Faktorregel der Differenzialrechnung
Es sei g mit  eine über ihrem gesamten Definitionsbereich  differenzierbare Funktion mit der Ableitung .
Durch Multiplikation der Funktionsgleichung von g mit dem konstanten Faktor  erhält man die Funktion .
Der Differenzenquotient von f an der Stelle ist dann:
Damit gilt für die Ableitung von f, da nach den Grenzwertsätzen für Funktionen der Grenzwert eines Produktes gleich dem Produkt der Grenzwerte seiner Faktoren (so diese existieren) ist:
und damit wegen der beliebigen Wahl von
Es gilt die Faktorregel der Differenzialrechnung:
- Ist g einen differenzierbare Funktion, so ist auch die Funktion f mit  differenzierbar und es gilt .
 Mit anderen Worten:
 Ein konstanter Faktor bleibt beim Differenzieren erhalten – im Unterschied zu einem konstanten Summanden, dessen Ableitung gleich null ist.
Die Ableitung einer Funktion und damit ihre Steigung an einer bestimmten Stelle ist also stets gleich dem k-fachen der Ableitung der Funktion g an dieser Stelle.
Das heißt: Der Graph der Funktion geht aus dem Graphen von durch Streckung um das k-fache in y-Richtung hervor - in demselben Verhältnis, wie auch die Graphen von und g zueinander stehen.
Der Graph der Funktionen f und g zeigt die Beziehungen zwischen den Funktionen f und g sowie die Beziehungen zwischen ihren Anstiegen an einer Stelle für .
An dieser Stelle gilt hier  und
.
-       
    
    
    Beziehungen zwischen zwei Funktionen f und g sowie ihren Anstiegen an einer Stelle  
 
                                    