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Bedeutung und Probleme der Osterweiterung der EU

Am 1. Mai 2004 traten der EU zehn neue Mitglieder aus Mittel- und Osteuropa (MOE), Zypern und Malta bei. Rumänien und Bulgarien folgten 2007. Diese sogenannte Osterweiterung ist der größte Neubeitritt in der Geschichte der EU und eine ihrer größten Herausforderungen. Bisher wurden maximal drei Länder gleichzeitig aufgenommen. Die Europäische Union wuchs im Mai 2004 um fast 130 Millionen Bürger an.

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Entwicklung

Durch den politischen Umbruch in Mittel- und Osteuropa 1989/90 ergab sich die einzigartige Chance, die Teilung Europas zu überwinden. Die Europäische Gemeinschaft nahm diplomatische Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Osteuropas auf, begann Handelshemmnisse abzuschaffen und erste Handels- und Kooperationsabkommen abzuschließen. 1989 wurde das Hilfsprogramm der EG Phare (Poland Hungary Aid for the Reconstruction of the Economy) ins Leben gerufen. Nachdem zunächst der Demokratisierungs- und Modernisierungsprozess in Polen und Ungarn durch Wirtschaftshilfen unterstützt werden sollte, wurden in den folgenden Jahren nach und nach alle Beitrittskandidaten in das Phare-Programm einbezogen. Zwischen 1991 und 1996 wurden Assoziierungsabkommen der Europäischen Gemeinschaft mit

  • Ungarn,
  • Polen,
  • Bulgarien,
  • Tschechien,
  • Rumänien,
  • Slowakei,
  • Estland,
  • Lettland,
  • Litauen und
  • Slowenien

abgeschlossen. Diese so genannten Europaabkommen dienten der Intensivierung der

  • politischen,
  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen und
  • kulturellen

Zusammenarbeit und insbesondere der Unterstützung des Überganges zur Marktwirtschaft.

  • Mit der Türkei existierte bereits ein Assoziierungsabkommen seit 1963,
  • mit Malta seit 1970 und
  • mit Zypern seit 1972.

Im Juni 1993 erklärte der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Kopenhagen die Bereitschaft, die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas als Mitglieder der EU aufzunehmen. Die Voraussetzungen für einen Beitritt definierten die Kopenhagener Kriterien. Diese verlangen von den Beitrittsländern:

  • stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz,
  • eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standhält,
  • die Fähigkeit, alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem „Acquis communautaire“ (gemeinsamer Besitzstand) ergeben, wahrzunehmen,
  • Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union, der Wirtschafts- und der Währungsunion.

Grundlage der Erweiterung

Grundlage der Erweiterung war das generelle Beitrittsverfahren zur EU.
Die Türkei hatte bereits 1987 einen EU-Mitgliedschaftsantrag gestellt, Zypern und Malta 1990. Zwischen 1994 und 1996 stellten auch die zehn MOE-Staaten Beitrittsanträge. 1994 verabschiedete der Europäische Rat in Essen eine Heranführungsstrategie zur Beitrittsvorbereitung, die sich insbesondere auf die Europaabkommen, Beitrittspartnerschaften und Vorbereitungshilfen wie Phare stützte. Zu Phare traten

  • Hilfen für Investitionen im Umwelt- und Verkehrsbereich (Ispa) und
  • Hilfen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Sapard).

Der Europäische Rat von Luxemburg überarbeitete und intensivierte 1997 die Heranführungsstrategie. Dies entsprach den Vorschlägen der Kommission, die diese mit der Agenda 2000, der Grundlage für die Erweiterung, vorgelegt hatte. Als gemeinsames Forum für alle Mitgliedstaaten der Union und alle assoziierten europäischen Länder wurde die Europakonferenz eingerichtet. Der Europäische Rat folgte 1998 dem Vorschlag der Kommission, die Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern zu eröffnen. Im Februar 2000 wurden dann auch Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Rumänien aufgenommen.

