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Umweltbilanz in Deutschland

Bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen werden Ressourcen verbraucht. Dabei sind die produktbezogenen Energiebilanzen und Stoffbilanzen entscheidend. Ein umfassendes Konzept zur Steuerung möglichst vieler Umweltprobleme ist notwendig, verschiedene Ansätze existieren, ein einziges Allheilmittel gibt es nicht. Gesetzliche Regelungen, Steuern und Abgaben, Umweltzertifikate, Eigeninitiativen und das veränderte Umweltbewusstsein der Bürger gehören zu den Steuerungsinstrumenten.

Ein besondere Funktion haben Ökobilanzen. Sie sind eine Entscheidungshilfe im Umweltschutz. Angestrebt werden – aus der Sicht eines ganzheitlichen Umweltschutzes – nachvollziehbare Bewertungen über alternative Lösungen von Umweltproblemen. Das Umweltbundesamt hat den Begriff Ökobilanz als einen möglichst umfassenden Vergleich der Umwelteigenschaften von Produkten und Verfahren beschrieben.

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Täglich werden neue Produkte angepriesen, die die Umwelt angeblich schonen: energiesparende Waschmaschinen, Kühlschränke, das 3-Liter-Auto usw.
Bei der Herstellung dieser Produkte werden Ressourcen verbraucht. Dabei sind die produktbezogenen Energiebilanzen und Stoffbilanzen entscheidend.
Die auf Gewinn ausgerichteten Interessen der Unternehmen und die Wünsche der Menschen nach vielfältigen Produkten und Dienstleistungen geraten mit dem Umweltschutz in Konflikt. Diese Konflikte werden größer, je mehr Menschen die Erde bevölkern. Um der Menschheit eine lebenswerte Perspektive und der Umwelt eine Zukunft zu geben, erfordern diese widersprüchlichen Tendenzen verändertes Denken und Handeln.
Ein umfassendes Konzept zur Steuerung möglichst vieler Umweltprobleme ist notwendig, verschiedene Ansätze existieren, ein einziges Allheilmittel gibt es nicht.

Folgende Instrumente und Maßnahmen werden schon heute eingesetzt:

  • Gesetzliche Regelungen. Sie legen maximal zulässige Emissionen fest bzw. bestimmen Grenzwerte (z. B. das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Ausführungsvorschriften in den jeweiligen Landeswassergesetzen). Zur Durchsetzung der Gesetze gehören geeignete Kontrollen und ein entsprechendes Strafrecht. Der Nachteil gesetzlicher Regelung liegt in ihrem starren Charakter. So gibt es kaum einen Anreiz, festgelegte Grenzwerte zu unterschreiten. Außerdem besteht die Gefahr der Abwanderung von Unternehmen in Länder mit weniger strengen Umweltgesetzen.
     
  • Umweltsteuern und Umweltabgaben. Es können sowohl die Emission von Schadstoffen oder Lärm besteuert werden als auch andere Eingriffe in den Naturhaushalt (z. B. Flächenverbrauch durch Baumaßnahmen). Die so genannte Ökosteuer, aber auch die Tabaksteuer sind Beispiele dafür. Der Nachteil von Umweltsteuern liegt in ihrer eingeschränkten Wirkung auf alternative Verbrauchergewohnheiten und Produktionsverfahren und vor allem in der nicht ausschließlich auf Umweltbelange ausgerichteten Verwendung der Einnahmen in den öffentlichen Haushalten. Wirkungsvoller sind Umweltabgaben, deren Erlöse unmittelbar in Umweltprojekte fließen.
     
  • Umweltzertifikate. Hinter diesem Begriff verbirgt sich der Versuch der marktwirtschaftlichen Regulierung von Umweltschäden, es sind Berechtigungsscheine zur Umweltbelastung. Durch den Erwerb von Umweltzertifikaten werden den Umwelt belastenden Unternehmen Kosten für die Nutzung bisher allgemein verfügbarer, kostenloser Güter (z. B. Luft) auferlegt. Die Berechtigungsscheine können gehandelt werden, d. h. innovative Unternehmen können ihre nicht benötigten Umweltzertifikate verkaufen. Ein Anreiz für umweltfreundliche Produktionsverfahren entsteht. Probleme ergeben sich bei der Ersteinführung dieser Umweltzertifikate durch den Staat. Die Festlegung der Quoten der Umweltbelastung für Firmen und ganze Industriezweige führt zu harten Verteilungskämpfen (siehe die Auseinandersetzung um die Quoten zur CO2-Emission). Ein weiterer Nachteil liegt im ständigen Überwachungsaufwand durch unabhängige Institutionen und in der Schaffung von „Eigentum zur Umweltbelastung“.
     
