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Demonstrativpronomen

Demonstrativpronomen dienen der Hervorhebung eines Sachverhalts, eines Gegenstandes oder einer Person. Die Hervorhebung kann sich auch auf einen vollständigen Satz beziehen. Sie können im Satz als Stellvertreter oder Begleiter des Substantivs gebraucht werden.

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Demonstrativpronomen dienen der Hervorhebung eines Sachverhalts, eines Gegenstandes oder einer Person. Die Hervorhebung kann sich auch auf einen vollständigen Satz beziehen.

Merke:
Demonstrativpronomen weisen auf jemanden oder etwas hin. Sie können im Satz als Stellvertreter oder Begleiter des Substantivs gebraucht werden. Sie dienen der Hervorhebung eines Sachverhalts und sind meist betont.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Demonstrativpronomen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/deutsch/artikel/demonstrativpronomen (Abgerufen: 04. March 2026, 17:49 UTC)

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WISSENSTEST

dass – das

Dass und das tauchen in der deutschen Sprache als unterschiedlichen Wortarten zugehörig auf:

  • bestimmter Artikel „das“
  • Demonstrativpronomen „das“
  • Relativpronomen „das“
  • Konjunktion (= Verbindungswort) „dass”

Wann jedoch dass und wann das geschrieben werden muss, lässt sich leicht an einer Faustregel merken:

Immer, wenn man dies(es), welche(s), jene(s) einsetzen kann, schreibt man das mit einem –s.

Trifft dies nicht zu, wird dass mit -ss geschrieben.

Indefinitpronomen

Indefinitpronomen werden dann verwendet, wenn eine nähere Bezeichnung von Personen und Sachen nicht nötig ist oder eine begrenzte Menge nicht genau bestimmt ist. Sie treten im Satz als Stellvertreter des Substantivs oder als sein Begleiter auf. Die Deklination der Indefinitpronomen ist nicht einheitlich und wird auch durch das jeweils herrschende Sprachgefühl geregelt.

Personalpronomen

Personalpronomen stehen als Stellvertreter für Personen, Gegenstände, Zustände oder Sachverhalte.
Man unterscheidet jeweils eine 1., 2. und 3. Person im Singular und im Plural:

ich, du, er, sie, es (Singular)

wir, ihr, sie (Plural)

Possessivpronomen

Mithilfe der Possessivpronomen wird die Zugehörigkeit eines Sachverhaltes zu etwas anderem oder ein konkretes Besitzverhältnis ausgedrückt.
Jedem Personalpronomen kann ein Possessivpronomen zugeordnet werden. Es drückt die Zugehörigkeit, den Besitz oder eine Beziehung aus.

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