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Sozialleistungen

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

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Laut Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Ohne ein soziales Sicherheitssystem könnten die Anforderungen, die an eine soziale Marktwirtschaft gestellt werden, nicht erfüllt werden.
Die Wurzeln des Netzwerkes der sozialen Sicherung reichen bis in die Kaiserzeit zurück. Im Laufe der deutschen Geschichte ist es durch Gesetzgeber, Parteien, Rechtsprechung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Organisationen und Verbände mit sozialpolitischer Zielrichtung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Noch heute ist der Sozialstaat ständigen Wandlungen unterworfen. Dies zeigen z. B. die Einführung der Pflegeversicherung 1995 als fünfte Säule des Sozialversicherungssystems und die aktuellen Neuerungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat (Bild 1), öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist durch das System der Sozialversicherung abgesichert. Das soziale System wird durch weitere zahlreiche Sozialleistungen und Verordnungen ergänzt. Wesentliche, bisher in Einzelgesetzen geregelte Sozialleistungen, werden in einem einheitlichen Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Finanziert werden die Sozialleistungen durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates.

Die Sozialleistungsträger, wie die Sozialämter, Versorgungsämter, Jugendämter, Arbeitsagenturen und Krankenkassen, sind dafür verantwortlich, dass die Anforderungen im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit erfüllt werden.

Das jährlich von der Bundesregierung ausgewiesene Sozialbudget, stellt einen umfassenden Nachweis von Umfang und Finanzierung der Sozialleistungen in der BRD dar.

Die gesetzliche Sozialversicherung

Der wichtigste Baustein innerhalb des Netzwerkes der Sozialleistungen ist das System der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese beruht auf fünf Säulen:

  1. Unfallversicherung,
  2. Rentenversicherung,
  3. Arbeitslosenversicherung,
  4. Krankenversicherung,
  5. Pflegeversicherung.

Die wesentlichen Elemente dieses Systems bauen auf dem Versicherungs- und Solidarprinzip auf.
Mittels des Versicherungsprinzips werden die Versicherten zur Sicherung vor Gefahren in Gemeinschaften zusammengeschlossen. Im Schadensfall werden die Folgen durch die Gemeinschaft der Versicherten und nicht allein durch den Versicherten getragen.
Durch das Solidarprinzip wird die Sozialversicherung dem Grundgedanken der solidarischen Hilfe gerecht. Dies wird zum einen dadurch deutlich, dass Gesunde für Kranke und Arbeitende für Arbeitslose Leistungen erbringen, zum anderen zeigt sich der Solidargedanke darin, dass die Beitragshöhe einem festen Prozentsatz des individuellen Einkommens entspricht. Die Leistung der Versicherung erfolgt jedoch unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge.

Weitere gesetzliche Sozialleistungen des Staates

Neben der gesetzlichen Sozialversicherung sind das Kindergeld und das Elterngeld (seit 2007) wichtige gesetzliche Sozialleistungen des Staates.

Förder- und Fürsorgesysteme

Förder- und Fürsorgesysteme tragen ebenfalls zur sozialen Absicherung bei. Hierunter fallen:

  • Sozialhilfe,
  • Jugendhilfe,
  • Ausbildungsförderung,
  • Wohngeld,
  • Förderung der Vermögensbildung.

Arbeitgeberleistungen

Eine wichtige Rolle im System der sozialen Sicherung spielen die Arbeitgeberleistungen. Hierzu zählen z. B.:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz),
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • Zusatzversorgungen,
  • sonstige Arbeitgeberleistungen.

Neben den gesetzlichen Arbeitgeberleistungen kann der Arbeitgeber auch freiwillige Sozialleistungen erbringen. Diese sind für die Gewinnung neuer Arbeitskräfte und die Bindung der alten Arbeitskräfte wichtig, da von ihnen eine motivierende Wirkung ausgeht.
Beispiele sind:

  • Kantine und Cafeteria,
  • Werkswohnungen und Wohnungsvermittlung,
  • Kultur- und Sportvereine,
  • Betriebskindergarten.

Die genannten Sozialleistungen stellen die wichtigsten dar, die im Sozialstaat Deutschland erbracht werden. Daneben existieren noch:

  • die Alterssicherung für Landwirte,
  • Leistungen für den öffentlichen Dienst,
  • Entschädigungen und
  • indirekte Leistungen.
  • Öffentliche Sozialleistungen in Deutschland
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Sozialleistungen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/sozialleistungen (Abgerufen: 20. May 2025, 18:13 UTC)

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Verwandte Artikel

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Arbeitslosigkeit und ihre sozialen Folgen

Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1). Langzeitarbeitslose sind seit mindestens einem Jahr arbeitslos und können mit einem Sonderprogramm der Bundesregierung gefördert werden.
Der Arbeitsmarkt ist ein Teil der Gesellschaft und kann deshalb nicht isoliert von dieser betrachtet werden. Von einem gesellschaftlichen sozialen Wandel geht immer auch ein bestimmter Druck auf den Arbeitsmarkt aus.
Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit sind u. a.:

  • Rezession,
  • Strukturwandel,
  • Lohnstarrheit,
  • Rationalisierung,
  • mangelnde Mobilität,
  • mangelnde Qualifizierung.
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