Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Mathematik
  3. 4 Prozent- und Zinsrechnung
  4. 4.3 Zinsrechnung
  5. 4.3.1 Grundbegriffe
  6. Nominalzins/Effektivzins

Nominalzins/Effektivzins

Nominalzins ist der Zinssatz in Prozent auf den Betrag der Geldanlage/des Kredits für genau ein Jahr (p. a. für per annum pro Jahr).
Der Effektivzins ist der Zinssatz unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit sowie aller weiteren Kosten.
Er gibt den Ertrag der Anlage bzw. die gesamten Kosten des Kredites an. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist er der entscheidende Zinssatz.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Effektivzins

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis „effektiver Jahreszins“. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer Preis bestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit „anfänglicher effektiver Jahreszins“ bezeichnet.
Im Wesentlichen wird der Effektivzins vom

  • Nominalzins,
  • dem Auszahlungskurs (Damnum),
  • der Tilgung,
  • der Tilgungsverrechnung (soweit der Termin der Tilgungsverrechnung von den Zahlungsterminen abweicht) und
  • der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.

Mithilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.
Beispiel: Zwar hat die Notwendigkeit zur Angabe des Effektivzinses zu einer höheren Transparenz der Finanzierungsprodukte beigetragen, jedoch finden auch weiterhin wesentliche Kostenfaktoren keine Berücksichtigung. Dies kann zu folgendem Ergebnis führen:
Ein „Häuslebauer“ entscheidet sich für einen Darlehensgeber, der einen geringfügig niedrigeren Effektivzins ausweist als ein anderer Darlehensgeber. Der Anbieter mit dem niedrigeren Effektivzins, für den der Kunde sich entschieden hat, verlangt jedoch im Gegensatz zum anderen Darlehensgeber Bereitstellungszinsen für die noch nicht abgenommenen Darlehensbeträge bis zur Fertigstellung der Immobilie. Eventuell verlangt er auch noch Zuschläge für die Auszahlung des Darlehens in Teilbeträgen nach Baufortschritt.
Sowohl Bereitstellungszinsen, die von nahezu allen Banken sowie der Mehrzahl der Versicherungsunternehmen verlangt werden, als auch Teilzahlungszuschläge werden bei der Berechnung des Effektivzinses nicht berücksichtigt, da kein Darlehensgeber wissen kann, wann eine Immobilie tatsächlich fertiggestellt ist. Der „Häuslebauer“ hätte mit Sicherheit viel Geld gespart, wenn seine Wahl auf das Darlehen des vermeintlich teureren Anbieters (höherer Effektivzins, jedoch keine Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge) gefallen wäre.

Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zins, der sich ergibt bei Zugrundelegung des jeweiligen Nennwerts eines Wertpapiers (bei Anleihen der garantierte Zins), ohne Berücksichtigung irgendwelcher Inflations- oder Deflationsraten.
Der Nominalzins ist der jährlich zu entrichtende Zins für das Nominalkapital.
Die vereinbarte Tilgung und der Nominalzins bestimmen die Höhe der laufenden monatlichen Belastung. Es muss vereinbart werden, ob der Nominalzins fest (Zinsfestschreibung) oder variabel ist.

  • Wer ein Haus bauen will, muss die Belastung genau prüfen.

    krizz7 - Fotolia.com

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Nominalzins/Effektivzins." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/mathematik/artikel/nominalzinseffektivzins (Abgerufen: 31. August 2025, 16:15 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Teilzahlungszuschläge
  • Gesamtbelastung
  • Darlehensgeber
  • Nominalkapital
  • Kredite
  • Effektivzins
  • Laufzeit
  • Belastung
  • Kostenfaktoren
  • Bereitstellungszinsen
  • Darlehen
  • Preis
  • Tilgung
  • Finanzierungsprodukte
  • Nominalzins
  • Transparenz
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Logarithmengleichungen

Logarithmengleichungen nennt man solche Gleichungen, in denen die Variable im Argument des Logarithmus auftritt.

Kapitalwerte, Berechnen

Wenn man den Zinssatz und die entsprechenden Jahres-, Monats- oder Tageszinsen kennt, kann man das zugehörige Kapital (besser den zugehörigen Kapitalwert) berechnen, indem man die erhaltenen Zinsen durch den Zinssatz dividiert und den so erhaltenen Wert mit 100 multipliziert.

Zinsen, Berechnen

Eine der wichtigsten Anwendungen der Prozentrechnung ist die Zinsrechnung.
Dabei entsprechen folgende Begriffe einander:
Grundwert G und Kapital K;
Prozentsatz p% und Zinssatz p%;
Prozentwert W und Zinsen Z

Prozentsätze, Berechnen

Prozentsätze können mit der Formel p % = W G   b z w .   p = W G ⋅ 100 berechnet werden (p%: Prozentsatz; G: Grundwert;
W: Prozentwert).

Zinsrechnung, Wissenswertes und Historisches

Der Begriff Zins kommt vom lateinischen Wort census. Dies bedeutet so viel wie (Vermögens-) Schätzung oder Abgabe.
Im Mittelalter wurden mit Zins auch die zu entrichtenden Abgaben an Grundherren, Kirche usw. bezeichnet.
Heute beruht die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf entprechenden Verträgen bzw. Gesetzen.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025