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Octavian gegen Antonius

In den Auseinandersetzungen zwischen MARCUS ANTONIUS (geb. um 82 v. Chr. – gest. 30 v. Chr.) und GAIUS OCTAVIUS (später AUGUSTUS; geb. 23.9.63 v. Chr. – gest. 19.8.14 n. Chr.) ging es um die Nachfolge des 44 v. Chr. ermordeten CAESAR. Der Konflikt führte im ersten Jahr zu einem Bürgerkrieg. Obwohl sich danach beide Männer mit MARCUS AEMILIUS LEPIDUS zum 2. Triumvirat zusammenschlossen, blieben die Spannungen zwischen ANTONIUS und OCTAVIAN bestehen. Als ANTONIUS die ägyptische Königin KLEOPATRA heiratete und ihr und den gemeinsamen Kindern römisches Land schenkte, spitzte sich der Konflikt zu, und Rom erklärte Ägypten den Krieg. Nach dem entscheidenden Seesieg der römischen Flotte bei Actium im Jahr 31 v. Chr. flohen ANTONIUS und KLEOPATRA und nahmen sich im darauffolgenden Jahr das Leben. Mit dem Tod des ANTONIUS und dem Ende des Krieges hatte OCTAVIAN die alleinige Macht im Staat.

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Physik und Alltag

Zwischen Physik und alltäglichem Leben gibt es zahlreiche Verbindungen, die uns teilweise bewusst und teilweise nicht bewusst sind. In unserem täglichen Leben können wir physikalische Gesetze und Zusammenhänge bewusst beachten und nutzen, unbewusst berücksichtigen oder auch versuchen, sie zu negieren oder zu „überlisten“. An vielen Beispielen wird deutlich: Die bewusste Nutzung bzw. Beachtung physikalischer Gesetze erleichtert unser Leben und erhöht unsere Sicherheit. Unkenntnis oder Nichtbeachtung physikalischer Gesetze können zu Unfällen oder Schäden führen.

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Beschreiben und Erklären

Das Beschreiben ist eine für die Chemie charakteristische Tätigkeit.
Dabei wird eine zusammenhängende und geordnete Darstellung von Erscheinungen mit sprachlichen Mitteln gegeben.
Äußerlich wahrnehmbare Eigenschaften einer Erscheinung, z. B. die Eigenschaften eines Stoffes oder der Ablauf von Reaktionen werden wiedergegeben.
Erklären ist eine Tätigkeit, die eng mit Gesetzen und Modellen verbunden ist. Beim Erklären wird die Ursache einer Erscheinung dargelegt. Dabei wird die Erscheinung auf das Wirken von Gesetzen zurückgeführt. Auch Modelle können zum Erklären herangezogen werden.

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Stöchiometrisches Rechnen

Die Stöchiometrie ist die Lehre von der Berechnung der Zusammensetzung chemischer Verbindungen und Stoffgemische sowie der Massen-, Volumen- und Ladungsverhältnisse bei chemischen Reaktionen. Energetische Veränderungen werden dabei nicht betrachtet. Bei stöchiometrischen Berechnungen werden bekannte chemische und auch physikalische Gesetze genutzt.

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Additive und subtraktive Farbmischung

Wir unterscheiden die additive und die subtraktive Farbmischung.

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Erklären

Erklären ist eine Tätigkeit, die eng mit Gesetzen und Modellen verbunden ist. Beim Erklären wird geordnet und zusammenhängend dargestellt, warum eine Erscheinung in der Natur, der Technik oder der Umwelt so und nicht anders auftritt. Dabei wird die Erscheinung auf das Wirken von Gesetzen zurückgeführt, indem man darstellt, dass die Wirkungsbedingungen bestimmter Gesetze in der Erscheinung vorliegen. Auch Modelle können zum Erklären herangezogen werden.

