitwirkung der Freiburger Schule um WALTER EUCKEN die Idee und den Begriff der „sozialen Marktwirtschaft“ als einer in soziale Bindungen eingebetteten liberalen Marktwirtschaft. Er verband mit dem Begriff das rein marktwirtschaftliche Wirtschaftssystem mit einem ausschließlich zentralverwalteten Wirtschaftssystem. Er wollte

„... das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem sozialen Ausgleich [zu] verbinden“ (MÜLLER-ARMACK).

Soziale Marktwirtschaft galt MÜLLER-ARMACK als ein „dritter Weg“ zwischen Liberalismus und Lenkungswirtschaft. Sein Ziel war

„Wohlstand für alle“

und seine Devise

„So viel Freiheit wie möglich, so viel staatlicher Zwang wie nötig!“

Seine Theorie untermauerte er in verschiedenen Publikationen, u. a. in „Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft“ von 1946/48.
MÜLLER-ARMACK vertraute darauf, dass der Konsument den Produzenten zwingen könne, auf seine Bedürfnisse einzugehen. Diese „echte Marktdemokratie“ (MÜLLER-ARMACK) würde durch die Sicherung des Wettbewerbs über den Staat erreicht. Der Staat sollte für Währungssicherheit und Verhinderung von Kartellbildung sorgen. Auch müsste der Staat einen marktwirtschaftlich orientierten Einkommensausgleich schaffen, um Einkommens- und Besitzstrukturen sozial verträglich (u. a. Beihilfen für sozial Bedürftige) zu halten.

1950 wurde MÜLLER-ARMACK Professor für Wirtschaftliche Staatswissenschaften und Leiter des Institutes für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln.

LUDWIG ERHARD und das „deutsche Wirtschaftswunder“

Im September 1949 wurde LUDWIG ERHARD (1897–1977) Bundeswirtschaftsminister. In dieser Funktion berief er MÜLLER-ARMACK 1952 zum Leiter der Abteilung I (Wirtschaftspolitik) im Bundeswirtschaftsministerium. Es wurde nicht leicht für ERHARD, MÜLLER-ARMACKs Idee einer nicht staatlich gelenkten Produktion von Waren und Dienstleistungen innerhalb der CDU durchzusetzen. Sie wurde jedoch zur Grundlage für das „deutsche Wirtschaftswunder“, als dessen „Vater“ ERHARD seit den fünfziger Jahren gilt. ERHARD berief MÜLLER-ARMACK 1958 zum Staatssekretär für europäische Angelegenheiten im Bundeswirtschaftsministerium. Außerdem wurde er Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank. 1960 wurde MÜLLER-ARMACK Vorsitzender des Konjunkturausschusses der EWG.

Ausscheiden aus dem Bundesdienst

1962 wurde MÜLLER- mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.
Nach dem Kanzlerwechsel 1963 schied MÜLLER-ARMACK aus dem Bundesdienst aus. Ein Jahr später kandidierte er für das Kölner Stadtparlament und wurde Stadtverordneter der CDU. 1965 verlieh ihm die Universität Wien die Ehrendoktorwürde.

Als Aufsichtsratsvorsitzender der Rheinischen Stahlwerke in Essen (1966–1968) wurde MÜLLER-ARMACK erstmals direkt in die Wirtschaft involviert. Nebenbei arbeitete er weiter an seinen ökonomischen Studien, so erschien 1974 sein Buch „Genealogie der Sozialen Marktwirtschaft“, in dem er die Grundlagen und Konzepte dieser Wirtschaftsordnung zusammenfasste. 1976 wurde MÜLLER-ARMACK mit der Ludwig-Erhard-Medaille ausgezeichnet. Ein Jahr vor seinem Tod wurde er 1977 Vorsitzender der 1967 gegründeten Ludwig-Erhard-Stiftung.

„Ihr ist die Aufgabe gestellt, freiheitliche Grundsätze in Politik und Wirtschaft durch staatsbürgerliche Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie durch wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wirtschaft und Ordnungspolitik zu fördern“ (Ludwig-Erhard-Stiftung).

Am 16. März 1978 starb ALFRED MÜLLER-ARMACK in Köln.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Alfred Müller-Armack ." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/alfred-mueller-armack (Abgerufen: 20. May 2025, 04:17 UTC)

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Verwandte Artikel

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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