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Der Charakter der Reichsverfassung

Die Reichsverfassung von 1871 war keine konstitutionelle Monarchie im eigentlichen Sinne. Weder der Kaiser noch sein Reichskanzler unterlagen einer parlamentarischen Kontrolle. Das politisch wichtigste Amt, das des Reichskanzlers, war ganz auf die Person BISMARCKs zugeschnitten. Allerdings nur dadurch, dass er gleichzeitig auch preußischer Ministerpräsident und Außenminister war, konnte BISMARCK die politische Kontrolle behalten.
Die Verfassung hatte einen starken bundesstaatlichen Charakter. Der Bundesrat, die Vertretung der 25 Einzelstaaten, war verfassungsrechtlich das höchste Organ im Reich. Der Reichstag wurde zwar in allgemeinen und geheimen Wahlen direkt durch das Volk gewählt, besaß aber keine Gesetzesinitiative.

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Preußens Vormachtstellung im Norddeutschen Bund

Nach dem Sieg über Österreich im Deutschen Krieg 1866 beherrschte Preußen den Norden Deutschlands. Mit dem Norddeutschen Bund wurde ein Bundesstaat geschaffen, in dem Preußen schon allein aufgrund seiner Größe und seiner militärischen Stärke die Vorherrschaft hatte. Die übrigen Einzelstaaten auf dem Gebiet des Norddeutschen Bundes mussten diese Vormachtstellung Preußens anerkennen, konnten aber ihre Eigenständigkeit behalten. Dies war auch in der Einschätzung der politischen Lage durch BISMARCK begründet. Er wollte die preußische Monarchie durch die Annexion der Einzelstaaten, die sich gegen die Interessen anderer europäischer Mächte, vor allem Frankreich, gerichtet hätte, nicht aufs Spiel setzen. Deshalb ging er den Weg über den Bundesstaat. Auch in den einzelnen politischen Institutionen des Bundes sicherte Preußen seine Vormachtstellung ab. Von besonderer Wichtigkeit war hier der Bundesrat, in dem sich Preußen ein Vetorecht sicherte. Geschaffen in Anlehnung an den Bundesrat des ehemaligen Deutschen Bundes, war er das wichtigste politische Organ. Von besonderer Bedeutung war die Position des Bundeskanzlers, zu dem BISMARCK vom preußischen König ernannt wurde. Auf militärischem Gebiet sicherte sich Preußen seine Vormachtstellung dadurch, dass laut Bundesverfassung der preußische König in Friedens- und Kriegszeiten oberster Feldherr der Bundestruppen war.

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Entstehung des Wormser Edikts

Nachdem LUTHER 1517 aus Protest gegen den Ablasshandel seine 95 Thesen verfasst hatte, wurde er nach einem Ketzerprozess vom Papst mit dem Kirchenbann belegt. Auf dem Reichstag zu Worms (1521) sollte Luther seine Lehren widerrufen, was er aber nicht tat. Nach wochenlangen Verhandlungen verhängte der Kaiser mit dem Wormser Edikt die Reichsacht über Luther. Zu einer Ergreifung LUTHERS kam es aber nicht, da er von seinem Landesherrn und Beschützer, FRIEDRICH DEM WEISEN, auf der Wartburg in Sicherheit gebracht wurde.

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Friedrich Ebert – der erste Reichspräsident

* 04.Februar 1871 FRIEDRICH EBERT in Heidelberg
† 28. Februar 1925 FRIEDRICH EBERT in Berlin

FRIEDRICH EBERT war der erste demokratisch gewählte Reichspräsident der Weimarer Republik. Seine Amtszeit dauerte von Februar 1919 bis zu seinem Tod im Februar 1925. Als Sohn eines Schneidermeisters machte EBERT eine beispiellose politische Karriere in der SPD, die ihn bis in das höchste Staatsamt führte. Während seiner Amtszeit versuchte EBERT die Weimarer Republik als demokratisches und soziales Gemeinwesen aufzubauen und zu festigen. Er stieß dabei auf heftige Widerstände rechts und links des Parteienspektrums und musste zahlreiche Maßnahmen mithilfe