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Physik und Mathematik

Die uns geläufige Art, physikalische Gesetze mathematisch zu formulieren, war vor 400 Jahren noch nicht bekannt. Exakte Naturwissenschaft wurde aber erst durch die Mathematik möglich. Damit eng verbunden ist die Entwicklung der Ansicht über Naturgesetze überhaupt.
Der deutsche Astronom und Mathematiker JOHANNES KEPLER (1571 bis 1630) war einer der ersten Forscher, der Naturgesetze als mathematische Gleichungen dargestellt hat und der fest an die Einfachheit und Harmonie der Natur glaubte. Eine Auffassung, dass die von ihm und anderen entdeckten Gesetze nur zeitbedingte Gültigkeit hätten, war für ihn unannehmbar. Als leidenschaftlicher Realist glaubte er, Gott habe die Welt unter Verwendung bestimmter Grundmuster geschaffen, die es auch im menschlichen Geist geben müsse. Daraus resultierte seine unerschütterliche Überzeugung, dass wir die uns umgebende Welt verstehen können.

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Auslegung von Gesetzen

Auslegung von Gesetzen bedeutet zunächst nichts anderes als deren Interpretation. Die Frage der Auslegung wird wie alles richtig plastisch am konkreten Einzelfall. Als Beispiel sei hier die Vorschrift des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) auszugsweise wiedergegeben:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er ... eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hier weiß der Bürger nicht, wie lange er warten muss, um sich nicht strafbar zu machen. Was ist also eine „nach den Umständen angemessene Zeit“? Im gewählten Beispiel führt diese Unbestimmtheit des Begriffes der angemessenen Zeit zu einer Einzelfallrechtsprechung, die besondere Umstände des konkreten Falls berücksichtigt. Im Großen und Ganzen könnte man den Rahmen auf zwischen 30 Minuten und über einer Stunde festlegen. 30 Minuten kämen in Betracht bei kleineren Schäden, über eine Stunde wird gefordert, wenn ein Mensch getötet wurde. Letztlich muss die Rechtsprechung diese Fragen lösen, wobei sie sich der Methoden der Auslegung von Gesetzen bedienen kann.

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Verwaltung als Regierungsvoraussetzung

Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt. Der Verwaltungsaufbau spiegelt die sachliche Zuständigkeit (Referate), Übersicht und Verantwortung. Aufgrund der sozialen und ökonomischen Entwicklungen im massendemokratischen Sozialstaat und der internationalen Kooperation der Einzelstaaten werden politische Aufgaben komplexer und verschieben die Gewichte innerhalb der Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur politischen Programmentwicklung. Ein Übermaß an Programmvielfalt beeinträchtigt die Verwaltungseffizienz.

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Apartheid-Gesetze

Die Praxis der Rassentrennung wurde nicht erst 1948 eingeführt, als die National Party (NP) nach ihrem Wahlsieg die Apartheid zum Regierungsprogramm erhob. Doch in ihrer Amtszeit wurde eine Fülle diskriminierender Gesetze erlassen, die der südafrikanischen Bevölkerungsmehrheit elementare Bürger- und Menschenrechte entzog.

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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Grundströmung Liberalismus

Der Liberalismus entstand im 18. Jh. in Europa und entfaltete sich als breite politische Strömung im 19. Jh. Liberale Ideen wurzelten in der Philosophie der Aufklärung und transportierten die Interessen des aufstrebenden Bürgertums, das freie wirtschaftliche Betätigung, kulturelle Entfaltung und politische Mitwirkungsrechte forderte. Im Zentrum liberalen Denkens steht die Freiheit des Menschen und die Ablehnung von geistiger, sozialer oder politischer Bevormundung.

Liberale Ideen wurden zur geistigen Grundlage für den Aufbau der modernen repräsentativen Demokratien in Europa und waren entscheidendes Fundament für die politische Formulierung der Menschen- und Bürgerrechte in Verfassungen. Wirtschaftsliberale Konzepte übten im 19. und 20. Jh. großen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik in den modernen kapitalistischen Industriegesellschaften aus.
Der politische Liberalismus ist mit seinen Werten und Prinzipien inzwischen zum festen Bestandteil der Programme aller demokratischer Parteien in ganz Europa geworden, sodass von einer gewissen Universalisierung liberaler Grundideen gesprochen werden kann.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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