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Betriebliches Personalwesen

Das Personalwesen hat die Aufgabe, allen Bereichen des Unternehmens das notwendige Personal bereitzustellen.
Der Umfang des Personalwesens eines Unternehmens wird bestimmt von

  • der Größe und Organisation des Unternehmens,
  • den personalpolitischen Vorstellungen der Unternehmensleitung,
  • der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt.

Die Unternehmen müssen ihre Entscheidungen im Personalbereich gründlich planen und abstimmen. Das ist umso wichtiger, je größer ein Unternehmen ist, denn die menschliche Arbeit ist für das Unternehmen sehr teuer (Lohn- und Lohnnebenkosten).

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Für Personalwesen werden mehrere Begriffe verwandt. Vor allem in modernen und großen Unternehmen spricht man heute von Personalmanagement oder auch Personalwirtschaft. Eine einheitliche Regelung hat sich in der Praxis noch nicht durchgesetzt. Auch inhaltlich gibt es Abweichungen. Einig ist man sich aber, dass alle Begriffe ein Arbeitsgebiet kennzeichnen, das sich mit den Problemen des Einsatzes des arbeitenden Menschen im Betrieb und dessen Beitrag zur betrieblichen Leistungserstellung beschäftigt.

Die synonyme Verwendung der verschiedenen Begriffe ist vor allem aufgrund ihrer historischen Entstehung nicht immer korrekt, da Inhalte sich geändert haben.
Wenn heute von Personalmanagement gesprochen wird, so ist darunter die Summe aller mitarbeiterbezogenen Gestaltungsmaßnahmen zu verstehen, die zur Verwirklichung der strategischen Unternehmensziele beitragen.

Zur Geschichte

In den letzten Jahren hat sich das Personalwesen als eigentliches Arbeitsgebiet herausgebildet.

Bereits in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts sind Ansätze zu finden, die den Bereich Mensch und Arbeit betriebswirtschaftlich thematisieren. Als wissenschaftliches Fach innerhalb der Betriebswirtschaft konnte es sich allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg etablieren.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde besonders das Konzept der „Betriebsgemeinschaften/Gefolgsgemeinschaften“ bis zur Perversion gefördert.

Erste personalwirtschaftliche Veröffentlichungen gab es in den Zeitschriften „Mensch und Arbeit“ (seit 1948) später „Personal“ sowie in „Arbeit und Leistung“ (seit 1946) ab 1975 „Zeitschrift für Arbeitswissenschaft“. Die ersten Beiträge waren hauptsächlich Praxisberichte und Gestaltungsempfehlungen.
1955 gelang mit dem Personalleiterhandbuch von FRANZ GOOSSENS die erste zusammenfassende Darstellung zur Problematik Personalwesen.
1952 wurde die Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) als Fachorganisation für betriebliche Personalpraxis gegründet.
Mit der Errichtung des ersten Lehrstuhls für Personalwirtschaftslehre an der Universität Mannheim im Jahre 1961 wurde die zweite Phase der wissenschaftlichen Entwicklung dieses Faches eingeleitet. In den 1970er Jahren erschienen zwei enzyklopädisch angelegte Handwörterbücher und mehrere Lehrbücher. Erstmals war ein Konzept zur Gesamtdarstellung des Faches erkennbar. Heute ist das Fach Personalwirtschaft (-management) an nahezu jeder deutschen Hochschule als spezielle Betriebswirtschaftslehre eingerichtet.

  • Bereiche des Personalwesens

Die Entwicklung in der Praxis

Die Entwicklung des Personalwesens ist mit der gesellschaftlichen, sozialen, politischen und technischen Entwicklung eng verbunden. Wesentlichen Einfluss hatten und haben die zunehmende Arbeitsteilung einerseits und die Konzentration und Kooperation andererseits.

Aus Handwerksbetrieben entwickelten sich Manufakturen, aus Manufakturen Fabriken und Industriebetriebe. Die zunehmende Verflechtung innerhalb der Betriebe führte zu neuen Personalstrukturen. Dieses stellte die Unternehmen vor völlig neue Aufgaben. Sie mussten sicher stellen, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ der Einsatz der Menschen räumlich und zeitlich garantiert ist.

Das Personalmanagement hat die Aufgabe, im Interesse der Unternehmensziele die arbeitenden Menschen zu steuern (Personalführung, Personalplanung) und gleichzeitig in diesem Interesse rechtliche, soziale und verwaltungstechnische Probleme zu lösen (Arbeitsgestaltung, betriebliche Lohngestaltung, Personalentwicklung, Personalverwaltung).

Träger des Personalwesens

In der betrieblichen Praxis ist der Träger des Personalwesens nicht immer eindeutig zu definieren. Grundsätzlich gilt, jede Führungskraft ist für ihren Bereich Träger des Personalwesens.
Abhängig von der Größe der Unternehmen werden unterschieden:

  • Kleinbetriebe: Das Personalwesen ist meist in die Verwaltung integriert und/oder wird vom Geschäftsführer selbst wahrgenommen.
  • Mittel- und Großbetriebe: Das Personalwesen wird von eigenen Abteilungen mit einem Personalleiter an der Spitze getragen. In mitbestimmten (Aufsichtsrat) Unternehmen ist der in den Vorstand bestellte Arbeitsdirektor Träger des Personalwesens.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Betriebliches Personalwesen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/betriebliches-personalwesen (Abgerufen: 20. May 2025, 17:54 UTC)

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