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Europäische Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarkts durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

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Die Geschichte des EURO

1957 wurde im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ein europäischer Binnenmarkt zum Ziel gesetzt. Er sollte den wirtschaftlichen Wohlstand steigern und „zu einem immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker beitragen“.

Es folgten 1986 die Einheitliche Europäische Akte und 1992 der Vertrag über die Europäische Union, der sogenannte Maastricht-Vertrag. Ziel dieser Verträge war die Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).
1995 beschloss der Europäische Rat, die neue gemeinsame Währung EURO zu nennen.

Am 01.06.1998 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Ziele der EZB sind die Aufrechterhaltung der Preisstabilität sowie eine einheitliche Geldpolitik der Euro-Länder.
Am 01.01.1999 begann die entscheidende Stufe der EWWU. Hier wurden die Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen unwiderruflich festgelegt. Seither betreiben die Teilnehmerstaaten eine gemeinsame Geldpolitik.

Währungsumstellung

Die Einführung des Euro war keine Währungsreform sondern eine Währungsumstellung, das heißt es erfolgte durch die Ausgabe des neuen Geldes keine Abwertung und keine Änderung der Kaufkraft.

Am 01.01.2002 wurde das Euro-Bargeld in elf Mitgliedsstaaten der EU, u.a. Deutschland, eingeführt. Die Scheine sind in jedem Teilnehmerland identisch. Die Vorderseite der Münzen ist in allen Euro-Ländern gleich während die Rückseite von den einzelnen Ländern unterschiedlich gestaltet werden konnte.

Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Die Währung Euro haben bisher 17 der 27 EU-Staaten eingeführt: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Von den übrigen 10 EU-Staaten sind sieben verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.

Die drei EU-Staaten Dänemark, Großbritannien und Schweden haben sich entschlossen, nicht an der Währungsunion teilzunehmen.

Staatsschuldenkrise im Euroraum

Seit 2010 steckt die Währungsunion in einer Krise – keiner Währungskrise, sondern einer Staatsschuldenkrise. Sie begann mit der griechischen Finanzkrise, nachdem Griechenland die tatsächliche Höhe seiner defizitären Haushaltslage sowie seines übermäßigen Verschuldungsgrads offengelegt hatte und sich weder am Kapitalmarkt mehr ausreichend refinanzieren noch aus eigener Kraft fällige Schulden und Zinsen zurückzahlen konnte. Griechenland kann nur durch massive finanzielle Unterstützung seitens der anderen Euroländer und des IWF vor einem Staatsbankrott gerettet werden.
Weitere Länder der Eurozone mit hohen Haushaltsdefiziten und Verschuldungsgraden (Irland, Portugal, Spanien und Italien) haben Schwierigkeiten, Kredite zu bekommen. Angesicht dieser Situation wurden innerhalb der Währungsunion sogenannte "Rettungsschirme" – Finanzhilfen in Milliardenhöhe – um deren Liquidität zu gewährleisten.
Problematisch dabei ist, dass offensichtlich kein Ende der Verschuldungsspirale abzusehen ist – zumal im Maastrichter Vertrag von 1992 eine sogenannte "No-Bail-Out-Klausel" verfasst wurde, die den länderübergreifenden Schuldenausgleich verbietet.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Europäische Währungsunion." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/europaeische-waehrungsunion (Abgerufen: 20. May 2025, 15:02 UTC)

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