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Informations- und Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

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Informationsfreiheit stellt in gewisser Weise das Gegenstück zu Meinungsfreiheit dar: Während Meinungsfreiheit das Recht auf freie Äußerung von Meinung beschreibt, bezieht sich Informationsfreiheit auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jh. begann der Prozess der Entwicklung von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 wurden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus jedoch vollständig abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

Informations- und Meinungsfreiheit

Artikel 5 des Grundgesetzes versucht freie öffentliche Meinungsbildung und Informationsfreiheit vor allem durch den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu gewährleisten. So heißt es im Grundgesetz wörtlich:

„(1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Das Recht zur freien Meinungsäußerung ist eingeschränkt, z. B. im Fall persönlicher Beleidigungen und Religionsbeleidigungen.

Die verfassungsrechtliche Verankerung von Meinungsfreiheit im Grundgesetz bedeutet nicht, dass die Justiz jede Äußerung für angemessen hält. Durch die Verankerung von Informations- und Meinungsfreiheit im Grundgesetz soll gesichert werden, dass auch strittige Meinungen geäußert werden dürfen.

Der Begriff Informationsfreiheit wird oft zweifach interpretiert:

  • Einerseits meint Informationsfreiheit den uneingeschränkten Empfang von Informationen. Dies bedeutet, dass sich der Bürger uneingeschränkt aus öffentlichen Quellen informieren darf.
    Ein Beispiel für eine Einschränkung der Informationsfreiheit ist der deutsche Jugendschutz, durch den z. B. Filme und Medien einer Altersbeschränkung unterliegen.
     
  • Andererseits meint Informationsfreiheit auch die Transparenz von Informationen. Praktisch heißt das, dass die Verwaltung Akten veröffentlicht und dem Bürger den Zugang zu diesen ermöglicht.

Bedeutung von Meinungs- und Informationsfreiheit

Meinungs- und Informationsfreiheit sind wesentliche Merkmale einer funktionierenden Demokratie. Eine Demokratie ist nur dann lebendig, wenn jeder Bürger seine Meinung frei äußern kann und dieses Recht auch vor staatlicher und ziviler Einschränkung geschützt ist.
Die Bedeutung der Meinungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen hervorgehoben.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Informations- und Meinungsfreiheit." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/informations-und-meinungsfreiheit (Abgerufen: 20. May 2025, 14:12 UTC)

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Globalisierung der Medien

Globalisierung berührt auch in besonderem Maße die Medien. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf den Markt der Nachrichten. Globalisierung der Medien hat eine ökonomische und kulturell-gesellschaftliche Dimension. Die Medien sind eine schnelllebige Industrie, die sich ständig an die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen anpassen muss. Weltweit befindet sich die Medienlandschaft in einem schnellen Wandel. Sie ist heute vor allem geprägt durch einen deregulierten Markt, zunehmende Digitalisierung und neue Finanzierungsformen.

Transnationale Fusionen zielen darauf, dass die Mediengiganten über die gesamte Wertschöpfungskette verfügen, von der Produktion der Bilder über die Informationen bis hin zum weltweiten Vertrieb. In Deutschland gibt es neben der Pressekonzentration eine stärkere Konzentration der Medien im privaten und digitalen Fernsehen.

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Auf dem Weltinformationsgipfel der Vereinten Nationen 2003 in Genf wurde nach Lösungen gesucht, um die digitale Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu überwinden. Mit einem Aktionsplan soll erreicht werden, dass bis 2015 mindestens die Hälfte der Weltbevölkerung Zugang zu den Informationstechnologien erhält.

Definitionen des Friedens

Der Friedensbegriff kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutete ursprünglich Schutz, Sicherheit. Seitdem sind im Laufe der Geschichte verschiedene Friedensauffassungen entwickelt worden, von THOMAS VON AQUIN im 13. Jh., über KANT im 18. Jh. bis zu JOHAN GALTUNG in die Gegenwart.
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Mohandas Karamchand (Mahatma) Gandhi

* 02.10.1869 Porbandur
† 30.01.1948 Neu Delhi

MAHATMA MOHANDAS KARAMCHAND GANDHI, der Vater der indischen Unabhängigkeit, war einer der faszinierendsten Politiker des 20. Jahrhunderts. Berühmt geworden ist er für das Konzept des Satyagraha, des gewaltlosen Widerstandes. Den Ehrennamen MAHATMA („Große Seele“ von sanskrit „maha“ = groß, „atman“ = Seele) hat GANDHI der Dichter RABINDRANATH TAGORE 1915 verliehen. In Indien nennt man ihn auch „Bapuji“ (Vater der Nation) und „Messiah of Peace“ („Messias des Friedens“).

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