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Gesundheitswesen und -politik in Deutschland

Gesundheitspolitik umfasst die Regelungen und Maßnahmen des Staates, der Selbstverwaltung und privater Organisationen, die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Die Ziele der deutschen Gesundheitspolitik sind: Freisein der Bevölkerung von Krankheit, insbesondere Bewahrung der Arbeitsfähigkeit, Angebot einer hauptsächlichen nachsorgenden (kurativen) Medizin, ergänzt um vorbeugende Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge. Die wichtigste Institution des Gesundheitswesens ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Universalversicherung für rund 90 % der Bevölkerung – neben Privatversicherungen und der Beamtenversorgung. Sie wird aus Beiträgen finanziert und begründet einheitliche Leistungsansprüche. Auch die Pflegeversicherung ist seit 1995 als beitragsfinanzierte Sozialversicherung aufgebaut.

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Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik umfasst die Regelungen und Maßnahmen

  • des Staates,
  • der Selbstverwaltung und
  • privater Organisationen,

die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.

Die naturwissenschaftlich-medizinische Entwicklung nimmt starken Einfluss auf das Gesundheitsverständnis. Es lassen sich

  • körperliche (somatische),
  • seelische (psychosomatische) und
  • gesellschaftliche

Gesundheitsanteile unterscheiden. Die Gesundheitsdefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als

„Zustand völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“

wird in Deutschland nicht zugrunde gelegt. Die Ziele der deutschen Gesundheitspolitik sind:

  • Freisein der Bevölkerung von Krankheit, insbesondere Bewahrung der Arbeitsfähigkeit,
  • Angebot einer hauptsächlichen nachsorgenden (kurativen) Medizin, ergänzt um vorbeugende Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge.

Die deutsche Gesundheitspolitik folgt seit Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 einem mittleren Entwicklungspfad zwischen den Ordnungsmodellen des Marktes und des Staates. Sie verfügt über ein eigentümliches System der „Vielfachsteuerung“ (P. HERDER-DORNEICH) mit einem generellen Vorrang der Selbstverwaltung.

Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Bund und LänderSozial- bzw. Wohlfahrtsverbände
  • politisch-gesellschaftliche Rahmenrichtlinien des Bundes (Bundesministerium für Gesundheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
     
  • Bund-Länder-Programm der Krankenhausfinanzierung
     
  • Länderplanung des Krankenhausbaus
     
  • öffentlicher Gesundheitsdienst der Länder und Kommunen (Gesundheitsämter)
  • Verbände der Krankenkassen (unterschiedliche Kassenarten) der Versicherten, mit paritätischer Selbstverwaltung der beitragsleistenden Versicherten und der Arbeitgeber
     
  • Kassenärztliche Vereinigungen als Pflichtvereinigungen der Ärzte regulieren in
    Verhandlungen die Preise
    (Honorare) der medizinischen Leistungen, die Vorgaben
    medizinischer Leistungserbringung (regionale Ärzteverteilung und ambulante Versorgung der Bevölkerung)


Das Gesundheitswesen kombiniert drei Steuerungsarten:

  • die staatlich-hierarchische Steuerung mit
  • korporatistischen Beziehungen zwischen Staat und Verbänden und
  • verhandlungsdemokratischen Beziehungen zwischen den Verbänden.

Die Verbände spielen dabei die größte Rolle.

Die wichtigste Institution des Gesundheitswesens ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Universalversicherung für rund 90 % der Bevölkerung – neben Privatversicherungen und der Beamtenversorgung. Die Pflegeversicherung (1995) ist als beitragsfinanzierte Sozialversicherung aufgebaut.

Die öffentlichen Gesamtausgaben für Gesundheit sind seit den 1970er-Jahren auf Grund

  • der medizinischen Fortschritte (Apparatemedizin),
  • dem ansteigenden Lebensniveau der Bevölkerung und
  • der längeren Lebensdauer

stark gestiegen. 2003 betrugen die Gesundheitsausgaben in Deutschland insgesamt 239,7 Mrd. Euro.

Gesundheitsreformen

DIe Gesundheitsreform von 2007 legte die Versicherungspflicht für alle in gesetzlicher und privater Versicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz fest. Dafür wurde ein zentraler Gesundheitsfonds gebildet, aus dem die Krankenkassen einen einheitlichen Beitrag für jeden Versicherten erhalten. Der Fonds speist sich aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgeber und aus staatlichen Zuschüssen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Gesundheitswesen und -politik in Deutschland." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/gesundheitswesen-und-politik-deutschland (Abgerufen: 20. May 2025, 08:39 UTC)

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  • Gesundheitswesen- und politik
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Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland

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