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Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem staatlich organisierten Umlageverfahren zwischen den Generationen. Dieses Modell zur Finanzierung der Renten folgt dem Konzept des Generationenvertrags, das die Finanzierung der Renten durch die Folgegeneration vorsieht.
Der geltende „Generationenvertrag“ und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können.Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.

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Die Idee des Generationenvertrags besteht darin, dass die junge, erwerbstätige Generation für Erziehung und Unterhalt der Kinder (Folgegeneration) sorgt und gleichzeitig durch Pflichtbeiträge die laufenden Renten der älteren Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, finanziert.

Als Beitragszahler erwerben die Arbeitnehmer Ansprüche auf eine Altersrente, die wiederum durch die Beiträge der nachfolgenden Generation finanziert werden muss.
Die Rentenansprüche einer Generation werden demnach durch die Erwerbstätigkeit der nachfolgenden Generation gesichert.

Die Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Systems basiert darauf,

  • dass das Zahlenverhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern stabil ist, also die erwerbstätige Generation eine annähernd gleich große Zahl von Kindern (Zwei-Kinder-Kernfamilie) als künftige Beitragszahler aufzieht und
     
  • dass genügend Erwerbstätige ausreichend Rentenbeiträge einzahlen bzw. der Arbeitsmarkt ausreichend Arbeitsplätze bereitstellt.

Der geltende „Generationenvertrag“ (Bild 1) und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können. Deshalb wurden politische Maßnahmen getroffen, so u. a.

  • Absenken des Rentenniveaus,
  • Einrichtung einer zusätzlichen individuellen Altersvorsorge (z. B. „Riester-Rente“),
  • Erhöhung der Beitragsätze zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Folgen des Demografischen Wandels

Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte veränderten sich die Voraussetzungen für das bisherige Rentensystem.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist zurückgegangen, die der Rentner jedoch stark gestiegen. Demografischer Wandel ist durch geringe Geburtenhäufigkeit (weniger als zwei Kinder) und durch längere Lebensdauer gekennzeichnet. Zudem hat sich eine längere Rentenbezugsdauer infolge steigender Lebenserwartung und der Möglichkeiten der Frühverrentung durchgesetzt.
Mit der Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft vollzieht sich ein Wandel in der Arbeitswelt (flexiblere Arbeitsverhältnisse, Massenarbeitslosigkeit), was sich auch in geringeren und unsicheren Beitragseinnahmen niederschlägt.
Mögliche Wege zum Ausgleich des demografischen Problems werden gesehen

  • in höherer wirtschaftlicher Produktivität,
  • in familienpolitischen Maßnahmen,
  • in einer Reform der sozialen Sicherungssysteme und
  • in geregelter Zuwanderung.

Politiker und Wissenschaftler sind sich darin einig, dass die Folgen des demografischen Wandels nicht durch einzelne Maßnahmen gelöst werden können.
Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.
Alternative Modelle sind z. B.

  • das kapitalgedeckte System, in dem für die künftigen Rentner Rücklagen gebildet werden, u. a. durch staatliche Fonds, Betriebsrenten, private Vermögensbildung, oder
     
  • die steuerfinanzierte Grundrente, in dem die Steuerzahler für jeden Bürger eine Mindestsicherung im Alter finanzieren (wobei die Höhe unabhängig von früherer Berufstätigkeit ist), die durch private Vorsorge ergänzt wird.

Weit verbreitet ist auch die Auffassung, dass die kollektive Sicherung reduziert und die Eigenverantwortung für die Altersvorsorge zunehmen muss, was auf eine Kombination aus staatlicher, privater und betrieblicher Vorsorge hinausläuft.

  • Idee des Generationenvertrags
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Generationenvertrag." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/generationenvertrag (Abgerufen: 09. June 2025, 07:05 UTC)

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Teufelskreise der Armut

Armut ist eine Folge von Unterentwicklung und darauf zurückzuführen, dass den Betroffenen bestimmte elementare Fähigkeiten fehlen, wichtige Lebenschancen wahrzunehmen. Die unterschiedlichen Symptome von Armut hängen untereinander zusammen. Je nachdem, wo man ansetzt, beginnt ein Kreislauf, der immer wieder zum Kern, zur Armut als einem ganzen Bündel von Problemen zurückkehrt (Kreislauf der Armut). Die Kreisläufe der Armut werden durch innere wie äußere Faktoren bestimmt.

Armut ist jedoch nicht unausweichlich, schicksalhaft. Sie kann schrittweise beseitigt werden, wenn es gelingt, die negative Abfolge von Ursachen und Wirkungen zu durchbrechen. Das Bildungsniveau zu heben, ist ein zentrales Element für die Überwindung von Armut und für sozialen Fortschritt.

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Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

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    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)
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