  • Eigeninitiativen. Es gibt aber auch Auffassungen, die die finanziellen oder gesetzlichen Reglementierungen generell ablehnen. Als Begründung wird das umweltbewusste Käuferverhalten in Deutschland genannt. Hinweise auf umweltgerechte Produkte sind ein wirksames Werbeinstrument. Die Wirkung bleibt aber aus, wenn kein Vorteil aus umweltfreundlichem Verhalten gezogen werden kann. Ausschließlich über Eigeninitiativen kann also die Umwelt nicht geschützt werden.
     
  • Umweltbewusstsein der Bürger. Als ständige Aufgabe steht, die Umwelt den Menschen unserer Zeit so vor Augen führen, dass sie sich als Teil der Umwelt verstehen, sie achten und nachhaltig nutzen.

Ökobilanzen

Das Umweltbundesamt ist Mittler zwischen Umweltforschung und Umweltpolitik. Jährlich veröffentlicht das Amt einen Bericht zu Schwerpunkten der Umweltpolitik und zu umweltbezogenen Forschungsergebnissen.
Das Umweltbundesamt hat auch den Begriff Ökobilanz folgendermaßen beschrieben:

Die Ökobilanz ist ein möglichst umfassender Vergleich der Umwelteigenschaften zweier oder mehrerer unterschiedlicher

  • Produkte,
  • Produktgruppen,
  • Systeme,
  • Verfahren oder
  • Verhaltensweisen.

Sie dient

  • der Offenlegung von Schwachstellen,
  • der Verbesserung der Umwelteigenschaften der Produkte,
  • der Entscheidungsfindung in der Beschaffung und im Einkauf,
  • der Förderung umweltfreundlicher Produkte und Verfahren,
  • dem Vergleich alternativer Verhaltensweisen und
  • der Begründung von Handlungsempfehlungen.

Ökobilanzen sind Entscheidungshilfen im Umweltschutz. Angestrebt werden – aus der Sicht eines ganzheitlichen Umweltschutzes – nachvollziehbare Bewertungen über alternative Lösungen von Umweltproblemen. Gleichzeitig werden damit Produktverbesserungen angestoßen. Die Ergebnisse von Ökobilanzen sind nur ein Aspekt im Rahmen von Entscheidungsprozessen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie müssen zusätzlich mit ökonomischen und sozialen Faktoren verknüpft werden.
Ökobilanzen analysieren den gesamten Lebensweg eines Produktes: vom Abbau der Rohstoffe über die Produktion, den Transport und die Nutzung bis zum Recycling-Prozess. Sie erfassen die produktbezogenen Energie- und Stoffbilanzen sowie den Flächenverbrauch, z. B. für einen Joghurtbecher.
Mit der Norm ISO 14040 steht weltweit ein Standard zur Erstellung von Ökobilanzen zur Verfügung. Verschiedene Ausprägungen und Schwerpunktsetzungen der Analyse führen zu jeweils spezifischen Verfahren:

  • Produktlinienanalysen. Es ist der Versuch, das stark naturwissenschaftlich orientierte Instrument der Ökobilanz um soziale und nutzerbezogene Aspekte zu erweitern.
  • Ökobilanzierung von räumlichen Einheiten. Im Zentrum dieser Ökobilanz steht die Erfassung der Belastung der ökologischen Tragfähigkeit einer Region (z. B. Wattenmeer).
  • Technikfolgeabschätzung. Sie geht weit über die Erfassung von Auswirkungen auf die natürliche Umwelt hinaus. Es werden dabei langfristige Wechselwirkungen zwischen gesellschaftlichen Verhältnissen, technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen untersucht. Neben der Risikoanalyse entstehen damit auch Entscheidungshilfen und Alternativvorschläge für die Politik.
  • Umweltkennzeichen. Laut Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) treffen

