Quotientenregel der Differenzialrechnung
Im Folgenden soll die Quotientenregel der Differenzialrechnung bewiesen werden.
Die Quotientenregel der Differenzialrechnung besagt das Folgende:
- Sind zwei Funktionen u und v in  differenzierbar und ist , so ist an dieser Stelle auch die Funktion q mit  differenzierbar. Es gilt:
Da diese Aussage für ein beliebiges aus dem Bereich gilt, in dem sowohl u als auch v differenzierbar sind und wo gilt, kann man vereinfacht schreiben:
Beweis der Quotientenregel
Voraussetzung: Die zwei Funktionen u mit sind an der Stelle differenzierbar und es ist .
Behauptung:  ist an der Stelle  differenzierbar und es gilt: 
Beweis :
Die Summanden in der zuletzt aufgeführten Summe enthalten als Faktoren die Differenzenquotienten von u bzw. v, deren Grenzwerte für h gegen 0 laut Voraussetzung existieren. Damit ist (bei Verwendung der Grenzwertsätze für Funktionen):
Beispiele
- Beispiel 1: Zu bestimmen ist die Ableitung der Funktion
Für und gilt nach der Potenzregel bzw. der Summenregel und . Damit ist:
- Beispiel 2: Ist eine über differenzierbare Funktion, so hat die Funktion g mit die Ableitung .
Wegen  gilt nach der Quotientenregel  und damit 
Die Funktion  hat demzufolge die Ableitung 
Bei komplizierteren Termstrukturen kann die Anwendung der Quotientenregel ziemlich aufwendig sein. In einem solchen Fall empfiehlt sich die Anwendung eines CAS, wie beispielsweise für .
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    CAS-Beispiel für die Anwendung der Quotientenregel  
 
                                    