Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme
Die soziale Absicherung ist eine wichtige Staatsaufgabe in der Sozialen Marktwirtschaft. Der Staat organisiert hierfür die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme, mit der die Bevölkerung gegen die grundlegenden Lebensrisiken wie Alter oder Krankheit abgesichert werden soll.
„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“ (Art. 1 Abs. 1 SGB I).
Grundlage ist die Sozialversicherungspflicht aller Beschäftigten, zumindest bis zu einer gewissen Einkommenshöhe. Die Finanzierung der Gesetzlichen Sozialversicherungen erfolgt im Umlageverfahren. Man spricht daher von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Leistungsempfänger.
Umlageverfahren: Die in einer Periode eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. Es wird lediglich eine kleine Rücklage für den Fall von Schwankungen gebildet.
Von der Bismarckschen Sozialgesetzgebung zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik
Historisch geht ein Großteil davon bereits auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in den 1880er-Jahren zurück.
Gesetzliche Sozialversicherungen in der BRD:
- Alterssicherung– Gesetzliche Rentenversicherung – erstmals eingeführt 1889,
- Krankheit – Gesetzliche Krankenversicherung – erstmals eingeführt 1883,
- Pflegebedürftigkeit– Gesetzliche Pflegeversicherung – 1994,
- Unfall– Gesetzliche Unfallversicherung – erstmals eingeführt 1884,
- Arbeitslosigkeit– Gesetzliche Arbeitslosenversicherung – erstmals eingeführt 1911.
Sozialbudget (Leistungen nach Funktionen) in Mrd. €
(nur Sozialversichrungssysteme)
2006 | 2007 | |
Rentenversicherung | 235,0 | 242,3 |
Krankenversicherung | 148,2 | 154,6 |
Pflegeversicherung | 17,7 | 18,0 |
Unfallversicherung | 11,5 | 11,3 |
Arbeitsförderung | 49,9 | 40,6 |
Gesamt | 473,6 | 433,9 |
Hinzu kommt allerdings zunehmend dieprivate Vorsorge z. B. durch Zusatzversicherungen, die aber wiederum staatlich gefördert werden (können).
Im Rahmen der sogenannten Riester-Rente werden beispielsweise seit 2002 private Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert.
Im Unterschied zu den Gesetzlichen Sozialversicherungen erfolgt die Finanzierung über das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird mit den individuellen Beiträgen ein Kapitalstock aufgebaut, der im Leistungsfall (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt wird. Die Frage, ob und inwieweit der Staat oder der Einzelne für die soziale Sicherung zuständig ist, wird gegenwärtig intensiv diskutiert.
Umfragen zeigen allerdings deutlich, dass die Hauptverantwortung für die soziale Sicherung weiterhin beim Staat gesehen wird.
sehr stark | mitver- | weniger/ gar nicht verantwortlich | |
Staat (alle Befragten) | 52 | 44 | 4 |
Staat (West) | 50 | 46 | 4 |
Staat (Ost) | 61 | 36 | 3 |
Private Haushalte | 29 | 59 | 12 |
Arbeitgeber | 23 | 64 | 13 |
andere Einrichtungen | 9 | 46 | 44 |
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