Der Türkei wurde 1999 der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt und 2001 eine Beitrittspartnerschaft abgeschlossen. Seit Oktober 2005 laufen Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU. Weitere Beitrittskandidaten sind Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.

Im November 2000 stellte die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht fest, dass zehn Kandidaten die politischen und wirtschaftlichen Beitrittskriterien erfüllten. Bulgarien und Rumänien konnten die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen.

Im Dezember 2002 wurden daraufhin die Verhandlungen mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien auf Empfehlung der Kommission abgeschlossen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag in Athen unterzeichnet und bis Ende 2003 von den Mitgliedstaaten ratifiziert. In den Beitrittsländern (außer Zypern) wurden Referenden über den Beitrittsvertrag durchgeführt, die durchweg zu einer Mehrheit für den Beitrittsvertrag führten.
Am 1. Mai 2004 traten die zehn „Neuen“ der EU bei. Infolge des gescheiterten Referendums zur Vereinigung der beiden Teile Zyperns (UNO-Plan) am 24. April  2004 wird nur der griechische Teil, die Republik Zypern, Mitglied der EU. Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien wuchs die EU um weitere 30 Mio. Bürger.

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis 2004:Niederlande (1) Belgien (2) Deutschland (3) Luxemburg (4) Frankreich (5) Italien (6) Dänemark (13) Großbritannien (7) Irland (8) Griechenland (11) Portugal (9) Spanien (10) Österreich (12) Schweden (14) Finn

Chancen und Risiken

Am Anfang der Europäischen Integration standen im Wesentlichen drei Überlegungen.

  • Dominierendes Motiv war nach dem Ende des zweiten Weltkriegs eine Lösung des „deutschen Problems“. Es stellte sich die Frage nach Sicherheit vor einem starken, wiederbewaffneten deutschen Staat, nach einem friedlichen Europa überhaupt. Diese Frage fand ihre Lösung in der europäischen Integration. Durch Einbindung alter Feinde in vertragliche Beziehungen wurde eine Interessengemeinschaft gegründet, die ein Eskalieren von Konflikten verhinderte. Die europäische Integration schaffte so Sicherheit durch Kooperation.
     
  • Weiteres Motiv war der Versuch, durch Bündelung der europäischen Kräfte, ein stärkeres Gewicht in der Welt und insbesondere zwischen den zwei Supermächten zu erlangen.
     
  • Und schließlich spielten die wirtschaftlichen Vorteile einer europäischen Integration eine herausragende Rolle.

In dieser Tradition erfolgt auch die so genannte Osterweiterung der Europäischen Union. Sie soll die Trennung Europas überwinden und somit auch Sicherheit garantieren. Die jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas werden in das EU-System eingebunden, in dem Interessenkonflikte durch eine Vielzahl von rechtlichen und politischen Mechanismen zur Streitbeilegung gelöst werden können, ohne zu eskalieren. Stabilität und Wohlstand werden auf die neuen Mitglieder ausgedehnt. Der politische und ökonomische Wandel in Mittel- und Osteuropa seit 1989 wird so gestärkt.

Die EU baut ihren Einfluss in der Welt aus. Denn die Erweiterung vergrößert den europäischen Binnenmarkt um etwa 130 Millionen auf fast 500 Millionen EU-Bürger. Der damit größte Binnenmarkt der Welt kann seine Interessen in einer globalisierten Welt besser wahrnehmen.

Wirtschaftlicher Nutzen

Überaus wichtig ist auch der wirtschaftliche Nutzen der Osterweiterung. Der größere Binnenmarkt und der wirtschaftliche Aufholprozess der MOEL bewirken ein Wirtschaftswachstum in den alten und neuen Mitgliedstaaten. Derzeit wird von einem Wirtschaftswachstum von 0,5 bis 0,7 % ausgegangen. Insbesondere Deutschland und Österreich profitieren durch den Handel mit den MOE-Staaten. Für Deutschland wird sogar ein Zuwachs des Bruttoinlandprodukts um 1 % erwartet. Dies entspricht knapp 20 Milliarden Euro. Der deutsche Export in die MOE-Staaten entspricht inzwischen bereits dem in die USA.

