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Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V.

Der 1995 gegründete Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von über 100 deutschen Nichtregierungsorganisationen (NGOs). VENRO verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der vielen verschiedenartigen NGOs untereinander und mit den Trägern der öffentlichen Entwicklungspolitik zu fördern und zu intensivieren sowie die entwicklungspolitischen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren und zu intensivieren. Hautaufgabe des Verbandes ist, eine einheitliche, abgestimmte Entwicklungspolitik anzustreben und diese tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Mitglieder sind private und kirchliche Träger der Entwicklungszusammenarbeit, der Nothilfe und der entwicklungspolitischen Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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Weizsäcker-Kommission: Wandel der Bundeswehr

Im Mai 2000 forderte die vom Bundesverteidigungsministerium beauftragte Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ eine Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf. Die sogenannte Weizsäcker-Kommission hatte den Auftrag, angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage Vorschläge für Grundstrukturen der künftigen Bundeswehr zu entwerfen.
Ein Kerngedanke der Kommission war es, dass sich die Planung für eine zukünftige Bundeswehr an den damals wie heute wahrscheinlichsten Einsatzformen der internationalen Krisenvorsorge und Krisenbewältigung orientieren sollte. Daraus wurde auf die Notwendigkeit teilweise weitreichender Umbaumaßnahmen geschlossen. Die Analysen und Empfehlungen dieser Kommission sind bis heute Anknüpfungspunkte der diesbezüglichen Debatte.
Immer vergegenwärtigen muss man sich dabei, dass die Bundeswehr, auch wenn heute die Notwendigkeit einer Transformation erkannt und in Teilen schon umgesetzt worden ist, lange stark von verteidigungspolitischen Notwendigkeiten und Entwicklungen der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 geprägt war.

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