Betriebe und Unternehmen als Wirtschaftseinheiten
Betriebe sind technisch-organisatorische Wirtschaftseinheiten, die Güter bzw. Leistungen für die Bedarfsdeckung erbringen und diese auf Märkten anbieten.
Unternehmen sind dagegen rechtliche Wirtschaftseinheiten zur Leistungserstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Der Zusammenhang zwischen den Begriffen Betrieb und Unternehmen wird in Theorie und Praxis oft recht unterschiedlich erklärt. Mit dem Begriff „Betrieb“ werden eher technisch-organisatorische Aspekte, mit dem Begriff „Unternehmen“ juristisch-finanzielle Aspekte angesprochen.
Betriebe als technisch-organisatorische Wirtschaftseinheiten produzieren Sachgüter oder Dienstleistungen. Die Art der Leistungserstellung ist ein Kriterium zur Unterscheidung der einzelnen Betriebstypen. Man unterscheidet:
- Konsumgüterbetriebe (z. B. Autoherstellung, Nahrungs- und Genussmittelproduktion),
- Dienstleistungsbetriebe (z. B. Handel, Verkehrsbetriebe, Entsorgungsbetriebe, Stadtreinigung, Banken) und
- Produktionsgüterbetriebe
Bei den Produktionsgüterbetrieben kann eine Unterteilung in Urproduktionsbetriebe (z. B. Land- und Forstwirtschaft), Gewinnungsbetriebe (z. B. Berg-, Zement- oder Kraftwerke) und Verarbeitungsbetriebe (z. B. Baugewerbe) vorgenommen werden.
Andere Unterscheidungskriterien für Betriebstypen sind zum Beispiel die Zuordnung zu Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Anzahl der Beschäftigten, Produktionsfaktoren.
Unterscheidungsmerkmale der wichtigsten Betriebstypen
Merkmal | Betriebstypen |
Zuordnung zum Wirtschaftszweig | Industriebetriebe Handwerksbetriebe Verkehrsbetriebe Handelsbetriebe Banken Versicherungen |
Art der Leistungsherstellung | Konsumgüterbetriebe Produktionsgüterbetriebe Dienstleistungsbetriebe |
Rechtsform | Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften |
Anzahl der Beschäftigten | Kleinbetriebe Mittlere Betriebe Großbetriebe |
Bestimmende Produktionsfaktoren | Arbeitsintensive Betriebe Kapitalintensive Betriebe Mitarbeiterintensive Betriebe |
Als Voraussetzung für die Erfüllung ihrer Aufgaben müssen Betriebe bestimmte Funktionen bzw. Leistungen erfüllen. Das sind
- Beschaffung,
- Produktion und
- Absatz.
Beschaffung ist die erste Stufe des betrieblichen Leistungsprozesses und bedeutet nichts anderes als die Bereitstellung der für die eigentliche Produktion notwendigen Produktionsfaktoren, also sämtliche Betriebsmittel (Gebäude, Maschinen), Material, Werkstoffe, Materialien, Kapital und Arbeitskräfte.
Die Produktion ist die Durchführung des Produktionsprozesses, also die Erbringung der eigentlichen Leistung bzw. die Herstellung der Güter. Im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung ist die Produktion der Beschaffung (und der Forschung und Entwicklung) nach- und dem Absatz vorgelagert.
Absatz bedeutet, dass die produzierten Güter und Dienstleistungen dem Verbraucher angeboten werden. Produkte werden über den Handel auf speziellen Märkten angeboten (indirekter Absatz), Dienstleistungen werden dem Verbraucher direkt (direkter Absatz) angeboten.
Ein Betrieb ist nur durch optimale Betriebsorganisation funktionsfähig. Anforderungen an eine gute Betriebsorganisation sind Überschaubarkeit, Wirtschaftlichkeit, Stabilität und Anpassungsfähigkeit.
Unternehmen als rechtliche Wirtschaftseinheiten erstellen Güter und Leistungen für den Bedarf Dritter. Sie verfolgen bestimmte Unternehmensziele (Sach- und Formalziele).
Aus Gründen der Arbeitsteilung haben sich zwei Gruppen herausgebildet, die Haushalte und die Unternehmen.
Bei den Haushalten unterscheidet man private und öffentliche Haushalte, bei den Unternehmen private, öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen.
Öffentliche Unternehmen haben das Ziel, individuelle bzw. kollektive Bedürfnisse zu erfüllen (z. B. öffentlich-rechtliches Fernsehen). Diese Unternehmen gehören dem Bund, den Ländern oder den Kommunen. Jüngste Wirtschaftsentwicklungen führen allerdings auch zur Privatisierung dieser öffentlichen Unternehmen (z.B. Energieversorgung, Post, Bahn), um durch Konkurrenzdruck eine bessere Wirtschaftlichkeit zu erreichen.
Private Unternehmen messen ihren Erfolg an der Höhe des erzielten Gewinns. Mit diesem erzielten Gewinn können Investitionen, verbesserter Umweltschutz, höhere soziale Leistungen getätigt werden. Besonders zur Werterhaltung und Wertsteigerung muss jedes private Unternehmen Gewinne erzielen. Die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht kann entweder durch das Minimalprinzip oder durch das Maximalprinzip erfolgen. Minimal- und Maximalprinzip sind ökonomische Prinzipien. Minimalprinzip bedeutet, ein festgesetztes Ziel mit möglichst wenig (minimalem) Einsatz an betrieblichen Produktionsfaktoren zu erreichen, Maximalprinzip heißt, mit einem festen Einsatz an betrieblichen Produktionsfaktoren ein möglichst hohes (maximales) Ziel zu erreichen.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen sind öffentliche Unternehmen mit einer Beteiligung privatwirtschaftlicher Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn AG).