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Gewinn

Das Streben nach Gewinn ist im marktwirtschaftlichen System das vorherrschend unternehmerische Ziel.
Der Begriff Gewinn kann jedoch nicht eindeutig definiert werden, da es unterschiedliche Gewinnbegriffe gibt wie Bilanzgewinn, kalkulatorischer Gewinn, den Gewinnbegriff des Steuerrechts u. a.
Allgemein kann der Gewinn am Ende des Geschäftsjahres aus der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag ermittelt werden.

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Ist der Ertrag höher als der Aufwand, wird mit Gewinn (€) gewirtschaftet. Ist der Aufwand höher als der Ertrag, entsteht für das Unternehmen ein Verlust (€).

Ertrag100000Aufwand120000
Aufwand60000Ertrag100000
Gewinn40000Verlust20000

In der Gewinn- und Verlustrechnung von Kapitalgesellschaften wird der Gewinn als Jahresüberschuss bezeichnet.
Auf einfache Weise lässt sich der Gewinn des Geschäftsjahres durch den Eigenkapitalvergleich ermitteln. Hierbei erfolgt ein Vergleich des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres mit dem des vergangenen Jahres. Hat sich das Eigenkapital erhöht, ist ein Gewinn erzielt worden. Hat sich das Eigenkapital verringert, ist ein Verlust eingetreten.

Gewinn und soziale Verantwortung

Der Gewinn ist das kurzfristige Hauptziel des Unternehmens. Der in der Praxis verwendete Unternehmensgewinn ermittelt sich aus der Differenz von Unternehmensertrag und Unternehmensaufwand.
Es gibt im Unternehmen auch andere Kriterien zur Messung des Erfolges und demzufolge des Gewinnes, d. h. eine Vielzahl von Erfolgsgrößen.
Eine dieser Erfolgsgrößen ist die Wertschöpfung.

Die Wertschöpfung ist die vom Unternehmen erbrachte Eigenleistung. Sie wird als Differenz aus Unternehmensertrag und den Vorleistungen ermittelt und stellt das Einkommen der am Wertschöpfungsprozess beteiligten Anspruchsgruppen dar.

Diese Anspruchsgruppen werden auch als Stakeholder (Bild 2) bezeichnet. Sie nehmen ihre berechtigten Interessen wahr. Damit versucht das Prinzip der Stakeholder, das Unternehmen in seinem gesamten sozioökonomischen Kontext zu erfassen und die Bedürfnisse der Einzelnen in Einklang zu bringen.

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verteilung der Wertschöpfung
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Gewinn." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/gewinn (Abgerufen: 20. May 2025, 19:44 UTC)

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Marketing-Mix

Marketing-Mix ist eine Kombination aus Produkt-Mix, Preis-Mix, Kommunikations-Mix und Distributions-Mix.
Maßnahmen, die dem Absatz von Produkten und Dienstleistungen dienen, heißen absatzpolitische Instrumente. Die zu kombinierenden Einzelmaßnahmen (Instrumente) werden im Marketing-Mix dargestellt. Sie müssen vom Unternehmen aufeinander abgestimmt werden.
Marketing ist also ein markt- und kundenorientiertes Konzept der Unternehmensführung.
Nicht nur der Absatz, sondern alle Phasen der Leistungserstellung sind auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.
Die Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt jeder Marketingstrategie.

Sättigungsgesetz

Jeder Anbieter will ein Maximalergebnis beim Verkauf seiner Güter erzielen. Deshalb ist für die Planung des Absatzes der Unternehmen das sich ständig ändernde Verbraucherverhalten der Nachfrager sehr wichtig.
Schon vor fast zweihundert Jahren wurden dazu erste bedeutende wissenschaftliche Arbeiten, u. a. von HERMANN HEINRICH GOSSEN, verfasst. Forschungen zum Verbraucherverhalten werden in der Fachsprache auch Grenznutzenlehre genannt.
Besondere Bedeutung hat das „Sättigungsgesetz“ (erstes Gossensches Gesetz).
Es besagt vereinfacht, dass die Bedeutung der Befriedigung eines Bedürfnisses in einer Zeiteinheit umso mehr abnimmt, je häufiger dieses Bedürfnis befriedigt wird.
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Die Betriebsorganisation beinhaltet die Betriebsgliederung, die Betriebsgestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien.

Aufgabe der Betriebsorganisation ist es, die einzelnen Grundfunktionen des Unternehmens (Beschaffung etc.) miteinander abzustimmen und somit einen reibungslosen Ablauf zu erreichen.

Die Betriebsorganisation findet in der Struktur des Betriebes (Unternehmensführung) ihren Niederschlag. Sie ist vom Gegenstand der Produktion bzw. Dienstleistung abhängig.

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Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
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