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Nationalsozialistische Innenpolitik

Die Innenpolitik des NS-Regimes war gekennzeichnet von Antisemitismus, Gewalt gegen Andersdenkende, Wiederaufleben des Militarismus und damit ist erster Linie ausgerichtet auf Krieg.
Zur Machtausübung baute die NS-Diktatur einen enormen Propagandaapparat auf. Alle Medien waren gleichgeschaltet und auf die Massenmobilisierung ausgerichtet.
Zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bedienten sich die Nationalsozialisten dreier Säulen, der Legalitätsfassade (Akzeptanz durch Notverordnungen und Gesetze), der staatlichen und außerstaatlichen Gewaltausübung und der Propaganda. Diese drei Säulen kennzeichnen sowohl die Innen als auch die Außenpolitik des NS-Regimes.

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Das parlamentarische System – die Parteien der Weimarer Republik

Die Weimarer Verfassung definierte die junge, in Weimar gegründete Republik zwar als parlamentarische Demokratie, enthielt aber auch mächtige Instrumente, um das Parlament zu umgehen. Vor allem der Reichspräsident besaß so weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse, dass er notfalls auch ohne den Reichstag regieren konnte. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Weimarer Republik deshalb von einer parlamentarischen Demokratie zu einer Präsidialdemokratie. Die demokratischen Parteien konnten diese Entwicklung nicht aufhalten. Sie waren einer großen Konkurrenz durch antidemokratische Parteien ausgesetzt, die ihnen die Schuld an fast allen Missständen gaben. Die demokratischen Parteien unterschätzten, dass die radikalen Parteien den Menschen mit Losungen die Lösung aller ihrer Probleme versprachen und so für viele Wähler immer attraktiver wurden.

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Gustav Stresemann

* 10.05.1878 in Berlin
† 03.10.1929 in Berlin

GUSTAV STRESEMANN wurde am 10.05.1878 in Berlin als Sohn eines Kleinunternehmers geboren. Er starb am 03.10.1929 in Berlin.
Als Verbandsfunktionär und Politiker entwickelte STRESEMANN sich von einem aggressiven Nationalisten im Ersten Weltkrieg zu einer der bedeutendsten demokratischen Stützen der Weimarer Republik. Mit politisch Gleichgesinnten gründete er 1918 die Deutsche Volkspartei, die später Regierungspartei der Weimarer Republik wurde. STRESEMANN war als nationalliberaler Abgeordneter von 1907 bis 1912 und 1914 bis 1918 Mitglied des Deutschen Reichstags. Am 13.08.1923 wurde GUSTAV STRESEMANN zum Reichskanzler einer Großen Koalition aus DVP, SPD, Zentrum und DDP nominiert; und als Außenminister wirkte er bis zu seinem Tod im Jahre 1929.
Innenpolitisch gelang ihm 1923 die Beendigung des Ruhrkampfes sowie die Vereitelung sich anschließender bayerischer Staatsstreichpläne und Umsturzversuche. Der Wert der Reichsmark sank in inflationistische Tiefen. Am 15.11.1923 wurde die Rentenmark eingeführt und damit die Stabilisierung der Währung eingeleitet. In der Außenpolitik schlug STRESEMANN einen zielstrebigen Kurs ein; 1924 Annahme des Dawes-Plans (Regelung der deutschen Reparationszahlungen) und 1925 des Locarno-Vertrages (u. a. Garantie der deutschen Westgrenzen). Im Jahre 1926 erreichte er sogar den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Für seine deutsch-französische Verständigungspolitik erhielt STRESEMANN gemeinsam mit dem Staatsmann ARISTIDE BRIAND im Jahre 1926 den Friedensnobelpreis.

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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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