    „Programme zur Umweltkennzeichnung ... eine positive Aussage, die ein Produkt oder eine Dienstleistung ... als weniger schädlich für die Umwelt erklärt als ähnliche Produkte oder Dienstleistungen.“

     

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    Blauer Engel und Bio-Siegel

    Das deutsche staatliche „Bio-Siegel“ kennzeichnet Lebensmittel und andere Produkte, welche die Kriterien der Europäischen Öko-Verordnung erfüllen. Es bietet eine Orientierungshilfe für die Verbraucher.
     
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen. Seit 1990 sind Umweltverträglichkeitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind ein Versuch, in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren mögliche Umweltauswirkungen eines geplanten Vorhabens zu ermitteln und zu bewerten. Bei der Entscheidungsfindung über das Vorhaben ist das Ergebnis der Prüfung mit einzubeziehen. Es besteht aber keine materielle Rechtswirkung der Umweltverträglichkeitsprüfung, d. h. ein Vorhaben kann durch ein negatives UVP-Ergebnis nicht automatisch gestoppt werden. Die Rechtsgrundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in der Bundesrepublik das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). In der Anlage enthält das Gesetz u. a. eine Liste  mit UVP-pflichtigen Vorhaben (z. B. Kraftwerksbauten ...) und eine Liste mit systematischen Prüfungsverfahren, die Umweltaspekte bei strategischen Planungen untersuchen (z. B. regionale Entwicklungspläne, Verkehrskonzepte, Energiekonzepte …).
     
  • Umweltaudits. Nach einer EU-Verordnung ist es ein

    „Managementinstrument, das eine systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung der Leistung der Organisation, des Managements und der Abläufe zum Schutz der Umwelt umfasst ...“

    In diesem Sinne ist ein Umweltaudit die regelmäßige und systematische Überprüfung der Umweltbelastungsintensität eines Betriebes mit dem Ziel, Ansätze für Verbesserungen zu finden.
     
  • Stoffberichte. Sie haben das Ziel, die Auswirkungen eines chemischen Stoffes auf die Umwelt zu beschreiben. Dabei wird die Giftigkeit für Mensch und Umwelt nach einem Raster (von der OECD entwickelt) bestimmt. Die vom Bundesumweltamt betreute Stoffdatenbank STARS stellt Daten zu bodenschutz- und umweltrelevanten Stoffen für die Medien Wasser, Boden und Luft bereit.

Das Problem bei den Ökobilanzen ist die Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Die unterschiedlichen Interessenlagen der Auftraggeber solcher Studien können dabei zu einseitiger Interpretation der Ergebnisse führen. Die vielen Selbstdarstellungen von Firmen und Kommunen im Internet unter dem Begriff Umweltbilanzen belegen diese Feststellung. Das Bundesumweltamt hat deshalb eine Methode entwickelt, die die Bewertung auf der Basis der möglichen Umweltwirkungen des untersuchten Produkts ermöglicht. Als Maßstab werden u. a. herangezogen:

  • Treibhauseffekt,
  • Ozonabbau,
  • Ressourcenbeanspruchung,
  • direkte Gesundheitsgefährdung.

Exkurs: Umweltökonomische Gesamtrechnungen

Vom Statistischen Bundesamt werden umweltstatistische Erhebungen nach dem Umweltstatistikgesetz von 1994 durchgeführt. In diesem Gesetz sind mehr als 30 Erhebungen beschrieben, die in zwei Typen unterteilt werden können:

  • Erhebungen, die die Umweltbelastung in den Bereichen Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung feststellen sowie
  • Erhebungen, die die ökonomische Bedeutung des Umweltschutzes quantifizieren.

Die umweltökonomischen Gesamtrechnungen dienen dem Ziel, Zusammenhänge zwischen sozioökonomischen Prozessen und dem Zustand von Natur und Umwelt darzustellen.

  • Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Umweltbilanz in Deutschland." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/umweltbilanz-deutschland (Abgerufen: 20. May 2025, 09:10 UTC)

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