Finanzierung der Erweiterung

Dem gegenüber steht die Finanzierung der Erweiterung. Der EU-Finanzrahmen sieht für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt ein Fördervolumen von 308 Milliarden Euro für alle Mitgliedstaaten vor. In der vergangenen Förderperiode betrugen die Ausgaben lediglich 237 Milliarden Euro. Der Anteil der Strukturfonds beträgt damit 35,6 % des EU-Haushalts, bzw. 0,37 % des EU-BNE. Die 2004 bzw. 2007 neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten erhalten 178 Milliarden Euro Strukturförderung.

Vielfach wird befürchtet, die Erweiterung führe zu einer vermehrten Arbeitsmigration aus den MOEL in die alten Mitgliedstaaten. Dem stehen zunächst die Übergangszeiten für die Freizügigkeit entgegen. Für bis zu fünf Jahre, mit einer besonderen Verlängerungsmöglichkeit von nochmals zwei Jahren, können die Alt-Mitglieder den Zugang der neuen Unionsbürger zum heimischen Arbeitsmarkt beschränken. Außer Irland haben alle Alt- Mitglieder solche Übergangsfristen eingeführt.
Die Kommission geht zudem davon aus, dass eine große Einwanderungswelle unwahrscheinlich sei. Erwartet werden überwiegend junge, hochqualifizierte Fachkräfte. Je besser es gelingt, die Zukunftsaussichten in den Beitrittsländern positiv zu beeinflussen, desto geringer werden Wanderbewegungen ausfallen. Wanderbewegungen werden sich voraussichtlich auf die Grenzregionen beschränken. Strukturschwache Grenzregionen werden Konkurrenz aus den MOE-Staaten bekommen und mit zunehmender Arbeitslosigkeit rechnen müssen.
Demgegenüber geht man aber davon aus, dass durch den Handelszuwachs an anderer Stelle weiterhin Arbeitsplätze geschaffen werden, wie die bisherigen Erfahrungen mit dem wachsenden MOEL-Außenhandel in Deutschland nahe legen.
Den „alten“ Unionsbürgern konnten die Vorteile der Osterweiterung aber noch nicht ausreichend vermittelt werden. Wie Umfragen der Kommission belegen, dominieren Ängste vor osteuropäischer Konkurrenz, was ein ernsthaftes Problem darstellt.

Mit der Erweiterung der EU steigen auch die Anforderungen an die europäischen Institutionen. Gedacht für eine europäische Union der sechs, müssen sie in Zukunft den Aufgaben in einem Europa der 25 bzw. 27 oder mehr gewachsen sein.
Die wirtschaftliche und politische Heterogenität in der EU hat mit der Osterweiterung zugenommen und es wird schwieriger, auf der Suche nach Problemlösungen von allen akzeptierte Kompromisse zu finden. Um den Erfordernissen der Osterweiterung gerecht zu werden, wurde 2001 beim Gipfeltreffen von Nizza versucht, institutionelle Reformen auf den Weg zu bringen. Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung wurden geändert. Einige Materien wurden vom Erfordernis der Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung in die qualifizierte Mehrheit überführt. Das System der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wurde überarbeitet und eine Neugewichtung der Stimmen vorgenommen. Aber das System ist kompliziert und stärkt die Effizienz des Rates nicht. Viele wichtige Materien verbleiben im Anwendungsbereich der einstimmigen Beschlussfassung, was in einer Union der 27 unüberwindliche Hürden darstellen kann.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Bedeutung und Probleme der Osterweiterung der EU." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/bedeutung-und-probleme-der-osterweiterung-der-eu (Abgerufen: 20. May 2025, 09:37 UTC)

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Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung in der EU

Die Mitgliedstaaten der Union haben Souveränität an die EU abgegeben. Sie haben den Organen der EU die Kompetenz verliehen, in bestimmten Bereichen verbindliche Entscheidungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten zu treffen. Hierfür bedürfen sie in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung in den Gründungsverträgen und müssen sich an die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes halten. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Entscheidungsgegenstände und Entscheidungsverfahren für die drei Säulen der Europäischen Union. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist das Rechtsetzungssystem von einem Zusammenwirken zwischen Kommission, Rat und Parlament bestimmt, wobei der Rat den Hauptgesetzgeber darstellt.

