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Digital Rights Management

Digital Rights Management – die Verwaltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an Musik in digitaler Form – ist im Zeitalter des Musik-Downloads aus dem Internet, der MP3-Player und selbstgebrannten Musik-CDs zu einem zentralen Problem der Musikwirtschaft geworden. Am Umgang mit dem geistigen Eigentum und abgeleiteten Rechten in digitaler Form wird sich nicht nur die Zukunft der Musikwirtschaft und der Musik, sondern die Zukunft der digitalen Kultur insgesamt sowie des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform entscheiden.

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„Digital Rights Management“ steht für eine Vielzahl von soft- und hardwarebasierten Systemen, die auch bei Musik in digitaler Form den Inhabern der Urheber- und Leistungsschutzrechte deren wirtschaftliche Verwertung ermöglicht – als eine der Säulen, auf denen die Musik und ihre Entwicklung ruht. Dabei handelt es sich

  • sowohl um digitale Wasserzeichen zur Identifikation geschützter Inhalte
  • als auch um Kopierschutzsysteme,
  • Zugangskontrollsysteme und
  • Nutzungsverwaltungssysteme.

Ein zentraler Bestandteil solcher Systeme ist der International Standard Recording Code (ISRC) – eine zwölfstellige digitale Kennung von Tonaufnahmen, die im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt wird und durch permanente Wiederholung im Datenstrom die Nutzung einer digitalen Aufnahme jederzeit identifizierbar macht. Die Vergabe des ISRC und die Codierung auf den Tonträger erfolgt während des Premastering, der Erstellung einer presswerkfähigen CD-R (CD-Recording) als Ausgangspunkt für die Vervielfältigung.

Ist die Aufnahme auch in digitaler Form erst einmal eindeutig identifizierbar, lassen sich Nutzungsoptionen festlegen und skalieren. Skalierbare Nutzungsoptionen erlauben beispielsweise

  • eine Begrenzung der Anzahl des Abspiels einer Datei,
  • eine Begrenzung ihrer Kopierbarkeit oder
  • ihrer Exportierbarkeit auf andere Geräte (Brenner).

Damit werden Abrechnungsmodelle

  • auf Titelbasis (Pay-per-Track),
  • auf Abspielbasis (Pay-per-Play),
  • im Abonnementverfahren und
  • in vielen weiteren Varianten möglich,

die die Voraussetzung für ein kommerzielles Online-Angebot von Musik schaffen.

Neben den Online-Systemen spielt Digital Rights Management auch im Offline-Bereich eine wachsende Rolle, also bei herkömmlichen digitalen Medien wie CDs, DVDs, DVD-Audios oder SACDs. Verbreitet sind hier inzwischen Kopierschutzsysteme, die das Vervielfältigen auf rechnergestützten Brennern verhindern. Noch sind diese Technologien „unintelligent“, d.h. sie lassen keine individuell gesteuerten Nutzungsoptionen zu. Doch es sind inzwischen Kopierschutzsysteme absehbar, die das Anfertigen einer bestimmten Anzahl von Kopien ermöglichen oder andere Nutzungsarten lizenzierbar machen. Bereits angeboten werden kopiergeschützte CDs, die den Zugang zu einem Download der auf dem Tonträger enthaltenen Musikaufnahmen eröffnen.

Diese Entwicklungen, obwohl unvermeidlich, sind alles andere als unumstritten,

  • denn sie schützen nicht nur die legitimen Ansprüche der Musikurheber und Musikproduzenten,
  • sondern ihnen wohnt zugleich die Tendenz inne, die ebenso legitimen Rechte der Musikkonsumenten (Recht auf freie private Nutzung der legal erworbenen Musik, inklusive der Privatkopie) einzuschränken.

Zudem bedeutet ein immer effizienteres Rechte-Management auch eine Ausweitung der Kontrolle über den Musikprozess und damit die Entwicklung von Musikkultur, denn Rechtemanagementsysteme sind Rechtekontrollsysteme. So ermöglicht Digital Rights Management beispielsweise auch eine Abschaffung oder Aushöhlung des geltenden„Sendeprivilegs“ (Freiheit des Rundfunks, beliebige Musik zu senden und Abwicklung der Abrechnung über die GEMA). Stattdessen wäre es damit etwa auch möglich, bestimmte Musik nur bestimmten Anbietern zu lizenzieren (Forderung der Musikindustrie nach „exklusivem Senderecht für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller“).

