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Staat und Wirtschaft

Staatliche Instanzen wirken auf die Wirtschaftsentwicklung, um bestimmte politische Zielsetzungen zu realisieren und in marktwirtschaftlichen Ordnungen auf die Struktur, den Ablauf und die Ergebnisse des arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesses Einfluss zu nehmen.
Die Einflussnahme wird geprägt von

  1. Ordnungspolitik,
  2. Stabilisierungspolitik und
  3. Verteilungspolitik.

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Ordnungspolitik

Eine Ordnung der Wirtschaft nach dem Prinzip der Marktmäßigkeit und eine politische Ordnung nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ergänzen einander. Beide Teilordnungen der Gesellschaft sind gleichermaßen den Grundwerten der individuellen Freiheit und des Fortschritts dienlich.
In einer marktwirtschaftlichen Ordnung erfordert die Wirtschaft eine entsprechende rechtliche Ordnung, eine Wirtschaftsverfassung. Ihre zentralen Bestandteile sind:

  1. Privateigentum und
  2. wirtschaftliche Freiheitsrechte wie
    • Vertragsfreiheit,
    • Berufs- und Gewerbefreiheit,
    • Freizügigkeit und
    • Niederlassungsfreiheit.

Dabei dient die Sicherung des Wettbewerbs als Mittel zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht.
Der Rechtsstaat legt die Träger der Wirtschaftspolitik fest. Besonders klar zeigt sich das in der Finanzverfassung. Im Hinblick auf die darauf fußende Notenbankverfassung ist die Europäische Zentralbank ein Beispiel dafür, dass einem Träger auch bewusst Unabhängigkeit von den politischen Entscheidungen und Kontrollorganen gewährt werden kann. Hier wurden die Schlussfolgerungen aus der Wirtschaftskrise 1923 gezogen und so soll erreicht werden, dass die Gefährdung des Geldwertes durch politisches Fehlverhalten ausgeschlossen oder zumindest verringert wird.

Stabilitätspolitik

Diese wirtschaftspolitische Aufgabe des Staates ergibt sich vor allem aufgrund des Ergänzungs- und Korrekturbedarfs der Wirtschaft. Im Wirtschaftsablauf können Schwankungen auftreten, die der Regulierung bedürfen.
Hierzu zählen solche Aufgaben des Staates, wie zusätzliche Nachfragen zu entfalten oder zurückzuhalten, Kaufkraft zu entziehen oder anzukurbeln; Gestaltung der öffentlichen Haushalte in dem Maße, dass eine entsprechende Geldpolitik (z. B. Steuerreform), Veränderungen des Preisniveaus, des Beschäftigungsstandes sowie der Außenwirtschaftsbeziehungen einer Stabilisierungspolitik entsprechen.

Verteilungspolitik

Die Verteilungspolitik ist durch das Prinzip der Sozialstaatlichkeit geprägt. Dabei gilt das Werturteil, dass die Verteilung von Einkommenserzielchancen und Einkommen zwischen Personen und Gruppen, gemessen an Gerechtigkeitsvorstellungen, als korrekturbedürftig gilt.
Neben der personellen Einkommensverteilung gilt das Interesse staatlicher Politik vor allem der Verteilung der personellen Einkommen zwischen unterschiedlichen Lebensphasen. Durch Zwangsbeiträge versucht der Staat Versorgungsrisiken mit einer kollektiven Daseinsvorsorge zu begegnen.
Solche Risiken sind Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter. Gleichzeitig versucht der Staat vielfältige Korrekturen zwischen dem Verhältnis Zwangsbeitrag und Leistung, indem er zwischen den Mitgliedern des Versorgungssystems umverteilt.

Eine weitere wichtige Aufgabe zur Gestaltung einer effektiven Wirtschaft nimmt der Staat hinsichtlich der Gestaltung einer materiellen Infrastruktur wahr. Hierzu zählen auch

  • die innere und äußere Sicherheit,
  • der Bau und Unterhalt von Verkehrs-, Kommunikations- und Versorgungsnetzen,
  • die Gesundheitsvorsorge,
  • Schuldienste,
  • die Grundlagenforschung und
  • die Regulierung der Umweltnutzung.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Staat und Wirtschaft." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/staat-und-wirtschaft (Abgerufen: 20. May 2025, 09:42 UTC)

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