Generelles Beitrittsverfahren zur EU

Der europäische Integrationsprozess nahm seinen Anfang in den 1950er-Jahren mit sechs Mitgliedstaaten, zu Beginn des 21. Jh. umfasst die Europäische Union bereits 25. Im Zuge der sogenannten Osterweiterung, der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der Union, traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei.
Rumänien und Bulgarien folgten am 1. Januar 2007.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien.
Das Beitrittsverfahren gliedert sich in drei Phasen. In der ersten Phase stellt der beitrittswillige Staat seinen Antrag an den Rat. Dieser stimmt nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Verhandlungen werden in Form von Beitrittskonferenzen zwischen dem Kandidatenstaat, der EU-Präsidentschaft und der Kommission geführt. Nach Unterzeichnung der Beitrittsakte beginnt der Ratifikationsprozess. Hierbei müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat zustimmen. Anschließend erfolgt der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten sowie dem Bewerberstaat entweder durch Zustimmung der nationalen Parlamente oder Referenden. Sobald alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind, wird der Staat zum ausgehandelten Zeitpunkt in die EU aufgenommen.

Haushalt der EU

Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten. Jedes Jahr werden in einem speziellen Haushaltsverfahren die Ausgaben der Union ausgearbeitet und festgelegt. Das Haushaltsverfahren orientiert sich an der Finanziellen Vorschau, mit der regelmäßig der Finanzrahmen für mehrere Jahre festgelegt wird. Die Verantwortung über die Ausführung des Haushaltsplanes obliegt der Kommission. Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

Modelle der europäischen Integration

Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden Überlegungen hinsichtlich seiner Entwicklung angestellt. Diese lassen sich anhand von vier Modellen schematisch darstellen: Dem Modell des „Europäischen Bundesstaates“ liegt eine Verfassung zugrunde, in der gemeinsam vertretene Werte festgeschrieben sind, und die eine klare Kompetenzzuordnung enthält. Im Gegensatz dazu setzt das Modell des „Staatenbundes“ darauf, dass das Letztentscheidungsrecht den Staaten vorbehalten ist. Zweck eines solchen Staatenbundes ist eine effiziente Lösung gemeinsam vorhandener Probleme. Das Modell eines „Europa der Regionen“ legt seinen Schwerpunkt auf die Mitwirkung der Regionen an dem Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene, so dass es zur Herausbildung von drei Ebenen kommt: der europäischen Ebene, der Ebene der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der Regionen. Das Konzept der „Differenzierten Integration“ soll integrationswilligen Staaten die Zusammenarbeit in Politikbereichen ermöglichen, selbst wenn einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit sind, sich an weiteren Integrationsschritten zu beteiligen.
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Auch wenn die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erst mit der Gründung der Europäischen Union (EU) durch den Vertragsschluss von Maastricht 1992 in dieser Art entstanden ist, gab es schon zuvor Versuche der Integration dieses Politikfeldes. Allerdings scheiterten sowohl die Pläne zur Installierung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1950-54 als auch die Fouchet-Pläne 1960-62. Als Vorläufer der GASP kann die seit 1970 informell bestehende Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) angesehen werden, die 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) rechtlich verankert wurde.

Durch die GASP soll das politische Gewicht der Union an ihre ökonomische Stärke anglichen werden, indem der Union die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt werden (Gemeinsamer Standpunkt, Gemeinsame Aktion und Strategie) und entsprechende Strukturen installiert werden (Hoher Vertreter der GASP) sowie im Rahmen der ESVP die notwendigen militärischen und nicht-militärischen Fähigkeiten aufzubauen, um die Petersberger Aufgaben eigenständig erfüllen zu können.

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