Rechtschreibreform

Etappen der Rechtschreibreform

Am 1. Juli 1996 wurde in Wien von den deutschsprachigen Ländern eine Absichtserklärung unterzeichnet, die deutsche Rechtschreibung zu ändern. Die Erklärung wurde in Wien unterzeichnet, weil von hier die Anregung zur Reformierung der Rechtschreibung ausging. 1983 hatte sich Österreich offiziell an die anderen deutschsprachigen Länder mit der Frage gewandt, ob es nicht an der Zeit sei, die 1901 beschlossene und 1902 in Kraft gesetzte Rechtschreibung zu überarbeiten.
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, Liechtenstein und die Schweiz griffen diese Anregung auf. In den folgenden Jahren setzten diese Länder jeweils Fachkommissionen bzw. Fachbeauftragte ein, um einen Vorschlag für eine reformierte Rechtschreibung auszuarbeiten. Die Fachkommissionen der Länder schlossen sich zu einem Internationalen Arbeitskreis für Orthografie zusammen und legten 1988 gemeinsame Neuregelungen vor. Diese wurden in der Öffentlichkeit gründlich diskutiert.

Der Umgang mit der Rechtschreibreform besonders in Deutschland

Es gab eine Anhörung im Bundestag, und viele Hinweise, Kritiken und Anregungen wurden von der Fachkommission ausgewertet und eingearbeitet. Die Mitglieder der Fachkommission der DDR wurden nach dem 3. Oktober 1990 in die Fachkommission der Bundesrepublik Deutschland berufen, ihre Mitarbeit und ihr Sachverstand blieben also der Kommission erhalten.
Im November 1994 wurden die Regelungen auf der 3. Orthographischen Konferenz von Wien abschließend beraten. Als Beobachter nahmen auch Vertreter der Länder teil, in denen Deutsch Minderheitensprache und teilweise Amts- oder Schulsprache ist, zum Beispiel Italien (wegen Südtirol), Belgien, Luxemburg, Rumänien, Russland, Kasachstan. Sie alle erklärten, der Neuregelung beitreten zu wollen.
In der Bundesrepublik wurden die Neuregelungen von der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren am 30.11./01.12.1995 mit geringfügigen Änderungen angenommen. Österreich, die Schweiz und Liechtenstein hatten die Regeln schon vorher beschlossen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer nahmen den Beschluss zustimmend zur Kenntnis.
Nach vielen positiven und negativen Kommentaren in der Öffentlichkeit im Herbst 1995 und Winter 1995/96 und nachdem das Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen das Verfahren nicht angenommen hatte, konnte das Abkommen am 1. Juli 1996 in Wien unterzeichnet werden.

Offiziell ist die neue Rechtschreibung am 01.08.1998 für Schulen und staatliche Verwaltung in Kraft getreten. Viele Kultusminister hatten ihren Schulen bereits für das Schuljahr 1997/98 empfohlen, die neuen Regeln und Schreibweisen zu lehren, damit diese als richtig akzeptiert werden. In Schleswig-Holstein hatte sich am 27. September 1998 die Bevölkerung des Landes über einen Volksentscheid gegen die neue Rechtschreibung entschieden. Mit parteiübergreifender Mehrheit setzte sich im Dezember 1999 der Landtag in Kiel über den Volksentscheid hinweg und beschloss, dass auch an den schleswig-holsteinischen Schulen nach den neuen Rechtschreibregeln unterrichtet werden solle.
Die Menschen reagieren äußerst unterschiedlich auf die Rechtschreibreform, die Meinungen reichen von Zustimmung, über „sie hätte noch schärfer ausfallen müssen“ (z. B. Kleinschreibung) bis zur völligen Ablehnung (die FAZ schreibt seit August 2000 wieder in alter Rechtschreibung).
Neue Wörterbücher und Arbeitshefte der Schulbuchverlage unterstützten die Durchsetzung der Rechtschreibreform. Auch die öffentlichen Verwaltungen in Bund und Ländern schlossen sich nach und nach der neuen Rechtschreibung an. Die meisten Zeitungen und Zeitschriften sowie die großen Nachrichtenagenturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hatten sich spätestens Ende 1999 ebenfalls auf die neue Rechtschreibung umgestellt. Seit dem 1. August 2006 ist die neue Rechtschreibung an allen Schulen auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. März 2006 verbindlich.

Die Änderungen der Rechtschreibung betreffen:

  1. die Laut-Buchstaben-Zuordnung (einschließlich der Fremdwortschreibung),
  2. die Getrennt- und Zusammenschreibung,
  3. die Schreibung mit Bindestrich,
  4. die Groß- und Kleinschreibung,
  5. die Zeichensetzung und
  6. die Worttrennung am Zeilenende.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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