- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
- 3.5 Deutschland in Europa
- 3.5.1 Wirtschaftsstandort Deutschland
- Technologiepolitik (IT, Biomedizintechnik)
Die Zeiten sind vorbei, in denen Deutschlands Wirtschaft von den Monopolrenditen der eigenen wissenschaftlich-technischen Überlegenheit auskömmlich leben konnte. Dabei wurden die Exporte durch technischen Vorsprung gesichert. Die Konkurrenten in dieser technischen und technologischen Aufholjagd werden immer häufiger zu Lehrmeistern ihrer einstigen Lehrer. Den Standort Deutschland zu sichern und die Marktpositionen im globalen Wettbewerb zu erhalten bzw. zurück zu gewinnen sind heute erstrangige Aufgaben staatlicher Forschungs- und Technologiepolitik.
Die industrielle Revolution (Anfang des 19. Jahrhunderts) löste einen gewaltigen Aufschwung vor allem im Bereich der Naturwissenschaften und Technik aus. Seither hat sich der wissenschaftlich-technische Fortschritt rasant beschleunigt, und damit ist die Produktivität immens gewachsen. In der Gegenwart (20./21. Jahrhundert) umfasst die wissenschaftlich-technische Revolution eine Vielzahl von Veränderungen in allen Bereichen der Produktion und des Verbrauchs. Je nach Standpunkt und Interesse werden bestimmte Aspekte dieser Revolution hervorgehoben, z. B. Informationstechnik, Gentechnik, Nanotechnik, Robotertechnik.
Die Finanzierung der Forschung und Entwicklung (FuE) erfolgt durch die Öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden und internationale Organisationen), durch Unternehmen der privaten Wirtschaft und durch Stiftungen. Dabei werden immer mehr Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation von öffentlichen und privaten Einrichtungen realisiert.
Der Bund und die Länder gestalten in Deutschland die staatliche Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik. Die Bundesrepublik beteiligt sich zunehmend an europäischen und internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Im Kern geht es bei dieser Politik um alle staatlichen Einrichtungen und Vorhaben, die auf die Förderung von Erfindungen, ihre Einführung in die Praxis und schließlich ihre ökonomische Verwertung zielen.
Sowohl die Grundlagenforschung als auch die angewandte Forschung werden durch den Bund und die Länder wesentlich mit finanziert, d. h. ca. ein Drittel der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland stammen aus öffentlichen Haushalten. Folgende Gründe bestehen für diesen staatlichen Mitteleinsatz:
Bei der Grundlagenforschung münden die Forschungsergebnisse nicht unmittelbar in absatzfähige Produkte. Jedes Unternehmen wird seine finanziellen und sonstigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung nur für seine Gewinnmaximierung einsetzen. Eine rein privatwirtschaftliche Organisation ist daher gesamtgesellschaftlich nicht sinnvoll, und Marktversagen ist so wahrscheinlich. Gleichzeitig wird aber durch die Grundlagenforschung das Wissenspotenzial der gesamten Gesellschaft vergrößert. Dieses Wissen ist dem Charakter nach ein öffentliches Gut, und jedes Unternehmen hat potenziell dabei die gleichen Nutzungschancen.
In der angewandten Forschung kann es auch zum Marktversagen kommen. Das geschieht dann, wenn es unsicher ist, ob ein bestimmtes konkretes Forschungsvorhaben zum gewünschten ökonomischen Ergebnis führt. Folgende Ursachen können dieses Marktversagen auslösen:
Durch die staatliche Organisation der öffentlich geförderten Forschung kann es wegen der Marktferne der Entscheidungsträger zu gravierenden Fehlentscheidungen kommen. In dieser Situation ist dann Staatsversagen gegeben. Konkret kann sich dieses Versagen in der Überschätzung (z. B. Transrapid) oder in der Unterschätzung (z. B. Gentechnik) eines bestimmten technologischen Trends auswirken. Solche Fehleinschätzungen können langfristige und tiefgreifende Auswirkungen haben und sind nur schwer zu korrigieren.
Neben den Unternehmen sind die Hochschulen, die vom Bund und von den Ländern unterhaltenen eigenen Forschungsinstitute und die überwiegend vom Staat finanzierten Einrichtungen ohne Erwerbszweck (z. B. Institute der Max-Planck-Gesellschaft) die wichtigsten Träger der Forschung und Entwicklung in Deutschland.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft vor allem die Hochschulen durch Projekte und Programme. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses steht mit im Vordergrund ihrer Arbeit. Die DFG wird gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziert. Der jeweilige Bundesanteil liegt bei 50 % und darüber. Die DFG trägt (neben Max-Planck-Gesellschaft und Frauhhofer-Gesellschaft) wesentlich zur Stärkung und Integration der Forschung in Deutschland wie auch zur internationalen Zusammenarbeit bei.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bund-Länder-Ausschuss für Forschung und Technologie erfüllen dabei wichtige Koordinierungs- und Lenkungsaufgaben.
Im europäischen Rahmen sind die Europäische Forschungsinitiative (EUREKA)/Europäischer Forschungsrahmen (COST) entscheidende Einrichtungen für wissenschaftliche und technologische Projekte.
Der staatliche Aufwand für Forschung und Entwicklung kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden:
Die Politik des Bundes ist auf die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Entwicklung einer modernen Wissensgesellschaft gerichtet. Durch die Förderung von Querschnitts- und Spitzentechnologien sollen Impulse von der Grundlagenforschung bis zu marktreifen Produkten und Dienstleistungen gegeben werden. Zu den zukunftsträchtigen Technologien zählen:
Durch die Förderung und Bündelung herausragender, interdisziplinärer Forschungs- und Entwicklungsprojekte, sogenannter „Leuchttürme“, werden Lösungen für technologische und gesellschaftliche Herausforderungen angestrebt, beispielsweise:
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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