Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
  4. 3.3 Wirtschaften im Unternehmen
  5. 3.3.4 Organisation von Betrieben
  6. Lohnformen

Lohnformen

Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.

Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
Lohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht spricht man vom Entgelt.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Jedes Entgelt für eine Arbeitsleistung ist Lohn. Dabei werden verschiedene Entgeltformen unterschieden wie Gehalt, Honorar, Unternehmerlohn. Lohnformen sind Zeitlohn, Stücklohn, Stundenlohn und Prämienlohn. Bei einer Entlohnung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse handelt es sich um Leistungslohn, ansonsten spricht man von Familien- oder Soziallohn.

Was ist Arbeitslohn?

Der steuerliche Arbeitslohnbegriff ist definiert in dem §8 Abs1 und §19 Abs1 EstG (Einkommenssteuergesetz). Danach gelten grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen, als Arbeitslohn. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch besteht, wie sie bezeichnet werden, in welcher Form (Geld oder Geldeswert, also Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung) sie gewährt werden und ob sie dem ursprünglichen Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen.

Zum Arbeitslohn gehören auch Trinkgelder (Zahlung durch Dritte). Für den Steuerabzug sind Sachbezüge mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (Einzelhandelspreis einschl. MwSt) zu bewerten. Für einige Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung und freie Unterkunft wurden zur gleichmäßigen Bewertung einheitliche Bewertungsrichtlinien (jährlich überarbeitet) vorgegeben.

Nicht zum Arbeitslohn gehören

  • sogenannte Aufmerksamkeiten, dies sind
  • Sachzuwendungen von geringem Wert, z.B. Blumen, CD, Buch zum Geburtstag. Sie sind steuer- und beitragsfrei, wenn der Wert 30,00 € inkl. MwSt. nicht übersteigt.
  • Gutscheine bis zu 30,00 €.
  • Getränke, Genussmittel, die der Arbeitgeber (AG) im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt.

Liegt der Wert des Sachgeschenkes über 30,00 €, so ist die Zuwendung in vollem    Umfang steuer- und beitragspflichtig.

Achtung!
Direkte Geldzuwendungen sind stets steuer- und beitragspflichtig.

  • Zuwendungen, Leistungen des AG im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, z. B. Parkplatz, Sportstätten für die Belegschaft.

Daraus ergibt sich folgende Übersicht:

Bild

Was ist Arbeitsentgelt?

Arbeitsrechtlich werden unter dem Begriff Arbeitsentgelt alle aus nicht selbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte verstanden.
Arbeitsentgelt ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff, der im §14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt ist.
Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Der Unterschied zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff besteht darin, dass dort auch die Einnahmen aus früheren Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Das geschieht auch dann, wenn sie dem Rechtsnachfolger (Erben) zufließen, z. B. Beamtenpension.
Die Verbindung beider Begriffe wurde durch die Arbeitsentgelt-Verordnung hergestellt.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Lohnformen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/lohnformen (Abgerufen: 20. May 2025, 04:13 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Arbeitslohn
  • Sachbezüge
  • Trinkgeld
  • Lohnformen
  • Arbeitsleistung
  • Zuwendungen
  • Steuerrecht
  • Aufmerksamkeiten
  • Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsrechtlicher Begriff
  • Lohn
  • Entgeltzahlungspflicht
  • Arbeitnehmer
  • Steuerlicher Arbeitslohnbegriff
  • Arbeitsverhältnis
  • Einnahmen
  • Arbeitsentgelt
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Controlling

Zu einem modernen Konzept der Unternehmensführung gehört das Controlling.
Controlling; engl. to control = regeln, steuern, beherrschen.
Controlling ist nicht nur Kontrolle im Unternehmen, sondern ein funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument.
Durch zielgerichtete Informationsbeschaffung und Verarbeitung wird vor allem der Entscheidungsprozess unterstützt.
Mithilfe des Controlling können eventuelle Abweichungen von den lang- und kurzfristigen Zielvorgaben erkannt und korrigiert werden.
Die Funktionen müssen jedoch immer unternehmens- und aufgabenspezifisch umgesetzt werden.

Marketing-Mix

Marketing-Mix ist eine Kombination aus Produkt-Mix, Preis-Mix, Kommunikations-Mix und Distributions-Mix.
Maßnahmen, die dem Absatz von Produkten und Dienstleistungen dienen, heißen absatzpolitische Instrumente. Die zu kombinierenden Einzelmaßnahmen (Instrumente) werden im Marketing-Mix dargestellt. Sie müssen vom Unternehmen aufeinander abgestimmt werden.
Marketing ist also ein markt- und kundenorientiertes Konzept der Unternehmensführung.
Nicht nur der Absatz, sondern alle Phasen der Leistungserstellung sind auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.
Die Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt jeder Marketingstrategie.

Organisation

Die Organisation beinhaltet die Festlegung von Regeln und Rahmenbedingungen für das Unternehmen, um alle betrieblichen Aufgaben möglichst effektiv zu erfüllen.
Eine Organisation ist überall dort notwendig, wo

  1. Menschen gemeinsam an der Erledigung einer Aufgabe arbeiten und
  2. Betriebsmittel sowie Arbeitskräfte zu kombinieren sind.

Im Unternehmen werden unterschieden

  • die Aufbau- und Ablauforganisation,
  • die Betriebsorganisation,
  • die Produktionsorganisation und
  • die Prozessorganisation.
Immer, wenn Menschen gemeinsam eine Aufgabe lösen müssen, ist eine gute Organisation notwendig.

Qualität und Verbraucherschutz

Eine aktuelle Strategie zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen in Verbindung mit dem Verbraucherschutz ist das Total Quality Management (TQM).
Das Total Quality Management hat sich aus der Qualitätssicherung entwickelt.
Total Quality Management beinhaltet in seiner Idee die vollständige Ausrichtung des Qualitätsgedankens an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden.
Die Unternehmen haben ein großes Interesse daran, durch transparente Verfahren der Leistungserstellung dem Kunden die Möglichkeit zu geben, selbst eine Qualitätskontrolle auszuüben.

Umweltschutz im Unternehmen

Umweltmanagementsystem ist die betriebliche Organisationsstruktur, die besonders persönliche Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, Abläufe und Mittel, die für die Festlegung und Durchführung der Umweltpolitik notwendig sind, festlegt.
Integrierter Umweltschutz wird vornehmlich in der Produkt- und Produktionsplanung realisiert und verändert diese meistens. Er umschließt alle wirtschaftlich, ökologisch und technisch vertretbaren Methoden, um betriebliche Schadwirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025