Digital Rights Management-Systeme betreffen nicht nur die Musik, sondern sie erlauben jede Form

  • der Information,
  • des Wissens und
  • der Kultur

zu privatisieren und zu kommerzialisieren. Mit dem Widerstand gegen einen ungezügelten Ausbau digitaler Kontrollsysteme geistigen Eigentums ist zugleich auch die berechtigte Frage nach den Grenzen für eine Kommerzialisierung des Internets und nach dem Charakter der entstehenden Digitalkultur aufgeworfen. Umso wichtiger wird ein faires Ausbalancieren der unterschiedlichen Interessen in einem wirklich demokratischen Prozess.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Digital Rights Management." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/musik/artikel/digital-rights-management (Abgerufen: 09. June 2025, 18:56 UTC)

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Musik als Industrie

Musik ist nicht nur eine Kunst, sondern sie ist im Verlauf des 19. Jh. auch zu einer Industrie geworden. Der industrielle Prozess, der sich mit der Produktion und dem Vertrieb von Notendrucken und später Tonträgern auf industrieller Grundlage herausbildete, steht nicht etwa neben der Musik, sondern diese wird in zunehmendem Maße zum Resultat dieses Prozesses. Die Musik ist der Musikindustrie nicht etwa vorausgesetzt, sondern vielmehr zu deren Produkt geworden.

Struktur der Musikindustrie

Die Musikindustrie hat sich in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem hochgradig integrierten und global organisierten Industriezweig entwickelt. Sie wird von nur wenigen, meist der Elektronik- oder Medienbranche angehörenden Unternehmen dominiert. Obwohl der Tonträger und damit die Tonträgerindustrie im Zentrum dieses Industrieverbundes stehen, reicht dieser doch wesentlich weiter. Er umfasst Verlage, Studios, die Phonogeräteindustrie, den Handel mit Musikalien, Musikinstrumenten und Tonträgern und das umfangreiche Merchandising- und Lizenzgeschäft.

Musikalisches Urheberrecht

Das musikalische Urheberecht ist ein komplexes Gesetzeswerk, das die Rechte des Urhebers (Komponist, Textautor) an seinem Werk, insbesondere die Ansprüche, die sich aus der Nutzung seines Werkes durch Dritte ergeben, regelt.

Der in Deutschland 1837 in Kraft gesetzte allgemeine Urheberschutz wurde 1901 durch ein spezielles musikalisches Urheberrecht ergänzt, das entsprechend den Erfordernissen der fortschreitenden Entwicklung, insbesondere auf dem Gebiet der Reproduktionstechnik, regelmäßig fortgeschrieben wurde. Bei der Wahrnehmung der musikalischen Urheberrechte wird zwischen

  • „großem Recht“ (Bühnenwerk, kollektive Rechtewahrnehmung) und
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Das musikalische Urheberrecht liefert der Musikentwicklung die rechtliche Grundlage und ist eine der Säulen, auf denen das Musikleben in seinen wirtschaftlichen Dimensionen ruht.

GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Organisation von Komponisten, Musikern und Verlegern, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Werke ihrer Mitglieder treuhänderisch wahrnimmt. Als „gemeinnütziger Wirtschaftsverein“ übernimmt die GEMA das Inkasso der Vergütungsansprüche der ihr angeschlossenen Autoren und Verlage. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz von 1965. Sitz der GEMA ist Berlin und München.

Napster und die Folgen

Als der 18-jährige Informatikstudent an der Boston University, SHAWN FANNING (* 1981) im Mai 1999 sein gerade begonnenes Studium abbrach, um die Firma „Napster Inc.“ zu gründen, sollte das die Musikwelt in ihren Grundfesten erschüttern. FANNING hatte zuvor eine Software für den direkten, Peer-to-Peer-Tausch (P2P) von Musikdateien geschrieben, der er den Namen seines Online-Pseudonyms in diversen Internet-Communities gab – „Napster“ (von engl. „nap“ = „Nickerchen“).

Die Napster-Software durchsuchte den Rechner, auf dem sie installiert war, nach Musik-Dateien und meldete die Ergebnisse an einen zentralen Server, auf dem auch die Angebote und Suchanfragen aller anderen Rechner eingingen, auf denen die Napster-Software installiert war. Der Server meldete als Ergebnis auf eine Anfrage die IP-Adressen der Computer mit den Fundstellen zurück, zu denen die Software dann zur Übermittlung der Datei zum anfragenden Rechner eine direkte (Peer-to-Peer) Verbindung herstellte.

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