Digital Rights Management

Digital Rights Management“ steht für eine Vielzahl von soft- und hardwarebasierten Systemen, die auch bei Musik in digitaler Form den Inhabern der Urheber- und Leistungsschutzrechte deren wirtschaftliche Verwertung ermöglicht – als eine der Säulen, auf denen die Musik und ihre Entwicklung ruht. Dabei handelt es sich

  • sowohl um digitale Wasserzeichen zur Identifikation geschützter Inhalte
  • als auch um Kopierschutzsysteme,
  • Zugangskontrollsysteme und
  • Nutzungsverwaltungssysteme.

Ein zentraler Bestandteil solcher Systeme ist der International Standard Recording Code (ISRC) – eine zwölfstellige digitale Kennung von Tonaufnahmen, die im Subcode digitaler Aufnahmen unhörbar mitgeführt wird und durch permanente Wiederholung im Datenstrom die Nutzung einer digitalen Aufnahme jederzeit identifizierbar macht. Die Vergabe des ISRC und die Codierung auf den Tonträger erfolgt während des Premastering, der Erstellung einer presswerkfähigen CD-R (CD-Recording) als Ausgangspunkt für die Vervielfältigung.

Ist die Aufnahme auch in digitaler Form erst einmal eindeutig identifizierbar, lassen sich Nutzungsoptionen festlegen und skalieren. Skalierbare Nutzungsoptionen erlauben beispielsweise

  • eine Begrenzung der Anzahl des Abspiels einer Datei,
  • eine Begrenzung ihrer Kopierbarkeit oder
  • ihrer Exportierbarkeit auf andere Geräte (Brenner).

Damit werden Abrechnungsmodelle

  • auf Titelbasis (Pay-per-Track),
  • auf Abspielbasis (Pay-per-Play),
  • im Abonnementverfahren und
  • in vielen weiteren Varianten möglich,

die die Voraussetzung für ein kommerzielles Online-Angebot von Musik schaffen.

Neben den Online-Systemen spielt Digital Rights Management auch im Offline-Bereich eine wachsende Rolle, also bei herkömmlichen digitalen Medien wie CDs, DVDs, DVD-Audios oder SACDs. Verbreitet sind hier inzwischen Kopierschutzsysteme, die das Vervielfältigen auf rechnergestützten Brennern verhindern. Noch sind diese Technologien „unintelligent“, d.h. sie lassen keine individuell gesteuerten Nutzungsoptionen zu. Doch es sind inzwischen Kopierschutzsysteme absehbar, die das Anfertigen einer bestimmten Anzahl von Kopien ermöglichen oder andere Nutzungsarten lizenzierbar machen. Bereits angeboten werden kopiergeschützte CDs, die den Zugang zu einem Download der auf dem Tonträger enthaltenen Musikaufnahmen eröffnen.

Diese Entwicklungen, obwohl unvermeidlich, sind alles andere als unumstritten,

  • denn sie schützen nicht nur die legitimen Ansprüche der Musikurheber und Musikproduzenten,
  • sondern ihnen wohnt zugleich die Tendenz inne, die ebenso legitimen Rechte der Musikkonsumenten (Recht auf freie private Nutzung der legal erworbenen Musik, inklusive der Privatkopie) einzuschränken.

Zudem bedeutet ein immer effizienteres Rechte-Management auch eine Ausweitung der Kontrolle über den Musikprozess und damit die Entwicklung von Musikkultur, denn Rechtemanagementsysteme sind Rechtekontrollsysteme. So ermöglicht Digital Rights Management beispielsweise auch eine Abschaffung oder Aushöhlung des geltenden„Sendeprivilegs“ (Freiheit des Rundfunks, beliebige Musik zu senden und Abwicklung der Abrechnung über die GEMA). Stattdessen wäre es damit etwa auch möglich, bestimmte Musik nur bestimmten Anbietern zu lizenzieren (Forderung der Musikindustrie nach „exklusivem Senderecht für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller“).

Digital Rights Management-Systeme betreffen nicht nur die Musik, sondern sie erlauben jede Form

  • der Information,
  • des Wissens und
  • der Kultur

zu privatisieren und zu kommerzialisieren. Mit dem Widerstand gegen einen ungezügelten Ausbau digitaler Kontrollsysteme geistigen Eigentums ist zugleich auch die berechtigte Frage nach den Grenzen für eine Kommerzialisierung des Internets und nach dem Charakter der entstehenden Digitalkultur aufgeworfen. Umso wichtiger wird ein faires Ausbalancieren der unterschiedlichen Interessen in einem wirklich demokratischen Prozess.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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